Wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und hier wohnen sowie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie in jedem Fall in die
Säule 3a einzahlen. Wenn Sie nicht quellenbesteuert sind, nehmen Sie den Abzug beim steuerbaren Einkommen direkt in der Steuererklärung vor und sparen so Steuern. Bei Quellenbesteuerung können Sie die Steuereinsparung durch die Säule 3a ebenfalls geltend machen. Das dafür notwendige Steuerrückerstattungsgesuch der kantonalen Steuerbehörden ist im Internet abrufbar. In den meisten Fällen lohnen sich Einzahlungen in die Säule 3a auch für Ausländer. Beim definitiven Verlassen der Schweiz können Gelder in der Säule 3a immer bezogen werden.