Wie der Eigenmietwert berechnet wird
Wer in der Schweiz Wohneigentum hat, muss in der Steuererklärung den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Der Eigenmietwert ist eine fiktive Einnahme, die durch die Vermietung des Hauses erzielt werden könnte. Wie hoch diese Miete ausfällt, geben die Kantone vor. Die Höhe des Eigenmietwerts variiert stark je nach Region. Er muss aber mindestens 60 Prozent der Marktmiete betragen. Das gilt auch für Zweitwohnungen.