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Abschaffung Eigenmietwert

Soll die Hypothek jetzt amortisiert werden oder nicht?

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts stellt sich die Frage nach der Amortisation der Hypothek neu. Diese Punkte sind zu beachten.

Thomas Daniel Marti

Immobilien
Bau neuer Eigentumswohnungen im Kanton Aargau. Sven Thomann

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Viele Eigenheimbesitzer stellen sich die Frage, ob nach der Abschaffung des Eigenmietwerts eine Amortisation der Hypothek sinnvoll ist. Mit dem Systemwechsel, der voraussichtlich 2028 umgesetzt wird, fΓ€llt auf der einen Seite der Eigenmietwert weg und auf der anderen Seite kΓΆnnen in vielen FΓ€llen die bezahlten Hypothekarzinsen nicht mehr abgezogen werden. Den Aspekten LiquiditΓ€t, HΓΆhe des Hypothekarzinses, Risikotoleranz und Grenzsteuersatz kommt in Zukunft mehr Bedeutung zu.
Die gute Nachricht vorneweg: Die Steuerbelastung fΓΌr Eigenheimbesitzer sollte nach der Abschaffung des Eigenmietwerts in der Regel sinken. Wer zum Beispiel eine Wohnung im Kanton ZΓΌrich mit einem Wert von einer Million Franken besitzt und eine 65-prozentige Hypothek mit einem Finanzierungssatz von 1,5 Prozent ausstehend hat, kann je nach EinkommenshΓΆhe von einer um 3'000 bis 5'000 Franken tieferen Steuerrechnung ausgehen.
Dies hΓ€ngt einerseits mit den tiefen Refinanzierungskosten zusammen, andererseits mit dem sogenannten Grenzsteuersatz. Dieser beschreibt die prozentuale VerΓ€nderung der Steuerlast im VerhΓ€ltnis zur entsprechenden VerΓ€nderung der Steuerbemessungsgrundlage. Im Falle des oben erwΓ€hnten Rechnungsbeispiels fΓ€llt das steuerbare Einkommen, weil der steuerbare Eigenmietwert inklusive Wegfall der Unterhaltskostenpauschale hΓΆher ist als die Anrechnung der Zinszahlungen fΓΌr die Hypothek.

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Blick auf die HΓΆhe des Hypothekarzinses

FΓΌr Giampiero Brundia, GeschΓ€ftsfΓΌhrer von Oxifina, gibt es keine EinschrΓ€nkungen, was die HΓΆhe der Amortisation anbelangt. Β«Wer in der Lage ist, soll die Hypothek ganz zurΓΌckzahlen, wenn die Rendite der Geldanlage nach Steuern unter dem Hypothekarzinssatz liegt. Wichtig ist aber, dass genΓΌgend LiquiditΓ€tsreserve fΓΌr Unvorhergesehenes vorhanden bleibt.Β»
Der wichtigste Grund zum Amortisieren ist die Reduktion der Zinskosten, erlΓ€utert Claudio Saputelli, CIO Global Real Estate bei UBS Global Wealth Management. Β«Insbesondere bei einem hΓΆheren Zinssatz kann die RΓΌckzahlung sinnvoll sein – denn die hΓΆheren Zinskosten sind entsprechend deutlich spΓΌrbar.Β»
Die ZinshΓΆhe spielt auch bei einem zweiten Punkt eine Rolle. Wenn die Zinsen aktuell steigen, erhΓΆht dies zwar die Finanzierungskosten, aber da die Schuldzinsen vorerst noch vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kΓΆnnen, sinkt die Steuerbelastung entsprechend. Im neuen System trΓ€gt bei steigenden Zinsen der HauseigentΓΌmer kΓΌnftig das Risiko, weil er nicht mehr von einem hΓΆheren Abzug profitieren kann. Β«Mit der Abschaffung der AbzugsfΓ€higkeit der Hypothekarzinsen wird somit die tragfΓ€hige SchuldhΓΆhe kleiner ausfallen, da mit dem Wechsel die Zinslast ΓΌber die Steuern nicht mehr abgefedert werden kann. Das ist etwas, das man im Hinterkopf behalten mussΒ», erklΓ€rt der UBS-Experte weiter.

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Sorge zur LiquiditΓ€t tragen

Bei der Amortisation ist zudem die Frage der LiquiditΓ€t zu berΓΌcksichtigen, erklΓ€rt auch Florian Schubiger, GeschΓ€ftsfΓΌhrer von hypotheke.ch. Dies gilt vor allem fΓΌr Γ€ltere ImmobilieneigentΓΌmer. Diese sollten berΓΌcksichtigen, dass sie auch noch Geld zum Leben brauchten. Im Alter sollte nicht das ganze VermΓΆgen in der Immobilie stecken, erklΓ€rt Schubiger auf Anfrage von cash.ch.
Eigenmietwert

