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Regelschub

Schweizer Banker ­beklagen die neuen ­Regeln, andere machen ein Geschäft daraus.

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Unter dem Eindruck der ­Finanzkrise wurden in der EU teilweise gravierende Regelwerke erstellt, die den Markt­zutritt und das Verhalten der Finanzindustrie neu bestimmen. Auch die Schweizer Banken können sich davon nicht freimachen, wenn sie Kunden in der EU betreuen wollen.

UCITS IV. Die neue EU-Direktive für Anlagefonds fordert unter anderem von den Bankern, dass sie für ihre Kunden ein transparentes Investmentpapier erstellen, «Key Investor Document» (KID) genannt. ­Bereits UCITS III löste einen Boom aus: Innert sieben Jahren stieg die Zahl der grenzüberschreitend vertriebenen Fonds von 3750 auf 7184. Besonders Luxemburg profitiert: Von gesamthaft 335 Milliarden Euro, die europaweit eingesammelt wurden, entfielen auf Luxemburg 162 Milliarden Euro (48 Prozent). Bei den UCITS-Fonds liegt der Anteil sogar bei 69 Prozent. UCITS V ist in Arbeit.

AIFMD. Die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds harmonisiert die Aufsicht über Hedge Funds und Private Equity Funds. Fundmanager erhalten einen «EU-Pass» für den Vertrieb an professionelle Anleger. Für Hedge-Fund-Manager gelten besondere Transparenzpflichten.

Nachvollzug. Bewilligte Manager mit Sitz in der EU können im ganzen Binnenmarkt verkaufen. Drittstaaten wie die Schweiz müssen mit der EU-Aufsicht Abkommen schliessen, um den Marktzutritt nicht zu gefährden. Die Schweiz übernimmt die Standards nur selektiv.

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