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Kommentar zur Neutralitäts-Initiative

Mehr Spielraum gegenüber dem Ausland

Kritiker sehen in der Neutralitäts-Initiative eine zu starke Einschränkung der offiziellen Schweiz. Tatsächlich müsste der Bund bei einem Ja anders gegen innen und aussen auftreten.

Reiner Eichenberger

«Mit einem Ja muss der Bundesrat Massnahmen stärker begründen», schreibt Gastautor Reiner Eichenberger.
«Mit einem Ja muss der Bundesrat Massnahmen stärker begründen», schreibt Gastautor Reiner Eichenberger.zVg

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Die Neutralität war und ist zentral für den Erfolg der Schweiz. Nun will die SVP sie via Neutralitäts-Initiative in der Verfassung festschreiben. Der Bundesrat und alle anderen grossen Parteien sind streng dagegen – obwohl sie angeblich auch für Neutralität sind. Was also soll der Streit?
Genau gelesen schreibt die Initiative weitgehend den Status quo fest. Sie sagt dreierlei:
«Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.» Die Neutralität und die Armee stehen schon heute in der Verfassung. Deren Artikel 173 und 185 verpflichten den Bundesrat und das Parlament, für die Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz zu sorgen. Das Wort «immerwährend» fehlt zwar, aber in der Schweizer Verfassung würde es eh nicht mehr bedeuten als «bis zur nächsten Verfassungsänderung».
Der Gastautor
Reiner Eichenberger ist Professor für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg.
«Die Schweiz tritt keinem Militärbündnis bei. Vorbehalten ist die Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz und für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.» Das umschreibt treffend das allgemeine Verständnis von Neutralität sowie des schweizerischen Status quo. Aber trotzdem bringt es den Bundesrat ganz aus dem Häuschen. Er sagt, das würde den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken. Das stimmt wohl nicht, denn die Formulierung ist supergummig. Sie kann kaum «…nur wenn jemand ganz sicher einen sicher stattfindenden Angriff auf die kleine Schweiz vorbereitet» bedeuten. Vielmehr ist die Anforderung auch erfüllt, wenn irgendein Regime vermutlich plant, vielleicht dereinst ein Land in der Nähe der Schweiz anzugreifen und dabei vielleicht auch die Neutralität oder den Luftraum der Schweiz zu verletzen. Das aber gilt fast immer; in grossen Armeen werden ja fast beliebig viele Szenarien durchgeplant. Die Formulierung schliesst deshalb naheliegende Kooperationen mit Nachbarn oder der Nato nicht aus.

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«Die Schweiz … trifft auch keine nicht militärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind … Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nicht militärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.» Dieser Absatz klingt aufs Erste restriktiver als die heutige Praxis. Das wäre eigentlich gut. Denn nicht militärische Zwangsmassnahmen, sprich Sanktionen gegen Länder, können diese zwar wirtschaftlich schädigen und ihre Bevölkerung verarmen lassen, aber sie nützen zumeist den anvisierten Regimen.
Deren Mitglieder profitieren von den wirtschaftlichen Härten, weil sie die sanktionsinduzierte Knappheit verwalten, Ausweichhandel organisieren, verbleibende Devisen zuteilen und die inländische Wirtschaft unter ihre Kontrolle bringen können. Deshalb lebten viele autokratische Regime mit Sanktionen gut und lange – etwa das Regime Fidel Castros in Kuba, jenes von Saddam Hussein in Irak, das Regime der Kim-Dynastie in Nordkorea oder der Mullahs in Iran. Sanktionen können zwar die Aufrüstung eines Landes erschweren und verzögern, aber zugleich erleichtern sie es dem Regime, die Armee zu missbrauchen, weil sie den Soldaten die Beschäftigungsalternativen nehmen.
Aber so oder so würde auch dieser Absatz den Bundesrat kaum einschränken. Denn er ist ebenfalls supergummig. Er erwähnt ja nur Sanktionen gegen Staaten; die weit sinnvolleren Sanktionen gegen Regime wären also wohl noch zulässig. Zudem können Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen anderer Staaten praktisch die Übernahme dieser Sanktionen bedeuten, denn fast jeder Handel mit sanktionierten Ländern dient mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit direkt oder indirekt der Umgehung der Sanktionen.

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Bekümmernd ist einzig, dass der Initiativtext die neutrale Schweiz dazu verpflichten könnte, zu verhindern, dass russische Sanktionen gegen die EU via die Schweiz umgangen werden. Allerdings hätte auch hier der Bundesrat einen grossen Spielraum. Schliesslich gibt es kein internationales Gericht, bei dem er einklagbar wäre.
Somit könnte eine Annahme der Initiative die Schweiz nicht daran hindern, mit anderen Ländern militärisch zusammenzuarbeiten oder deren Sanktionen zu übernehmen. Doch sie stärkte die inländische Begründungspflicht des Bundesrates für Massnahmen, die den Supergummi dehnen, und sie gäbe ihm gegenüber den ausländischen Partnern mehr Freiraum, schädliche Sanktionen nicht zu übernehmen und nicht zu kooperieren. Das ist wohl auch das, was den Bundesrat an der Initiative wirklich stört. Da eben Sanktionen zumeist den sanktionierten Regimen dienen, müsste der Bundesrat entweder im Inland wider besseres Wissen für die Sanktionen argumentieren oder der EU reinen Wein einschenken und offen sagen, weshalb er die Sinnhaftigkeit der Sanktionen bezweilt. Beides ist für ihn unangenehm.

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