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Schmidheiny will Asbest-Prozess annullieren lassen

Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny wehrt sich gegen seine Verurteilung im Asbest-Prozess. Seine Verteidiger nennen das Verfahren verfassungswidrig.

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Richter Giuseppe Casalbore (Bild) hΓ€tte sich laut Schmidheinys AnwΓ€lten als nicht zustΓ€ndig erklΓ€ren mΓΌssen. (Bilder: Keystone) RMS

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Seine Verteidiger argumentieren darin gemΓ€ss Ansa, dass das Strafgericht in Turin, vor dem der Fall verhandelt worden war, gar nicht fΓΌr den Fall zustΓ€ndig gewesen sei. ZustΓ€ndig sei ein Schwurgericht. Ein Schwurgericht setzt sich in Italien aus zwei Berufsrichtern und acht Laienrichtern zusammen.
Die AnwΓ€lte begrΓΌndeten ihre Forderung damit, dass gemΓ€ss italienischer Strafprozessordung ein Schwurgericht zustΓ€ndig sei fΓΌr vorsΓ€tzlich verΓΌbte Straftaten, die den Tod eines oder mehrerer Menschen verursacht hΓ€tten, und nicht ein Strafgericht.
Schmidheiny und sein Mitangeklagter Jean-Louis de Cartier de Marchienne seien wegen vorsΓ€tzlicher TΓΆtung angeklagt worden, dies wegen der Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen. GemΓ€ss der Staatsanwaltschaft starben deswegen bislang 2000 Menschen - Mitarbeiter der Eternit S.p.A. (Genua) und Anwohner der vier italienischen Werke - an asbestbedingten Krankheiten.
Fall fΓΌr den EU-Gerichtshof?
GemΓ€ss der Verteidigung hΓ€tte sich der Richter des Strafgerichts, Giuseppe Casalbore, gleich zu Beginn des Prozesses als nicht zustΓ€ndig erklΓ€ren und das Verfahren an ein Schwurgericht (Corte d'Assise) weiterleiten mΓΌssen. Dass er dies nicht getan habe, sei verfassungswidrig. Der Prozess sei deswegen zu annullieren.

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Das Verfahren liegt derzeit beim Berufungsgericht, nachdem Staatsanwaltschaft wie Verteidigung gegen das Urteil Casalbores rekurriert hatten. Vom Berufungsgericht verlangen die Verteidiger Schmidheinys auch, dass dieses beim EU-Gerichtshof vorstellig wird. Das EU-Gericht solle abklΓ€ren, ob beim Prozess die Grundrechte eingehalten worden seien.
Der Prozess hatte Ende 2009 in Abwesenheit der Angeklagten in Turin begonnen. Nach 66 AnhΓΆrungen und der AnhΓΆrung von hunderten Zeugen, fiel im Februar diesen Jahres schliesslich das Urteil von 16 Jahren Haft gegen die beiden Angeklagten. Schmidheiny und de Cartier wurden zudem zu Schadenersatzzahlungen in dreistelliger MillionenhΓΆhe verurteilt.
Absichtlich Sicherheitsmassnahmen unterlassen
Nach Überzeugung des Strafgerichtes hatten die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua) absichtlich eine Umweltkatastrophe verursacht. Auch haben sie demnach mit Absicht Sicherheitsmassnahmen in zwei italienischen Eternit-Fabriken nicht eingehalten. Bei zwei weiteren Eternit-Fabriken hatte das Gericht die FÀlle als verjÀhrt erachtet.
Schmidheiny hatte nach dem Urteil via seinen Sprecher betont, dass er Β«weder je operativ Verantwortlicher noch Verwaltungsrat oder Besitzer der italienischen Eternit-GruppeΒ» gewesen sei.

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Zudem habe die Schweizerische Eternit-Gruppe (SEG) in den 1970er und 1980er Jahren ΓΌber 60 Millionen Franken in die italienischen Werke investiert, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Der Sprecher kritisierte bereits damals "schwerwiegende VerfahrensmΓ€ngel".
Lange Asbest-Historie
1952 hatte die Schweizerische Amiantus AG, wie die damals von der Schmidheiny-Familie kontrollierte Holding hiess, zusammen mit der belgischen Eternit (heute Etex), und der franzΓΆsischen Eternit die Eternit S.p.a in Genua gekauft.
Die Schweizer erhΓΆhten ihren Aktienanteil schrittweise und wurden 1973 grΓΆsster AktionΓ€r. 1980 besassen sie bereits 76 Prozent. Grund waren KapitalerhΓΆhungen zur Verbesserung der Sicherheit in den italienischen Werken, bei denen weder die Belgier noch die Franzosen mitzogen. 1986 ging die Eternit S.p.A. (Genua) Konkurs.
(tno/sda)

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