Bei der Jobvermittlung gelten Regeln, an die sich Arbeitslose halten sollten. Denn wer nicht spurt, kriegt weniger Geld. Hier die wichtigsten Regeln, um Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Laurence Eigenmann («Beobachter»)
Arbeitsvermittlung: Sofort nach Erhalt der Kündigung muss die Stellensuche gestartet werden. Keystone RMS
Für immer mehr Menschen gehört der Gang zum regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zum Alltag. Für sie gilt es, sich mit den dort gültigen Regeln vertraut zu machen – sonst stehen Sanktionen in Form von Taggeldstreichungen ins Haus. Wer die nachfolgenden Punkte beachtet, kann Machtkämpfen mit der Arbeitslosenversicherung aus dem Weg gehen – und die schwierige Zeit der Arbeitslosigkeit besser meistern.
1. Stellensuche
Sie müssen sofort mit der Stellensuche beginnen, nachdem Ihnen gekündigt wurde. Dies steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, wird aber von Behörden und Gerichten verlangt. Bewerben Sie sich nicht oder nicht ausreichend, sind sogenannte Einstelltage die Folge; jeder Einstelltag entspricht einem gestrichenen Arbeitslosentaggeld. 10 bis 12 Bewerbungen monatlich werden erwartet. Wer sich während einer zweimonatigen Kündigungsfrist gar nicht bewirbt, muss mit der Streichung von 8 bis 12 Taggeldern rechnen. Wer sich in der gleichen Zeitspanne zwar bewirbt, aber nicht ausreichend, bekommt 6 bis 8 Einstelltage aufgebrummt. Bei einer Wiederholung erhöht sich diese Zahl, und spätestens beim vierten Mal droht sogar der gänzliche Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung.