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Unattraktives Lockmittel?

In diesen Kantonen lohnt es sich, die Steuern vorzeitig zu begleichen

Die provisorische Steuerrechnung 2026 wurde vielerorts verschickt. Lohnt sich eine Vorauszahlung? Alle 26 Kantone im Vergleich.

Monique Misteli Ringier

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Das Steueramt in Liestal BL. imago images/Andreas Haas

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Die provisorischen Steuerrechnungen fΓΌr 2026 trΓΆpfeln dieser Tage nach und nach in den Haushalten in der Schweiz ein. Traditionell laden die SteuerΓ€mter die Schuldner mit Vorzugs-Zinsen dazu ein, die Steuern vorzeitig zu begleichen. Doch dieses Lockmittel wurde bereits wΓ€hrend der Negativzinsen der Nationalbank 2015 bis 2022 immer unattraktiver. Und im Juni 2025 senkte die Nationalbank den Leitzins wieder auf 0,00 Prozent.
Obwohl die Vorzugs-Zinsen der SteuerΓ€mter damit erneut gelitten haben, ΓΌbertreffen sie in vielen FΓ€llen noch immer die Zinsen auf den gewΓΆhnlichen Sparkonten. Denn diese sind in vielen FΓ€llen nahe null Prozent. Wer also die Mittel hat, die Steuerrechnung frΓΌhzeitig zu begleichen, kann in gewissen Kantonen noch immer mehr herausholen als auf dem Sparkonto.
cash.ch hat bei den einzelnen Kantonen nachgefragt, ob und wie hoch sie eine vorzeitige Bezahlung mit Vorzugszinsen vergΓΌten - und wie hoch allfΓ€llige Verzugszinsen sind.

Vorzugzinsen 2026: Zug bleibt einsame Spitze

Der Kanton Zug zahlt mit 2,00 Prozent mit Abstand den hΓΆchsten Vorzugszins, und das bereits seit 2024 unverΓ€ndert. Auf den weiteren PlΓ€tzen folgen Appenzell Ausserrhoden und Glarus, die stabil bei 1,00 Prozent geblieben sind. Am anderen Ende der Skala stehen Kantone wie Neuenburg, Solothurn, Jura und Luzern, die fΓΌr 2026 gar keinen Vorzugszins mehr gewΓ€hren. Bei Luzern entspricht das einem RΓΌckgang um 0,75 Prozentpunkte gegenΓΌber dem Vorjahr. Das ist die grΓΆsste EinzelverΓ€nderung unter den Kantonen.

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Deutliche RΓΌckgΓ€nge verzeichnen auch Aargau, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen (je minus 0,50 Prozentpunkte), wΓ€hrend Genf seinen Satz um 0,40 Prozentpunkte auf noch 0,10 Prozent gesenkt hat. In ZΓΌrich, dem bevΓΆlkerungsreichsten Kanton der Schweiz, erhΓ€lt man einen Zins von noch 0,75 Prozent. Im Jahr vorher waren es 1 Prozent.

Tabelle: Zinsen auf vorzeitige Zahlung der Staats- und Bundessteuern

Auch bei der direkten Bundessteuer lohnt es sich, genau hinzusehen. Hier lohnt sich eine vorzeitige Zahlung ab 2026 nicht mehr. Denn das EidgenΓΆssische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, den Vorauszahlungszins vollstΓ€ndig abzuschaffen. WΓ€hrend vor drei Jahren in vielen Kantonen Zinsen auf Vorauszahlungen von bis zu 1,25 Prozent gewΓ€hrt wurden, waren es 2025 noch 0,75 Prozent. Seit Anfang des Jahres gilt nun 0,00 Prozent.
Gleichzeitig senkt der Bund per 1. Januar 2026 den VergΓΌtungszins (fΓΌr RΓΌckerstattungen an Steuerpflichtige) sowie den Verzugszins (fΓΌr verspΓ€tete Zahlungen) von je 4,50 auf 4,00 Prozent.

Neuenburg bestraft SΓ€umige am stΓ€rksten

Wer die Steuerrechnung zu spΓ€t begleicht, wird mit Verzugszinsen belastet. Auch diese variieren je nach Kanton erheblich. Am hΓΆchsten liegt Neuenburg mit 8,00 Prozent - eine Konstante seit Jahren.

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AuffΓ€llig ist der Kanton Genf: Der Kanton erhΓΆhte seinen Verzugszins um 1,00 Prozentpunkt auf 4,00 Prozent, das ist die grΓΆsste Steigerung unter allen Kantonen. Auch Appenzell Ausserrhoden erhΓΆhte leicht, um 0,25 Prozentpunkte auf 5,00 Prozent.
Zudem haben Bern, Luzern, Nidwalden und Basel-Landschaft ihre Verzugszinsen um je 0,50 Prozentpunkte gesenkt. Mehrere grosse Kantone wie ZΓΌrich, Zug, St. Gallen oder GraubΓΌnden haben ihren Satz stabil gehalten.

Tabelle: Verzugszinsen fΓΌr verspΓ€tete Zahlung der Staats- und Bundessteuer

Wer seinen Steuerbetrag kennt und flΓΌssige Mittel hat, sollte also prΓΌfen, ob sich eine Vorauszahlung lohnt - insbesondere in Kantonen mit noch attraktiven SΓ€tzen. Im aktuellen Tiefzinsumfeld bei Banken kann auch 0,50 Prozent ein Argument sein. Bei der direkten Bundessteuer hingegen fΓ€llt mit 0,00 Prozent der Anreiz fΓΌrs Vorauszahlen ganz weg.
Der scheinbare Trick, vorab mΓΆglichst hohe BetrΓ€ge einzuzahlen, um von den Kantonen eine Zinsgutschrift einzuheimsen, lohnt sich ΓΌbrigens nicht. Die SteuerΓ€mter sind angewiesen, unangemessen hohe BetrΓ€ge zurΓΌckzuweisen.

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