Guten Tag,
Je nach Betrag und Schuldner läuft die Betreibung in einem anderen Verfahren ab. Hier lesen Sie alles zu den drei Verfahren und zum Vorgehen.
Sabrina Frei
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Je nachdem, wer den Betrag schuldet, und je nach Art der Forderung wird die Betreibung in einem anderen Verfahren fortgesetzt.
Gut zu wissen: Die Formulare, die Sie für die verschiedenen Betreibungsarten benötigen, finden Sie beim Bundesamt für Justiz. Gut möglich, dass Ihr zuständiges Betreibungsamt oder der betreffende Kanton eigene Vorlagen hat. Informieren Sie sich vorgängig über die Website des Betreibungsamts. Sie können das Verfahren beschleunigen, indem Sie Ihrem Begehren den Zahlungsbefehl und alle weiteren verlangten Unterlagen beilegen.
Für den Teil Ihrer offenen Rechnung, der durch die Pfändung nicht gedeckt ist, erhalten Sie einen Verlustschein. Dieser heisst je nach Verfahren unterschiedlich (Pfändungsverlustschein, Pfandausfallschein, Konkursverlustschein). Ein solcher Schein gilt als Schuldanerkennung und gibt Ihnen folgende Möglichkeiten:
Der Verlustschein respektive Pfandausfallschein schliesst das Betreibungsverfahren vorerst ab. Der Pfändungsverlustschein und der Konkursverlustschein verjähren 20 Jahre nach Ausstellung oder ein Jahr nach Eröffnung des Erbgangs, wenn der Schuldner verstorben ist.
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