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Steuern 2017: So sparen Sie richtig

Die neue Steuersaison ist eröffnet. Die wichtigsten ­Änderungen betreffen Pendler und Lernwillige. Sparmeister ­setzen auf die wesentlichen Abzüge und die besten Tricks.

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Bei der Steuererklärung kann eine Vielzahl von Steuerabzügen geltend gemacht werden. Das sind die wichtigsten Abzüge:
Unterhalt Liegenschaft: In den meisten Kantonen kann zwischen den tatsächlichen Kosten und einer Pauschale unterschieden werden. Ideal ist es, möglichst viele Arbeiten auf ein Jahr zu konzentrieren. Je nach Kanton gilt das Datum der Rechnung oder der Zahlung. Die Arbeiten dürfen den Wert nicht steigern.
Einzahlung in die Pensionskasse: Zahlungen in die zweite Säule liegen in der Hitparade der Abzüge weit vorne. Den Maximalbetrag bestimmt die Lücke in der PK, ablesbar am PK-Ausweis. Derartige Lücken entstehen beispielsweise bei Lohnerhöhungen. Die Einzahlungen zur Schliessung der Lücke verringern  das steuerbare Einkommen. Um die höchsten Grenzsteuersätze mehrmals zu brechen, sollte die Einzahlung auf mehrere Jahre verteilt werden.
Einzahlungen in die Säule 3a: Die Einzahlungen in die dritte Säule können bis zu den Maximalbeträgen vom Einkommen abgezogen werden. Zudem sind sie bis zum Bezug nicht mehr als Vermögen zu versteuern. Der Höchstbetrag für die Säule 3a liegt bei 6768 Franken, bei Selbständigen bei 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 33'840 Franken.
Kosten für ein Arbeitszimmer: Voraussetzung ist, dass man auf die berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers in seiner Privatwohnung angewiesen ist. In den meisten Kantonen sind Kosten für ein Zimmer abzugsfähig, die Anforderungen an den Bedarfsnachweis aber streng. Die Formel lautet: Mietzins oder Mietwert pro Jahr, geteilt durch die Zahl der Zimmer, plus zwei. Wer das Arbeitszimmer einbringt, kann den Pauschalabzug für Arbeitsaufwendungen nicht mehr geltend machen.
Krankheitskosten und Zahnarzt: Ein Abzug  der selbst getragenen Krankheistkosten ist meistens nur möglich, wenn die Kosten fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen. Die Selbstbehalte bei der Krankenkasse können einberechnet werden. Bei einem Einkommen von 100'000 Franken beträgt der Selbstbehalt in Zürich beispielsweise 5000. Machen die Arztrechnungen 7000 Franken aus, dürfen 2000 in Abzug gebracht werden. Wichtig: Alle Rechnungen müssen im selben Jahr eintreffen.
Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern: Arbeiten beide Elternteile, können bei der Bundessteuer je Kind 10'100 Franken Abzug geltend gemacht werden; die meisten Kantone haben ähnliche Regelungen. In Bern liegt der Abzug für Kinderdrittbetreuung je Kind beispielsweise bei bis zu 8000 Franken. Bilder: Pexels/Keystone
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Bei der Steuererklärung kann eine Vielzahl von Steuerabzügen geltend gemacht werden. Das sind die wichtigsten Abzüge: Unterhalt Liegenschaft: In den meisten Kantonen kann zwischen den tatsächlichen Kosten und einer Pauschale unterschieden werden. Ideal ist es, möglichst viele Arbeiten auf ein Jahr zu konzentrieren. Je nach Kanton gilt das Datum der Rechnung oder der Zahlung. Die Arbeiten dürfen den Wert nicht steigern. RMS

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Michael Leysinger ist ein Nestbeschmutzer. Denn der Inhaber von Leysinger Tax & Finance Consultants ist ein Befürworter der Flat Tax. «Zehn Prozent und fertig», sagt Leysinger. Für die Branche wäre das eine Katastrophe, denn die lebt von der Komplexität. Leysinger: «Je komplizierter man das Steuerwesen gestaltet, desto mehr Geld verdient man als Steuerberater.»
Geld braucht auch der Staat. Die Kreativität bei der Einführung neuer Abgaben steigt. Die Steuerexperten halten dagegen, der Staat reagiert wiederum, so schaukelt sich die Komplexität mit der Zeit immer weiter hoch. Zudem gilt die Formel: Ein neuer Abzug ergibt drei Ausnahmen. «Jeder Abzug verkompliziert das Steuerwesen exponentiell», sagt Leysinger.

