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Frauen und Finanzen

Was binationale Paare beachten sollten

Schweizerinnen heiraten sehr gerne Ausländer. Das Bürgerrecht wird ihnen deswegen nicht mehr entzogen – es gibt aber andere Fallstricke.

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<p>«Ein Ehevertrag ist für binationale Paare ratsam. ­Darin sollte stehen, welches Gericht bei einer Scheidung zuständig ist», empfiehlt Anne-Barbara Luft.</p>

«Ein Ehevertrag ist für binationale Paare ratsam. Darin sollte stehen, welches Gericht bei einer Scheidung zuständig ist», empfiehlt Anne-Barbara Luft.

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Der Teenagersohn ist verliebt – in ein Mädchen aus Neuseeland. So fliegt er nun knapp 30 Stunden um den Erdball, um sie zu sehen. Abgesehen von den Sorgenfalten der Mutter, die den Weltreisenden sehr vermisst, hat eine Liebe über Landesgrenzen hinweg noch so einige bürokratische Tücken. Fast die Hälfte aller Eheschliessungen in der Schweiz sind gemischtnational. Seit den 1990er-Jahren ist diese Zahl kontinuierlich gestiegen. Damals standen nur bei 23 Prozent aller Hochzeiten eine Ausländerin oder ein Ausländer mit vor dem Traualtar. Bis 1952 verloren Schweizerinnen, die einen Ausländer heirateten, sogar automatisch ihr Bürgerrecht. Im umgekehrten Fall erhielt die Ausländerin mit dem Ja zu einem Eidgenossen automatisch den Schweizer Pass. Diese Diskriminierung gibt es heute selbstverständlich nicht mehr.

Trotzdem sollten sich binationale Paare über die Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus, das Steuerrecht, die Sozialversicherungen und das Erbrecht umfassend informieren. Ein Ehevertrag ist empfehlenswert. Darin sollte festgehalten werden, welches nationale Recht und welches Gericht im Fall einer Scheidung zuständig sein soll. Das ist vor allem dann wichtig, wenn einer der Partner im Ausland wohnt oder ein Umzug ins Ausland geplant ist.

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Der Gerichtsstand für den Scheidungsprozess kann punkto Unterhalt und Vermögensaufteilung einen sehr grossen Unterschied machen. Ein Scheidungsurteil, das überraschend aus dem Ausland zugestellt wird, ist hierzulande selbstverständlich nicht gültig. Anwälte berichten, dass mit diesem Trick tatsächlich einige ausländische Ehemänner Unterhaltskosten sparen wollten. Da binationale Paare oft verschiedene Muttersprachen haben, sollte eine beglaubigte Übersetzung des Ehevertrags erstellt werden. Prekär kann es bei der Altersvorsorge werden. Bei binationalen Paaren ist zu prüfen, wie Vorsorgeguthaben im Ausland behandelt werden und ob internationale Abkommen greifen.

Ehen mit Ausländern werden etwas häufiger geschieden als rein schweizerische. Sonst spricht nichts gegen eine Freundin in Neuseeland – von den Flugkosten einmal abgesehen.

Dieser Artikel erschien in der BILANZ 08/2025.

 

BILANZ Cover 8/25
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Anne-Barbara Luft

Anne-Barbara Luft

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