„Den Wechsel ins Präsidium wollen wir nicht verbieten“, sagt der
interimistische Economiesuisse-Chef Rudolf Minsch. „Es kann für eine Firma durchaus von Wert sein, wenn der ehemalige dem neuen CEO zur Verfügung steht; dies gewährleistet den Erhalt von Know-how und sorgt für Stabilität.“ Zumindest eine leichte Verschärfung sieht das Regelwerk aber vor. Ein CEO oder Geschäftsleitungsmitglied darf nicht ins Audit Committee gewählt werden. Minsch: „Damit soll verhindert werden, dass er oder die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder die Rechnung jenes Jahres kontrollieren, in dem sie noch operativ tätige waren.“