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Hausbesitzer

Renovationen, Standort und Unterhaltskosten wirken sich auf den Steuerbetrag für Immobilieneigentümer aus.

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Renovieren. Renovations­kosten können direkt nach dem Kauf einer Liegenschaft abgezogen werden.

Renovationen über Neujahr. Wegen der Steuerprogression lohnt es sich, Renovationen über mehrere Jahre zu ­ver­teilen. Wegen der höheren Grenzsteuersätze ist die Steuerersparnis so am ­grössten.

Tatsächliche Unterhalts­kosten abziehen. Die ­Unterhaltskosten bei Eigentumswohnungen oder Ein­familienhäusern können den Pauschalabzug übersteigen. Sie haben jedes Jahr die Wahl, entweder den Pauschalabzug zu machen oder die effektiven Kosten abzuziehen. Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich.

Eine Frage des Standortes. Immobilien werden an ihrem Standort ­besteuert. Es liegt somit nahe, ­Immobilien in einer Gemeinde zu ­kaufen, in der die Belastung durch E­inkommens- und Vermögenssteuern möglichst tief ist.

Abzug vom Grundstücks­gewinn. Wertvermehrende Investitionen in die eigene Immobilie können vom Grundstücksgewinn ab­gezogen werden, wenn die Liegenschaft verkauft wird. Die Belege für die wertvermehrenden Investi­tionen sollten deshalb auf­bewahrt werden.

Immobilien verschenken. Das Standortprinzip gilt auch für die Schenkungssteuer. Soll eine nicht ­verwandte Person beschenkt ­werden, lohnt es sich unter Umständen, dies mit einer ­Liegenschaft in einem ­geeigneten Kanton, in erster Linie dem schenkungssteuerfreien Kanton Schwyz, vor­zunehmen.

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