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Wegen Nato-Blocker im Gesetz

Schweizer Qualitätsrüstungsprodukte müssen heute in Einzelteile zerlegt exportiert werden

Warum die Schweizer Rüstungsindustrie ohne grosse Schweizer Aufträge bis jetzt überlebt hat.

Valda

<p>Die Schweizer Munitionsfabrik SwissP Defence kann heute wegen des Nato-Blockers im Gesetz keine ganzen Patronen an Nato-Länder senden – nur Teile davon. Im Bild Schweizer Qualitätsmunition.</p>

Patronen: Die Schweizer Munitionsfabrik SwissP Defence kann heute wegen des Nato-Blockers im Gesetz keine ganzen Patronen an Nato-Länder senden – nur Teile davon.

Keystone

Die Schweizer Rüstungsexporte sind seit 2022 stark rückläufig. Im letzten Jahr betrug das Minus 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dass die hiesige Rüstungsindustrie bisher überlebt hat, liegt an der Komponentenregel. Sie besagt, dass eine Wiederausfuhr von Schweizer Rüstungsgut an «sichere Länder» erlaubt ist, sofern weniger als 50 Prozent der Wertschöpfung in der Schweiz erzielt wurden.

Ein Beispiel: Rheinmetall in Oerlikon schickt die hier produzierten Komponenten ins Ausland, um sie dort zu montieren. Das macht die Firma auch mit Skyranger. So erfolgt der Grossteil der Wertschöpfung nicht in der Schweiz, sondern in der italienischen Hauptstadt. Der fertig produzierte Skyranger ist also ein italienisches Rüstungsgut.

Alle anderen Hersteller machen es gleich. Das geht so weit, dass etwa hochpräzise Schweizer Munition der früheren Ruag Ammotec und heutigen Swiss P Defence mehrheitlich entweder als Geschoss oder als Hülse an Länder exportiert wird – um der 50-Prozent-Wertschöpfungsregel zu genügen. Die ganze Patrone will aber kaum ein Nato-Land – wegen des Wiederausfuhrverbots.

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Andreas Valda

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