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Kommentar zur 13. AHV-Rente

Zwei Lehren aus der Finanzierungsdiskussion

Was können wir aus der Diskussion zur Finanzierung der 13. AHV lernen?

Serge Gaillard

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«Die Zeit ist (noch) nicht reif für eine Erhöhung des Rentenalters», schreibt Gastautor Serge Gaillard. HZ

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Am 3. März 2024 haben 58 Prozent der Bevölkerung der Einführung einer 13. AHV-Rente zugestimmt. Die Rente wird Ende dieses Jahres zum ersten Mal ausbezahlt und wird die AHV jährlich rund 4,5 Milliarden Franken kosten. Diese Woche hat das Parlament die Beratungen zur Finanzierung abgeschlossen. Beim Verfassen dieser Zeilen liegt der Entscheid des Nationalrates noch nicht vor. Ich gehe aber davon aus, dass eine Mehrheit des Nationalrats dem Einigungsvorschlag zustimmen wird. Sonst droht ein finanzpolitischer Scherbenhaufen.
Eigentlich war die Ausgangslage für diese Vorlage einfach. Die Bevölkerung hat mit der 13. Rente einen Leistungsausbau bei der AHV beschlossen. Damit kann erwartet werden, dass sie auch einer Erhöhung der Beiträge zustimmen wird. Trotzdem hat sich das Parlament mit der Vorlage schwergetan. Zwei Diskussionspunkte waren dafür verantwortlich: Erstens wurde heftig um mögliche Finanzierungsquellen gerungen. Zweitens wollten vor allem Vertreterinnen der FDP und der Grünliberalen die Zusatzeinnahmen auf wenige Jahre befristen, um möglichst rasch eine Diskussion über die Erhöhung des Pensionierungsalters zu erzwingen.
Was sind die Lehren aus diesen Diskussionen? Erstens: Die heutige Finanzierung der AHV ist gut begründet. Deshalb hat die Einigungskonferenz der beiden Räte vorgeschlagen, auch die 13. Rente aus den bisherigen drei Quellen zu finanzieren. Die Lohnprozente sollen um 0,2 Prozent (rund 920 Millionen Franken), die AHV-Zuschläge zur Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent erhöht werden (1,4 Milliarden Franken). Und der Bund trägt mit einem um rund 900 Millionen Franken höheren Beitrag an die AHV zur Finanzierung bei.

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Der Gastautor

Serge Gaillard ist Ökonom und ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Die ständerätliche Kommission hat unzählige andere Finanzierungsquellen für die AHV geprüft. Sie hat alle verworfen. Letztlich erfüllen nur die Lohnprozente und die Zuschläge zur Mehrwertsteuer die drei wichtigen Anforderungen an die Finanzierung der Altersvorsorge. Erstens muss die Bemessungsgrundlage für die Beiträge gross genug sein, damit die Beitragssätze nicht zu hoch sind. Zweitens muss sie im Gleichschritt mit der Wirtschaftsentwicklung wachsen, damit die Sätze nicht ständig erhöht werden müssen. Drittens sollte in einer Versicherung ein Zusammenhang zwischen den Beiträgen und Leistungen bestehen.
Die Lohnbeiträge und die Zuschläge zur Mehrwertsteuer erfüllen alle drei Bedingungen. Sowohl die Lohnsumme als auch die Konsumausgaben machen jährlich mehr als 400 Milliarden Franken aus und entwickeln sich im Gleichschritt mit der Wirtschaft. Sie entsprechen auch der Sozialversicherungslogik: Die Bevölkerung verzichtet im Erwerbsalter auf einen Teil des Lohneinkommens oder ihrer Konsumausgaben. Im Gegenzug erhält sie im Pensionsalter ein Einkommen. Alle drei Bedingungen sind beispielsweise bei einer Kapitalumsatzsteuer sowie bei einer Erbschafts- oder Tabaksteuer nicht erfüllt. Diese können zwar zur Finanzierung der allgemeinen Staatsausgaben beitragen, sie sind aber nicht für Sozialversicherungen geeignet.

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Die zweite Lehre aus den Diskussionen um die 13. AHV-Rente: Die Zeit ist (noch) nicht reif für eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionierungsalters. Zwar sprechen sich FDP, GLP und SVP für eine Erhöhung des Referenzalters aus. Sie hätten vorschlagen können, das Referenzalter um einige Monate zu erhöhen und die 13. AHV-Rente teilweise auf diese Art zu finanzieren. Sie haben es nicht getan. Offensichtlich glauben auch sie nicht an die Möglichkeit, eine Mehrheit der Bevölkerung dafür zu gewinnen. Stattdessen wollten sie die 13. Rente nur für eine kurze Zeit finanzieren. Die damit vorprogrammierten Finanzierungsprobleme der AHV sollten gemäss ihrem Konzept die Bevölkerung zwingen, ein höheres Pensionierungsalter zu akzeptieren.
Dieses Konzept wird nicht funktionieren. Zuerst muss die Akzeptanz für einen längeren Verbleib in der Erwerbswelt erhöht werden. Dafür gäbe es viele Möglichkeiten. Die Unternehmungen könnten ihren Beschäftigten offerieren, dass sie ein Jahr länger erwerbstätig bleiben können. Ein Recht auf Weiterbeschäftigung bis zum Alter 66. Viele Beschäftigte würden das Angebot mit Freude annehmen. Der Bund könnte dabei als Vorbild vorangehen. Weder das AHV-Gesetz noch die Steuern stehen einer Weiterbeschäftigung im Weg. Im Gegenteil. Damit liessen sich Beitragslücken in der AHV und den Pensionskassen schliessen. Das AHV-Gesetz lässt einen Rentenaufschub von bis zu fünf Jahren zu.

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Eine gewisse Entwicklung in diese Richtung konnte man in den letzten drei Jahren beobachten. Der Mangel an Arbeitskräften war derart gross, dass viele Firmen neue Wege gesucht haben, um pensionierte Personen in die Arbeit zurückzuholen. Mit Erfolg. Die meisten Beschäftigten, die das Angebot annehmen, gehen mit Freude an die Arbeit. Sie spüren, dass ihr Engagement und ihre Arbeit geschätzt werden. Das könnte für die bürgerlichen Parteien eine konstruktive Strategie sein: in den Unternehmungen Anreize für den Verbleib in der Arbeitswelt schaffen, statt die AHV finanziell auszubluten.

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