Verzwicktes Steuerwesen

Er spielt das Spielchen mit, selbst wenn es Kraft und auch Geld kostet. «Es ist anstrengend, ein guter Steuerberater zu sein und auch zu bleiben.» Im Schnitt besucht er jeden Monat zwei Steuerseminare. Dazu kommen Berge nationaler und internationaler Fachliteratur. «Ist man nicht diszipliniert, ist man weg vom Fenster», sagt Leysinger.
Obschon die Komplexität vor allem für Unternehmen und internationale Angelegenheiten gilt, wird es auch bei Privatpersonen etwa bei Erbschaften, Scheidungen, Kindern aus verschiedenen Ehen oder unternehmerischer Tätigkeit abgabentechnisch schnell verzwickt.

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Komplizierter Fahrkostenabzug

Ein aktuelles Beispiel in Sachen Komplexität ist der ab der Steuersaison 2016/2017 gültige Fahrtkostenabzug. Losgetreten wurde die Änderung im Februar 2014 durch das Ja zum Ausbau der Bahninfrastruktur, besser bekannt als Fabi, der auf diesem Wege finanziert wird. Jetzt, da die Steuererklärungsformulare von den Finanzbehörden in vier Schüben unter die Bevölkerung gebracht werden, ist der Abzug unter Treuhändern das grosse Thema.
«Der Fahrtkostenabzug ruft gigantische Komplikationen hervor. Selbst Fachleute rätseln, wie man es richtig macht. Die Steuerbehörden wissen es teilweise auch nicht, es ist hoch kompliziert», sagt Leysinger. Auf den ersten Blick ist die Verwirrung nicht verständlich: Neu wird der Pendlerabzug auf 3000 Franken im Jahr beschränkt. Fix ist die Deckelung bei der Bundessteuer, die Kantone sind frei, eine Begrenzung einzuführen.

Autofahrer im Nachteil

Während der steuerliche Nachteil für GA-Besitzer (aktuell mit Kosten von 3860 Franken) überschaubar ist, wird die Steuerrechnung für 2016 bei Menschen, die lange Arbeitswege mit dem Auto auf sich genommen haben, wenig Begeisterung hervorrufen. Die 3000 Franken Höchstabzug basieren auf einem täglichen Arbeitsweg von rund 20 Kilometern für Hin- und Rückfahrt.

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Für viele Pendler ergibt diese Begrenzung kräftige Einbussen. «Ich hatte Kunden, die jeden Tag 200 Kilometer zur Arbeit und zurück gependelt sind», sagt Werner Räber, Partner bei der Dr. Thomas Fischer & Partner AG in Baar. Bei 220 Arbeitstagen entspricht das 44'000 Kilometern. Multipliziert mit 70 Rappen, reduzierte sich das Einkommen dieser Klienten bisher um 30'800 Franken, also ein Zehnfaches des neuen Fahrtkostenabzuges.

