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Gekürzte Leistungen bei den Sammelstiftungen: Wer folgt auf «Winterthur» und «Zürich?
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Neunzehn Jahre lang hat sich die berufliche Vorsorge durch Stabilität ausgezeichnet. Doch per 2004 verschlechtern sich bei den Sammelstiftungen die Leistungen für Versicherte sowie die Konditionen für KMUs drastisch. Nachdem das Parlament im Rahmen der ersten BVG-Revision die zentralen Parameter Umwandlungssatz und Mindestzins nicht ausreichend an die wirtschaftlichen und demografischen Veränderungen angepasst hat, reagiert nun der Markt. Allen voran die Lebensversicherer, die heute immer noch 95 Prozent Marktanteil im Geschäft mit Sammelstiftungen halten.
Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge sind die Leistungen vom Gesetz vorgegeben. Den Versicherungskonzernen bleibt nur im Bereich des Überobligatoriums und bei den Bedingungen für die angeschlossenen Unternehmen Handlungsspielraum. Als Erste hat die Marktleaderin «Winterthur» ihre neuen Konditionen in der beruflichen Vorsorge für 2004 bekannt gegeben. Die anderen Gesellschaften werden spätestens 2005 gleichziehen. BILANZ hat die Gesellschaften zu ihren geplanten Massnahmen befragt (siehe «Runter mit den Leistungen …» links oben).
Der gravierendste Einschnitt für die Versicherten ist die Herabsetzung des Umwandlungssatzes für den überobligatorischen Sparteil, den über dem BVG-Maximum von 75 960 Franken liegenden versicherten Lohnanteil sowie alle vor 1985 getätigten Einzahlungen in die Vorsorge. Die meisten Versicherer planen eine Senkung, und zwar von 7,2 auf 5,8 Prozent. Ein Beispiel, was dies bedeutet: eine lebenslängliche Renteneinbusse von zehn Prozent für Leute, die 2004 pensioniert werden und die ein Vorsorgekapital besitzen, das zur Hälfte aus überobligatorischem Sparguthaben besteht.
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Mag der Schritt versicherungstechnisch begründet und korrekt sein – gegen Treu und Glauben verstösst er in jedem Fall. Kurz vor der Pensionierung stehende Versicherte haben kaum Zeit, die entstehende Rentenlücke aufzufüllen. Neben Leistungskürzungen stehen zudem Prämienerhöhungen ins Haus, die Versicherte und Arbeitgeber gleichermassen belasten (siehe «… und rauf mit den Kosten» links unten). Vor allem wegen steigender Invaliditäts- und Verwaltungsprämien ist mit höheren Kosten von bis zu acht Prozent zu rechnen, was dem Gegenwert von einem AHV-Lohnprozent entspricht!
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