Abo
Vorsorge

Unternehmer in der Vorsorge: Freiheit mit Verantwortung

Selbstständige tragen mehr Risiko – und müssen ihre Altersvorsorge strategisch selbst strukturieren.

Sandra Willmeroth

file84whho34tm81kfg8w1fl7
Wer heute entspannt arbeitet, muss für morgen finanziell vorsorgen. Getty Images

Werbung

Wer ein Unternehmen gründet oder sich selbstständig macht, entscheidet sich für unternehmerische Freiheit – und für maximale Eigenverantwortung in der Vorsorge. Diese Freiheit wird häufig unterschätzt. «Erfahrungsgemäss ist etwa jede vierte selbstständige Person nur in der AHV/IV/EO versichert. Stösst ihr etwas zu, sind die Einbussen massiv – bei Invalidität, Tod sowie nach der Pensionierung», sagt Charly Rupp, Experte für Firmengründungen beim VZ Vermögenszentrum. Viele Selbstständigerwerbende verzichten auf freiwillige Vorsorgelösungen, oder sie kennen ihre Möglichkeiten nicht. Wer darauf setzt, das eigene Unternehmen später gewinnbringend zu verkaufen, betreibt Vorsorgeplanung auf Basis einer unternehmerischen Wette. Unternehmenswerte sind konjunkturabhängig, Nachfolgelösungen komplex, und Liquidität ist nicht garantiert.
Gerade in der Startphase dominieren Investitionen ins Geschäft, nicht ins Alter und in die Risikoabdeckung. Dabei bieten das System und der Gesetzgeber unternehmerfreundliche Spielräume. Selbstständig Tätige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens, maximal 36 288 Franken pro Jahr, in die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a einzahlen. Diese Obergrenze gilt weiterhin für 2026. Die dritte Säule ist damit nicht nur steuerlich attraktiv, sondern auch flexibel. Einzahlungen können jährlich angepasst werden, was gerade bei schwankenden Erträgen entscheidend ist. Neu ist es auch möglich, rückwirkend in die Säule 3a einzuzahlen – für Beitragslücken ab 2025. «Allerdings gelten einige Einschränkungen. Solche 3a-Einkäufe ersetzen zum Beispiel nicht den grossen Selbstständigenbeitrag von 36 288 Franken, sondern sind auf 7258 Franken gedeckelt», sagt VZ-Experte Rupp.

Partner-Inhalte

Komfort schützt nicht vor Risiken

Digitale Lösungen haben die Eintrittshürde zusätzlich gesenkt. Die Kontoeröffnung erfolgt online, Anlagestrategien lassen sich individuell definieren, und die Transparenz bezüglich Kosten und Performance ist heute höher als noch vor wenigen Jahren. Doch Flexibilität ersetzt keine Risikodeckung. Reine Sparlösungen bieten im Normalfall keinen Schutz bei Invalidität oder Tod. Dieser muss separat versichert werden.
Mit steigender Ertragskraft wird die zweite Säule strategisch interessanter. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, zum Beispiel über eine Branchenlösung – falls eine solche existiert –, über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder über die Pensionskasse ihrer Angestellten. Der Anschluss ermöglicht höhere steuerlich abzugsfähige Sparbeiträge und bietet eine kollektive Risikodeckung. Gleichzeitig steigen jedoch die fixen Verpflichtungen, da sämtliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge selbst finanziert werden müssen. «Je höher der Lohn ist, desto attraktiver ist es, über eine Pensionskasse vorzusorgen. Denn mit einem Pensionskassenanschluss kann man freiwillige Einkäufe tätigen, die sich voll vom steuerbaren Einkommen abziehen lassen. Zusammen mit dem kleinen 3a-Beitrag von 7258 Franken ist das steuerlich oft attraktiver, als ausschliesslich auf die dritte Säule zu setzen», sagt Rupp.

Werbung

Eine strukturelle Alternative besteht in der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft. In diesem Fall gilt die Unternehmerin oder der Unternehmer als Angestellte respektive Angestellter der eigenen Firma und untersteht damit obligatorisch der beruflichen Vorsorge. Wer eine AG oder eine GmbH gründet, ist nicht nur der AHV unterstellt, sondern auch obligatorisch in der beruflichen Vorsorge und im UVG versichert – und verfügt damit in der Regel über einen deutlich umfassenderen Schutz als mit einer Einzelfirma.

Vermögensaufbau jenseits der Privilegien

Neben der zweiten und der dritten Säule bleibt die freie Vorsorge ein weiterer zur Verfügung stehender Baustein. In der sogenannten freien Selbstvorsorge (Säule 3b) können Unternehmerinnen und Unternehmer in Wertschriften, Fonds oder Immobilien investieren. Diese Mittel sind nicht steuerprivilegiert, bieten jedoch maximale Liquidität und unternehmerische Dispositionsfreiheit. «Wer sein Spar- und Einkaufspotenzial in Säule 3a und Pensionskasse ausgeschöpft hat, kann die freie Liquidität am Markt anlegen – am besten mit kostengünstigen und passiven Anlagen wie ETFs, die die Anlagerisiken breit streuen», sagt Rupp vom VZ.

Werbung

Hinzu kommt ein psychologischer Faktor: Jahrzehntelang investieren Unternehmerinnen und Unternehmer in ihr Geschäft, nicht in ihre private Vorsorge. Der Übergang vom Kapitalaufbau zum systematischen Entnahmeplan im Ruhestand ist mental anspruchsvoll. Ohne strukturierte Planung droht die Gefahr, entweder zu vorsichtig zu konsumieren oder das Vermögen zu schnell abzubauen. «Oft fehlt die nötige Übersicht für wichtige Entscheidungen. Erst ein sauberer Finanzplan zeigt, ob Einkommen, Ausgaben und Vermögen reichen, um den gewünschten Lebensstil bis ans Lebensende zu finanzieren», sagt VZ-Experte Rupp.
Unternehmerische Freiheit verlangt in Bezug auf die Vorsorge eine strategische Disziplin. Es gilt, früh zu beginnen, steuerliche Spielräume zu nutzen, Risiken abzusichern und Lösungen regelmässig zu überprüfen. Wer Vorsorge als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie versteht und nicht als nachgelagertes Privatproblem, reduziert strukturelle Risiken und schafft finanzielle Stabilität über das aktive Erwerbsleben hinaus.

Werbung