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Champagne knackt die 13 Volumenprozent-Regel

Champagner darf mehr Alkohol haben

Das Comité de Champagne hat die heilige Kuh geschlachtet: der Alkoholgehalt darf jetzt offiziell die gesetzliche Höchstgrenze überschreiten.

Ursula Geiger

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Der Sommer ist vorbei. Hitze und Trockenheit haben Spuren hinterlassen. Besonders in der Champagne, wo leichte Grundweine mit hohen Säurewerten die Basis für Frische, Eleganz und feine Bläschen ist.
Das Jahr der negativen Rekorde bescherte der Region eine rekordfrühe Ernte und Mostgewichte, die teils über weit über den idealen potenziellen Alkohol von 11,5 Volumenprozent hinausgingen. Mit der zweiten Gärung auf der Flasche kommen nochmals bis zu 1,5 Prozent dazu. Dann ist die gesetzliche Obergrenze erreicht.

Coteaux de Champagne statt Bläschen

Bereits im August meldete das Brancheportal «Vitisphère», dass Häuser wie Champagne Gosset eine Teil der 2026er Ernte für weisse und rote Stillweine der AOC Coteaux de Champagne verwenden werden.
«Es ist wahrscheinlich, dass sich die Weine zu sehr von der Frische und Mineralität unserer nicht jahrgangsgebundenen Bruts entfernen, um für eine Schaumbildung in Frage zu kommen, und dass sie stattdessen für die Coteaux Champenois bestimmt sein werden», erklärte Gosset-Kellermeister Odilon de Varine gegenüber «Vitisphère».
Im September wurden reichte das Comité de Champagne bei der INAO die Anträge für eine Erhöhung der gesetzlichen Alkoholgrenzwerte ein. Diese wurden nun offiziell genehmigt. «Die im Jahr 2027 abgefüllten Weine, die aus einer Assemblage von nicht angereicherten Weinen der Ernte 2026 und angereicherten Weinen früherer Ernten bestehen, dürfen nach der Schaumbildung den maximalen Gesamtalkoholgehalt von 13 % überschreiten», heisst es im Erlass.

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Angereichert bedeutet, dass zur Erhöhung des Alkoholgehalts den Mosten Zucker zugesetzt wird. Diese Technik war für den Jahrgang 2026 definitiv nicht nötig.

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