Herbe einbussen

Besonders teuer wird es, wenn die Kantone – wie vom Bund freigestellt – bei der Deckelung mitziehen. Steuerharmonisierungsgesetz hin oder her, gibt es je nach Kanton sehr unterschiedliche Regelungen. Zürich will wenig Verkehr und plant für 2017 wie der Bund eine Deckelung von 3000 Franken, ein Volksentscheid ist noch ausstehend. St. Gallen hat die Grenze bei den Abzügen bei 3655 Franken gezogen. Noch einigermassen pendlerfreundlich sind Kantone wie Bern mit 6700 Franken oder Thurgau mit 6000 Franken.
Um dennoch möglichst viel absetzen zu können, gilt es, den Weg zur Arbeit von «anderen geschäftlichen Fahrten» abzugrenzen. Eine Fahrt von der Wohnung direkt zu einem Kunden würde in diese Kategorie fallen und der Beschränkung nicht unterliegen. Genau hier wird es verzwickt. Immer wieder wird sich für die Steuerpflichtigen und die Steuerbehörden die Frage stellen, was privat ist und was geschäftlich. Dem Fahrtenbuch kommt wieder mehr Bedeutung zu.

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Neue Vereinfachung bei Weiterbildungskosten

Noch komplizierter wird es bei einem Geschäftsauto. Bisher wurde der Privatanteil des Kaufpreises mittels 9,6-prozentiger Pauschale oder der effektiven Nutzung –aufgezeichnet per Bordbuch – als Lohnbestandteil zum Einkommen gerechnet. Neu wird jetzt (für die direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2016) auch die Ersparnis (der Arbeitgeber übernimmt mit dem Geschäftsauto quasi die Kosten) als fiktives Einkommen zum steuerbaren Lohn addiert. Die Aufrechnung soll der Steuerpflichtige selbst deklarieren. In der Folge wird bei der Bundessteuer ein pauschaler Abzug von 3000 Franken gewährt. Grundsätzlich gilt: Steuerkommissäre entscheiden, ob der Weg per Bahn oder Bus zumutbar ist.
Die zweite grosse Neuerung, die es beim Ausfüllen der Steuererklärung für 2016 zu beachten gilt, beweist, dass es auch einfacher werden kann. Neu müssen die ab dem 1. Januar 2016 vom Arbeitgeber getragenen Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sowie Umschulungskosten nicht mehr als Einkommen ausgewiesen werden. Trägt ein Arbeitgeber die Bildungskosten selbst, vermindern sie das Einkommen, jedoch maximal um 12'000 Franken. Der direkte Zusammenhang mit dem aktuell erzielten Erwerbseinkommen muss nicht mehr gegeben sein.

