Guten Tag,
Nicht nur der Druck des Auslandes auf die hiesigen Steuerprivilegien steigt kontinuierlich. Auch der internationale Informationsfluss nimmt zu.
Werner A. RĂ€ber
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Die Schweizer Steuerbehörden versichern immerhin, dass sie keine spezifischen Steuerinformationen ins Ausland liefern, mit Ausnahme von Rechtshilfeverfahren bei Steuerbetrug. Damit dĂŒrfte der grösste Teil der in der Schweiz liegenden auslĂ€ndischen Gelder nach wie vor sicher sein vor neugierigen Steuerfahndern. Zumindest gilt dies so lange, als der US-Geheimdienst die steuerlich relevanten Informationen aus der Terrorfahndung, etwa den internationalen Zahlungsverkehr oder Kreditkartenbelastungen, nicht gezielt weitergibt.
Im umgekehrten VerhĂ€ltnis hĂ€ufen sich dagegen die FĂ€lle, bei denen auslĂ€ndische Steuerbehörden der Schweiz unaufgefordert Informationen ĂŒber in der Schweiz Steuerpflichtige zukommen lassen. Sei es ein Referentenhonorar in Japan, ein Wertschriftendepot in Finnland oder ein Ferienhaus in Portugal â all diese Informationen landeten unaufgefordert auf dem Tisch der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Soweit es sich um Schwarzgeldanlagen in Wertschriften handelt, lĂ€sst sich die Gefahr durch die Wahl einer Offshore-Bank bannen, da fĂŒr Offshore-FinanzplĂ€tze die Diskretion immer noch an erster Stelle steht.
Fliessen aber zum Beispiel Provisionszahlungen einer auslĂ€ndischen Firma an einen EmpfĂ€nger in der Schweiz, besteht heutzutage bereits eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser Zahlungsfluss von der auslĂ€ndischen Steuerbehörde nach Bern gemeldet wird. Auch im internationalen Verkehr gilt damit der Grundsatz, dass eine vom Zahlenden verbuchte Transaktion vom EmpfĂ€nger nie steuerlich unterschlagen werden sollte. Ebenfalls nicht zu empfehlen ist, den auslĂ€ndischen Grundbesitz in der Schweiz nicht zu deklarieren. Gerade in diesem Bereich hĂ€ufen sich die Meldungen, zumindest aus dem EU-Raum. Und da sich das Ferienhaus im SĂŒden meist nur geringfĂŒgig auf die Steuerbelastung in der Schweiz auswirkt, lohnt sich das Risiko erst recht nicht.
Werner A. RĂ€ber,
BILANZ-Steuerexperte,
www.xantrium.ch
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