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Gesetz

Ferienanspruch – das sollten Sie über Ihre Rechte wissen

Dürfen Sie als Chef Ihren Angestellten Ferientage streichen? Können Sie als Mitarbeiter Ferien horten? Was das Schweizer Arbeitsrecht vorschreibt.

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Wer vor oder in den Ferien krank wird, darf die verlorene Ferienzeit nachholen. Wenn allerdings ein Mitarbeiter für mehr als einen Monat ausfällt, darf der Arbeitgeber den Anspruch um ein Zwölftel kürzen, schreibt die Weka.

Wer vor oder in den Ferien krank wird, darf die verlorene Ferienzeit nachholen. Wenn allerdings ein Mitarbeiter für mehr als einen Monat ausfällt, darf der Arbeitgeber den Anspruch um ein Zwölftel kürzen, schreibt die Weka.

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Schwierig ist die Berechnung von Ferienansprüchen bei Teilzeitangestellen. Grundsätzlich haben diese ebenfalls auf vier Wochen Urlaub Anspruch. Wie diese berechnet werden, ist Auslegungssache. Wer vier Stunden am Tag arbeitet und frei nimmt, der kann einen halben oder ganzen Ferientag dafür einsetzen müssen.

Schwierig ist die Berechnung von Ferienansprüchen bei Teilzeitangestellen. Grundsätzlich haben diese ebenfalls auf vier Wochen Urlaub Anspruch. Wie diese berechnet werden, ist Auslegungssache. Wer vier Stunden am Tag arbeitet und frei nimmt, der kann einen halben oder ganzen Ferientag dafür einsetzen müssen.

Ferienansprüche verfallen nach fünf Jahren. Allerdings muss immer der ältere Urlaub zuerst genommen worden, so dass Mitarbeiter ihre Ferien in der Realität stets weiter mitnehmen können. Ausbezahlt werden darf Urlaub nur in Ausnahmefällen - etwa, wenn bei einem Jobwechsel noch Ansprüche bestehen, die nicht erfüllt werden können. Während der Ferien erhalten Mitarbeiter vollen Lohn.

Ferienansprüche verfallen nach fünf Jahren. Allerdings muss immer der ältere Urlaub zuerst genommen worden, so dass Mitarbeiter ihre Ferien in der Realität stets weiter mitnehmen können. Ausbezahlt werden darf Urlaub nur in Ausnahmefällen - etwa, wenn bei einem Jobwechsel noch Ansprüche bestehen, die nicht erfüllt werden können. Während der Ferien erhalten Mitarbeiter vollen Lohn.

Damit eine wirkliche Erholung eintritt, müssen Vorgesetzte darauf achten, dass Mitarbeiter einmal im Jahr mindestens zwei Wochen zusammenhängend Ferien nehmen.

Damit eine wirkliche Erholung eintritt, müssen Vorgesetzte darauf achten, dass Mitarbeiter einmal im Jahr mindestens zwei Wochen zusammenhängend Ferien nehmen.

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Die gesetzlichen Grundlagen zum Ferienanspruch sind im Obligationenrecht geregelt, Artikel 329 a,b,d und 345a. Keystone/Pixabay CC

Die gesetzlichen Grundlagen zum Ferienanspruch sind im Obligationenrecht geregelt, Artikel 329 a,b,d und 345a. Keystone/Pixabay CC

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