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Voraussetzung für den Abzug ist ein erster Abschluss auf Sekundarstufe II. «Eine absurde Abgrenzung ist nun endlich Geschichte», sagt Räber. Ausgaben für die Erstausbildung, wie Lehre oder Erststudium, können nicht abgezogen werden. Die Kosten für ein Doktorat, einen Master oder ein Zweitstudium hingegen schon.
Was Sie vor Ihrer Rente klären sollten, sehen Sie in der Bildergalerie unten:
Die 25 besten Steuertipps:Lohnt sich ein Steuerberater?Für Privatpersonen kostet der Steuerberater schnell 200 bis 400 Franken. Für Angestellte mit Lohnausweis und einfachen Vermögensverhältnissen lohnt sich das kaum, ausser nach einer schwierigen Scheidung, nach Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wenn man geerbt hat. Für eine Einzelfirma muss für den Steuerberater mit Kosten von 1000 bis 2000 Franken gerechnet werden. Das lohnt sich meist, erst recht für einen Kleinbetrieb.
VelozusatzPendler können für ihren Arbeitsweg nicht nur das Abonnement für die SBB abziehen. Wenn für den Weg zum Bahnhof auch noch das Velo benötigt wird, kann die Velopauschale zusätzlich geltend gemacht werden.
UmziehenMit dem Umzug in eine steuergünstigere Gemeinde kann unter Umständen viel gespart werden. Allerdings sind die Mieten in den steuergünstigen Kantonen auch oft höher. Wer etwa von Neuenburg nach Zug umzieht, kann schnell fast 20'000 Franken sparen, zahlt aber auch eine deutlich höhere Mieten – mindestens ein Teil des Steuervorteils ist damit wieder weg.
Arbeitszimmer zu HauseEin Home Office kann von der Steuer abgesetzt werden. Am glaubwürdigsten ist das, wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit eines solchen Büros bestätigt, Es muss ein wesentlicher Teil der Arbeit dort erledigt und es darf für nichts anderes genutzt werden. Folgende Berechnung für den Abzug ist gängig: Eigenmietwert oder Miete, getrennt durch Anzahl Zimmer plus 2 (Häuser) oder plus 1 (Wohnungen). Mobiliar, Computer, Drucker etcetera können auch abgezogen werden.
Aus der Kirche austretenDie Kirchensteuer ist je nach Konfession und Kanton unterschiedlich hoch. Beispielsweise können mit dem Austritt aus der katholischen Kirche bei einem Familieneinkommen von 150 000 Franken in Wil im Kanton St. Gallen rund 2330 Franken Steuern gespart werden.
GrundstückgewinnsteuerWer eine Liegenschaft kauft, sollte sich zum Voraus dagegen absichern, dass die Grundstückgewinnsteuer bezahlt werden muss. Grundsätzlich geht diese zu Lasten des Verkäufers, ist dieser aber zahlungsunfähig, kann die Schuld am Käufer hängen bleiben. Der Käufer kann zur Absicherung darauf bestehen, dass der Verkäufer die voraussichtliche Kosten auf ein Treuhandkonto überweist oder direkt die provisorische Rechnung beim Steueramt begleicht.
ErbenErblasser sollten in den Kanton Schwyz ziehen, so können auf legale Weise Erbschaftssteuern vermieden werden. Allerdings: Wenn nur direkte Nachkommen, die Ehefrau oder der Ehemann erben, ist das gar nicht nötig, weil diese in den meisten Kantonen von den Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgenommen sind.
Auszeit über NeujahrEine berufliche Auszeit sollte am besten über den Jahreswechsel erfolgen. So kann in beiden Jahren ein Lohnausfall geltend gemacht werden. Die tieferen Einkommen führen wegen der verminderten Progression zu Steuereinsparungen.
EinspracheEs sollte Einsprache erhoben werden, wenn der Steuerkommissar etwas abändert. Die Einsprache auch persönlich auf dem Steueramt zu begründen, ist möglich. Das Verfahren ist kostenlos, kann aber Monate dauern.
WochenaufenthaltSie können für auswärtiges Essen 3200 Franken pro Jahr abziehen. Zudem auch die ortsüblichen Kosten für ein Zimmer zur Übernachtung. Dafür muss aber belegt werden, dass eine Heimfahrt nicht zumutbar ist.
NebenerwerbWer neben dem Hauptberuf noch einen Nebenerwerb hat, kann in den meisten Kantonen pauschal 20 Prozent der Einnahmen abziehen, mindestens 800 und maximal 2400 Franken.
Trennung Anfang JahrEhepaare sollten aus steuerlicher Sicht bei einer Trennung mit der Meldung am neuen Wohnort bis Anfang des Folgejahres warten. Wenn die Trennung Mitte oder Ende Jahr gemeldet wird und die Kinder bei der Ehefrau bleiben, kann der Ehemann nur wenig Unterhaltsbeiträge abziehen, weil er ja nicht das ganze Jahr getrennt war. Für die Ehefrau sind Abzüge zwar möglich, bewirken aber eher wenig, wenn sie weniger verdient als er.Pixabay
