Die Schenkung selbst bleibt in St. Gallen – wie in den allermeisten Kantonen – steuerfrei. Künftig muss Ihre Tochter das Geld aber in ihrem Vermögen versteuern. Da Sie den Vermögensübertrag klar als Schenkung deklarieren, geht das Geld – von Sonderfällen bei Gütergemeinschaft abgesehen – automatisch in das Eigengut und damit in das alleinige Eigentum Ihrer Tochter über.
Dies ist auch darum notwendig, weil eine Schenkung, die auch an den Schwiegersohn ginge, bei ihm eine empfindliche Besteuerung auslösen würde.