Abo
Strategiewechsel für Eigenheimbesitzer

Amortisation der Hypothek – das müssen Sie nun beachten

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts stellt sich die Frage nach der Amortisation der Hypothek neu. Diese Punkte sind zu beachten.

Thomas Marti

file84yfcokfhb813oc9fcfr
Alles im grünen Bereich? Nicht nur der Garten braucht Pflege, sondern auch die Hypothekarstrategie. Getty Images/Image Source

Werbung

Viele Eigenheimbesitzer stellen sich die Frage, ob nach der Abschaffung des Eigenmietwerts eine Amortisation der Hypothek sinnvoll ist. Mit dem Systemwechsel, der voraussichtlich 2028 umgesetzt wird, fällt auf der einen Seite der Eigenmietwert weg, auf der anderen Seite können in vielen Fällen die bezahlten Hypothekarzinsen nicht mehr abgezogen werden. Entsprechend müssen Hypothekarnehmer der Liquidität, der Höhe des Hypothekarzinses, der Risikotoleranz und dem Grenzsteuersatz mehr Bedeutung zumessen.
Die gute Nachricht vorneweg: Die Steuerbelastung für Eigenheimbesitzer sollte nach der Abschaffung des Eigenmietwerts in der Regel sinken. Wer zum Beispiel im Kanton Zürich eine Wohnung mit einem Wert von 1 Million Franken besitzt und eine 65-prozentige Hypothek mit einem Finanzierungssatz von 1,5 Prozent ausstehend hat, kann je nach Einkommenshöhe von einer um 3000 bis 5000 Franken tieferen Steuerrechnung ausgehen.
Dies hängt mit den tiefen Refinanzierungskosten und dem sogenannten Grenzsteuersatz zusammen. Der Grenzsteuersatz zeigt die prozentuale Veränderung der Steuerlast im Verhältnis zur entsprechenden Veränderung der Steuerbemessungsgrundlage. Im Falle des oben erwähnten Rechnungsbeispiels sinkt das steuerbare Einkommen, weil der steuerbare Eigenmietwert inklusive Wegfall der Unterhaltskostenpauschale höher ist als die Anrechnung der Zinszahlungen für die Hypothek.

Partner-Inhalte

Blick auf die Höhe des Hypothekarzinses

Für Giampiero Brundia, Geschäftsführer von Oxifina, gibt es keine Einschränkungen, was die Höhe der Amortisation anbelangt. «Wer in der Lage ist, soll die Hypothek ganz zurückzahlen, wenn die Rendite der Geldanlage nach Steuern unter dem Hypothekarzinssatz liegt. Wichtig ist aber, dass genügend Liquiditätsreserve für Unvorhergesehenes vorhanden bleibt.»
Der wichtigste Grund für eine Amortisierung sei die Reduktion der Zinskosten, erläutert Claudio Saputelli, CIO Global Real Estate bei UBS Global Wealth Management. «Insbesondere bei einem höheren Zinssatz kann die Rückzahlung sinnvoll sein – denn die höheren Zinskosten sind entsprechend deutlich spürbar.»
Die Zinshöhe spielt auch bei einem zweiten Punkt eine Rolle: Wenn die Zinsen steigen, erhöht dies zwar die Finanzierungskosten, aber da die Schuldzinsen vorerst noch vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, sinkt die Steuerbelastung entsprechend. Im neuen System trägt bei steigenden Zinsen der Hauseigentümer künftig das Risiko, weil er nicht mehr von einem höheren Abzug profitieren kann. «Mit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen wird somit die tragfähige Schuldhöhe kleiner ausfallen, da mit dem Wechsel die Zinslast über die Steuern nicht mehr abgefedert werden kann. Das ist etwas, das man im Hinterkopf behalten muss», erklärt der UBS-Experte weiter.