StiefkinderSchenkungen an Stiefkinder sind in den meisten Kantonen steuerfrei, wenn diese mindestens zwei Jahre beim Steuerpflichtigen gelebt haben.
Abfindungen als Renten günstiger versteuernWenn einem Kadermitarbeiter gekündigt und eine Abfindung erhält, kann dieser Betrag zu einem günstigeren Satz versteuert werden. Beispiel: Ein CFO wird entlassen und erhält eine Abfindung von 600'000 Franken (drei Jahreslöhne). Findet er keinen neuen Job, könnten die 600'000 zum günstigeren Steuersatz von 200'000 (anstatt für 600'000) Franken versteuert werden, weil dies einer Lohnausfallzahlung für drei Jahre entspricht.
Kapital statt RenteViele Pensionskassen sehen neben der Rente die Möglichkeit vor, das Pensionskassenkapital ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Steuerlich bringt der Kapitalbezug Vorteile, da Renten in sämtlichen Kantonen zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden müssen.
Rechtzeitiger EinkaufWer sich einen Teil des Pensionskassengeldes nach der Pensionierung auszahlen lassen will, muss sich spätestens drei Jahre vorher einkaufen, sonst sind die Steuern nachzuzahlen, die durch den Einkauf gespart wurden.
Einkauf in die PensionskasseDie meisten Erwerbstätigen haben erhebliche Lücken in der Pensionskasse. Die genaue Höhe der Lücke lässt sich bei der Pensionskasse erfragen. Es können Einzahlungen im Umfang der Lücke gemacht werden, die vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden dürfen. Das lohnt sich vor allem gegen Ende des Arbeitslebens, muss aber rechtzeitig erfolgen.
ImmobilienbesitzerEs lohnt sich, die Amortisation der Hypothek alle fünf Jahre über die Säule 3a zu finanzieren. Denn so wird bei der Auszahlung der Säule 3a die Progression gebrochen.
GeschäftsübergabeWer eine Personengesellschaft weitergeben will, sollte sie in eine AG oder eine GmbH umwandeln. Das muss mindestens fünf Jahre vor Geschäftsübergabe geschehen, dann gelten stille Reserven als Kapitalgewinne und sind steuerfrei.
Auswärtige VerpflegungDer Pauschalabzug für jede auswärtige Hauptmahlzeit beträgt 15 Franken. Wenn der Arbeitgeber die Mahlzeit verbilligt, ist nur der halbe Abzug, also 7.50 Franken, zulässig. Bei geringer Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort akzeptiert der Fiskus den Abzug jedoch nicht. Die mögliche Mittagspause zu Hause (abzüglich des Hin- und Rückweges vom Arbeits- zum Wohnort) darf eine halbe Stunde nicht übersteigen, damit der Abzug geltend gemacht werden kann.
AutoleasingLeasingraten können im Gegensatz zu den Schuldzinsen für einen Privatkredit nicht von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Finanzierung eines Autos über einen Privatkredit ist also steuerlich attraktiver.
GewerkschaftsbeiträgeIn der Mehrzahl der Kantone können Mitgliederbeiträge an Gewerkschaften als Berufsausgaben abgezogen werden (Ausnahmen: AI, FR, NE, NW, OW, SZ, UR, VD, ZG).
VermögensverwaltungDie Kosten für die Vermögensverwaltung können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dazu gehören fast alle Bankgebühren, wie etwa Depot- und Safegebühren, Spesen für die Kontoführung und Kontoeröffnungs- und - saldierungsspesen. Viele Kantone akzeptieren auch einen Pauschalabzug von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens. Nicht abzugsfähig sind Vermögensverwaltungshonorare, die einem Berater bezahlt werden.
KrankheitskostenIn den meisten Kantonen können selbst getragene Krankheitsausgaben inklusive Selbstbehalten bei der Krankenversicherung vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden, wenn sie fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen. Die Kosten müssen belegt werden.
ZahnarztkostenZahnarztkosten können abgezogen werden, wenn es nicht eine Behandlung kosmetischer Art ist. Zudem müssen die Kosten den kantonal bestimmten Selbstbehalt für Krankheitskosten übersteigen ( Beispiele: SG zwei Prozent, ZH und BE fünf Prozent des Einkommens).Bilder: Keystone/Flickr
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Die 25 besten Steuertipps:Lohnt sich ein Steuerberater?Für Privatpersonen kostet der Steuerberater schnell 200 bis 400 Franken. Für Angestellte mit Lohnausweis und einfachen Vermögensverhältnissen lohnt sich das kaum, ausser nach einer schwierigen Scheidung, nach Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wenn man geerbt hat. Für eine Einzelfirma muss für den Steuerberater mit Kosten von 1000 bis 2000 Franken gerechnet werden. Das lohnt sich meist, erst recht für einen Kleinbetrieb. RMS
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