Vor Ende des Eigenmietwerts – Hausbesitzer sanieren auf letzten DrΓΌcker

Der Eigenmietwert fΓ€llt frΓΌhestens 2028 weg. Bis dann lassen sich Sanierungsarbeiten von den Steuern abziehen. Die Branche erwartet einen Boom.
Dabei sollten alle Altersgruppen die LiquiditΓ€t im Auge behalten – dies gilt vor allem fΓΌr Immobilienbesitzer, die nicht in einem neu gebauten Einfamilienhaus oder Stockwerkeigentum wohnen. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts fallen die SteuerabzΓΌge fΓΌr Renovation und Unterhalt weg, entsprechend mΓΌssen genΓΌgend RΓΌckstellungen gebildet werden. Die HΓΆhe kann je nach Objekt zwischen einem und drei Prozent betragen.
Je nach persΓΆnlicher Lebenssituation sollte genau ΓΌberlegt werden, wo die Hypothekarverschuldung nach der Abschaffung des Eigenmietwerts zu stehen kommen soll. Wer bereits im Rentenalter ist oder kurz davor steht, ΓΌber ausreichend LiquiditΓ€t auf dem Bank- oder Sparkonto verfΓΌgt, ist weiterhin gut beraten, die Hypothekarverschuldung auf tiefes Niveau zurΓΌckzufΓΌhren. Dies gilt besonders fΓΌr Hypothekarnehmer, die eine Verschuldung – egal in welcher HΓΆhe – als psychische Belastung empfinden.

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Personen, welche fΓΌr den Immobilienkauf auf die Pensionskasse zurΓΌckgegriffen haben, sind gut beraten, die Steuerersparnis entweder in die Amortisation zu investieren, das Geld in die Pensionskasse zurΓΌckzufΓΌhren oder in Finanzmarktanlagen zu investieren. Welche der drei Varianten gewΓ€hlt wird, hΓ€ngt von den persΓΆnlichen UmstΓ€nden und der RisikoprΓ€ferenz ab.
Wer innert der nΓ€chsten zehn Jahre in Pension geht, dΓΌrfte mit einer Aufstockung bei allfΓ€lligen LΓΌcken in der Pensionskasse besser beraten sein als mit einer zusΓ€tzlichen Amortisation der Hypothek. Dies gilt ebenfalls fΓΌr EigentΓΌmer, welche zwanzig Jahre vor der Pension stehen. Derzeit weisen Pensionskassen eine durchschnittliche Rendite von 3,4 Prozent aus. Diese liegt damit deutlich ΓΌber den Kosten einer zehnjΓ€hrigen Festhypothek von 1,5 Prozent, meint Brundia von Oxifina. Noch attraktiver kann es hierbei sein, die Gelder langfristig in eine SΓ€ule-3a-LΓΆsung zu investieren. Mit einem hohen Aktienanteil konnte in der Vergangenheit eine annualisierte Rendite von bis zu 6 Prozent erzielt werden.
Das Anlegen der Mittel in Aktienfonds oder Γ€hnlichen Anlagen ist aber nicht fΓΌr alle Immobilienbesitzer geeignet. Wer wegen der SchwankungsanfΓ€lligkeit unsicher ist, sollte den Hypothekarkredit schneller zurΓΌckzahlen oder die LiquiditΓ€t in einem Obligationenfonds anlegen, der in der Tendenz geringeren Wertschwankungen unterliegt.

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Richtwert fΓΌr die HΓΆhe der Hypothekarverschuldung

Viele Eigenheimbesitzer orientierten sich in der Vergangenheit an der HΓΆhe der Hypothekarverschuldung. Das hat sich bewΓ€hrt. Mit dem Regimewechsel rΓΌcken nun die finanzielle Gesamtsituation, die ZinshΓΆhe, die Risikotoleranz unter BerΓΌcksichtigung der LiquiditΓ€tssituation und die Besteuerung des Einkommens in den Vordergrund.
So kann ein Verschuldungsgrad von 50 Prozent bei der Hypothek im VerhΓ€ltnis zu den sonstigen VermΓΆgenswerten Pensionskasse, SΓ€ule 3a und Anlagen wie Aktien und Obligationen zu tief sein, weil dem Wert des Wohneigentums ein ΓΌberdurchschnittliches Gewicht beim GesamtvermΓΆgen zukommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Wert des Wohneigentums eine Million Franken betrΓ€gt, die Hypothekarbelastung bei 500'000 Franken steht – sprich 50-prozentige Verschuldungsquote – und 100'000 Franken in Aktien, Obligationen angelegt sind. In diesem Falle drΓ€ngt sich keine weitere Amortisation auf, da mehr als 80 Prozent des VermΓΆgens in der Immobilie gebunden sind. Ferner gilt es zu beachten, dass die ErhΓΆhung einer einmal zurΓΌckbezahlten Hypothek oder Tranche kein einfaches Unterfangen ist.
Ein weiterer Punkt: Wer dank der potenziellen Einsparung nun zusΓ€tzliche Ferien plant, sollte dies grΓΌndlich ΓΌberdenken und zuerst ein lΓ€ngerfristiges Budget erarbeiten. Nur so lΓ€sst sich abschΓ€tzen, ob tatsΓ€chlich mehr freie Mittel vorhanden sein werden. Es kann nΓ€mlich auch sein, dass die Ersparnis aus der Abschaffung des Eigenmietwerts besser zur Seite gelegt wird fΓΌr Renovation und Unterhalt, da diese Auslagen in Zukunft nicht mehr von den Steuern abgezogen werden kΓΆnnen.

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Dieser Artikel erschien zuerst bei Cash.

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