Werbung

Sorge zur Liquidität tragen

Bei der Amortisation ist zudem die Frage der Liquidität zu berücksichtigen, erklärt auch Florian Schubiger, Geschäftsführer von Hypotheke.ch. Dies gilt vor allem für ältere Immobilieneigentümer. Diese sollten berücksichtigen, dass sie auch noch Geld zum Leben benötigen. Deshalb sollte im Alter nicht das ganze Vermögen in der Immobilie stecken, wie Schubiger auf Anfrage erklärt.
Dabei sollten alle Altersgruppen die Liquidität im Auge behalten – dies gilt vor allem für Immobilienbesitzer, die nicht in einem neu gebauten Einfamilienhaus oder Stockwerkeigentum wohnen. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts fallen die Steuerabzüge für Renovation und Unterhalt weg, entsprechend müssen genügend Rückstellungen gebildet werden.
Je nach persönlicher Lebenssituation sollte ferner genau überlegt werden, wo die Hypothekarverschuldung nach der Abschaffung des Eigenmietwerts zu stehen kommen soll. Wer bereits im Rentenalter ist oder kurz davor steht und über ausreichend Liquidität auf dem Bank- oder Sparkonto verfügt, ist weiterhin gut beraten, die Hypothekarverschuldung auf ein tiefes Niveau zurückzuführen. Dies gilt besonders für Hypothekarnehmer, die eine Verschuldung als psychische Belastung empfinden.

Werbung

Personen, welche für den Immobilienkauf auf die Pensionskasse zurückgegriffen haben, sollten die Steuerersparnis entweder in die Amortisation investieren, das Geld in die Pensionskasse zurückzahlen oder es an den Finanzmärkten anlegen. Welche der drei Varianten gewählt wird, hängt von den persönlichen Umständen und der Risikopräferenz ab.
Wer innert der nächsten zehn Jahre in Pension geht, dürfte dabei mit einer Aufstockung bei allfälligen Lücken in der Pensionskasse besser beraten sein als mit einer zusätzlichen Amortisation der Hypothek. Dies gilt ebenfalls für Eigentümer, welche zwanzig Jahre vor der Pension stehen. Derzeit weisen Pensionskassen eine durchschnittliche Rendite von 3,4 Prozent aus. Diese liege damit deutlich über den Kosten einer zehnjährigen Festhypothek von 1,5 Prozent, meint Brundia von Oxifina. Noch attraktiver kann es hierbei sein, die Gelder langfristig in eine Säule-3a-Lösung mit Aktienanteil zu investieren. Damit konnte in der Vergangenheit eine annualisierte Rendite von bis zu 6 Prozent erzielt werden.
Das Anlegen der Mittel in Aktienfonds oder ähnlichen Anlagen ist aber nicht für alle Immobilienbesitzer geeignet. Wer wegen der Schwankungsanfälligkeit unsicher ist, sollte den Hypothekarkredit schneller zurückzahlen oder die Liquidität in einem Obligationenfonds anlegen, der in der Tendenz geringeren Wertschwankungen unterliegt.

Werbung

Richtwert für die Höhe der Verschuldung

Viele Eigenheimbesitzer orientierten sich in der Vergangenheit an der Höhe der Hypothekarverschuldung. Das hat sich bewährt. Mit dem Regimewechsel rücken nun die finanzielle Gesamtsituation, die Zinshöhe, die Risikotoleranz unter Berücksichtigung der Liquiditätssituation und die Besteuerung des Einkommens in den Vordergrund. So kann ein Verschuldungsgrad von 50 Prozent bei der Hypothek im Verhältnis zu den sonstigen Vermögenswerten Pensionskasse, Säule 3a und Anlagen wie Aktien und Obligationen zu tief sein, weil dem Wert des Wohneigentums ein überdurchschnittliches Gewicht beim Gesamtvermögen zukommt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Wert des Wohneigentums 1 Million Franken beträgt, die Hypothekarbelastung bei 500 000 Franken steht – die Verschuldungsquote also 50 Prozent beträgt – und 100 000 Franken in Aktien oder Obligationen angelegt sind. In diesem Fall drängt sich keine weitere Amortisation auf, da mehr als 80 Prozent des Vermögens in der Immobilie gebunden sind.
Ein weiterer Punkt: Wer dank der potenziellen Einsparung nun zusätzliche Ferien plant, sollte dies gründlich überdenken und zuerst ein längerfristiges Budget erarbeiten. Nur so lässt sich abschätzen, ob tatsächlich mehr freie Mittel vorhanden sein werden. Es kann nämlich auch sein, dass die Ersparnis aus der Abschaffung des Eigenmietwerts besser zur Seite gelegt wird für Renovationen und Unterhalt, da diese Auslagen in Zukunft nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können.

Werbung

Werbung