Richter fordert konkrete Schritte gegen Bank Wegelin
Die Bank Wegelin ist in New York erneut nicht vor Gericht erschienen. Die Staatsanwaltschaft wirkt ratlos. Der Richter fordert konkrete Schritte - sonst sehe er sich gezwungen, die Klage fallen zu lassen.
Die Bank Wegelin & Co. ist auch zu einer zweiten Anhörung vor einem New Yorker Gericht nicht erschienen. Die Staatsanwalt wirft der Bank vor, US-Kunden Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben.
Wie schon beim ersten Gerichtstermin im Februar blieb Wegelin der Anhörung vor Richter Jed Rakoff auch dieses Mal fern. Auch kein Rechtsanwalt vertrat die St. Galler Privatbank, die keine Niederlassung in den USA hat.
Rakoff und der Staatsanwalt befanden, die Bank gelte als flüchtig vor der US-Justiz. Das zweimalige Fernbleiben zeuge von Respektlosigkeit nicht nur gegenüber dem amerikanischen Recht, sondern auch gegenüber den Schweizer Behörden, die die Vorladung und die Klage korrekt zugestellt hätten, sagte Rakoff.
Der zuständige Staatsanwalt Daniel Levy wies darauf hin, dass Wegelin die Korrektheit der Zustellung vor Schweizer Gerichten in Frage stelle. Zwei Gerichtshöfe hätten den Antrag aber bereits abgewiesen.
Richter fordert konkrete Schritte von Staatsanwaltschaft
Auf die Frage des Richters, wie die Staatsanwaltschaft weiter vorzugehen gedenke, antwortete Levy, man habe zurzeit keine weiteren Vorschläge. Würde es sich um eine amerikanische Partnerschaft handeln, die auf zwei Vorladungen nicht reagiert, wäre der nächste Schritt, ein Haftbefehl gegen individuelle Partner zu suchen, sagte der Richter.
Dies werde geprüft, sagte der Staatsanwalt. Zum einen sei noch nicht klar, ob das Gericht die Befugnis habe, in diesem Fall einen Haftbefehl auszustellen. Auch sei ungewiss, ob die Schweiz auf ein entsprechendes Gesuch eintreten würde, da das Land seine Bürger nicht ausliefere.
Richter Rakoff schloss die Verhandlung mit der Forderung an die Staatsanwaltschaft, bald konkrete nächste Schritte einzuleiten, sonst sehe er sich gezwungen, die Klage fallen zu lassen. «Ich denke, einen Haftbefehl anzufordern ist zumindest eine Möglichkeit», sagte der Richter.
Levy wollte nach der Verhandlung vor Pressevertretern nicht verraten, ob die Staatsanwalt versuchen wird, einen solchen Haftbefehl für den geschäftsführenden Wegelin Partner Konrad Hummler zu beantragen, dem die Klage von der Kantonspolizei St. Gallen übergeben worden war.
Wegelin beruft sich auf Schweizer Recht
Wegelin & Co. veröffentlichte nach dem Gerichtstermin eine Medienmitteilung. Den Verzicht auf die Teilnahme an der Anhörung begründet die Bank damit, das sie laut Schweizer Gesetz nicht verpflichtet sei, der Vorladung Folge zu leisten.
«Konkret hält Art. 69 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen fest: 'Wer eine Vorladung zum Erscheinen vor einer ausländischen Behörde entgegennimmt, ist nicht verpflichtet, ihr Folge zu leisten'», heisst es in der Mitteilung.
Wegelin lehne eine Teilnahme insbesondere deshalb ab, weil die Gefahr bestehe, dass das US-Gericht Befehle erlassen könnte, die Wegelin zur Verletzung von schweizerischem Recht verpflichten würden.
Wie die BILANZ Anfang Mai berichtete, arbeiten die sechs alten Wegelin-Teilhaber unter der Leitung von Konrad Hummler an einer Lösung des Konflikts. Ihr Ziel: eine aussergerichtliche Einigung. Solange es keine Lösung gibt, verlassen sie die Schweiz nicht.