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Dertour schluckt Hotelplan

Wann herrscht fairer Wettbewerb?

Erneut winkt die Weko eine Übernahme durch. Das wirft viele Fragen auf. Eine Analyse über Sinn und Funktion der Weko in fünf Punkten.

ropAndreas Güntert

<p>Kundin in einem Hotelplan-Reisebüro: Dank der Online-Konkurrenz spielt der Wettbewerb, auch wenn nun Hotelplan zum deutschen Dertour-Konzern gehört.</p>

Kundin in einem Hotelplan-Reisebüro: Dank der Online-Konkurrenz spielt der Wettbewerb, auch wenn nun Hotelplan zum deutschen Dertour-Konzern gehört.

Keystone

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat der Übernahme von Hotelplan durch Dertour grünes Licht erteilt. Trotz wachsender Marktmacht des deutschen Reisevermittlers sieht sie den Wettbewerb nicht gefährdet. Wer Ferien buchen will, kann auf genügend andere Kanäle ausweichen, etwa auf Onlineplattformen wie Airbnb und Booking.com. Der neue Riese wird zwar stark, aber nicht beherrschend im Schweizer Reisemarkt. Doch was bedeutet «marktbeherrschend» genau? Und wie wird der sogenannte relevante Markt definiert? Wie funktioniert die Weko, und wie oft musste sie schon eingreifen?

1. Die Weko, die Speerspitze des Kartellgesetzes

Wettbewerb fördert Innovation sowie Effizienz und sorgt für Auswahl, faire Preise und damit letztlich für Wohlstand. Monopole, Kartelle und Absprachen hingegen schaden der Gesamtwirtschaft. Das beschrieb Adam Smith, der Vater der Ökonomie, schon im 18. Jahrhundert. Auf dieser Idee basiert auch das Kartellgesetz, das die Schweiz seit 1962 kennt. In den 1990er-Jahren wurde es revidiert und durch das Binnenmarktgesetz ergänzt. Wichtiger Bestandteil des 1996 in Kraft getretenen neuen Kartellgesetzes war die Schaffung einer Behörde mit der Möglichkeit, Verfügungen zu erlassen und Sanktionen zu verhängen.

Es war die Geburtsstunde der Weko. Sie wacht seither über die Einhaltung der Wettbewerbsregeln, bekämpft Abreden unter Konkurrenten, sorgt für Marktöffnungen und schützt vor Missbräuchen durch Monopole und marktbeherrschende Unternehmen. Sie ist eine Milizbehörde, bestehend aus zwölf vom Bundesrat gewählten Juristen, Professorinnen und Ökonomen. Dazu gibt es ein siebzigköpfiges Sekretariat, das die kartellrechtlichen Verfahren durchführt und die Entscheide vorbereitet.

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Peter Rohner
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Andreas Güntert
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