Guten Tag,
Für Jurist Thomas Sprecher ist die Juso-Initiative ein Eingriff in die Grundrechte.
Thomas Sprecher studierte erst Germanistik und Philosophie, dann Recht. Er arbeitet als Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Niederer Kraft Frey und engagiert sich für den Stiftungsstandort Zürich.
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Schon als die Initiative eingereicht wurde, kamen Anfragen an uns. Vor allem von Unternehmern, die ihren Nachkommen eine oder mehrere Firmen vererben möchten. Sie alle haben dieselben Fragen: Soll ich wegziehen? Und, wenn ja, wann und wohin?
Es gibt verschiedene Überlegungen, aber an einen Ort zu ziehen, an dem es eine solche Erbschaftssteuer nicht gibt, wäre die sicherste Lösung.
Einige grosse Beratungsunternehmen haben bereits Listen mit möglichen Destinationen erstellt. Weltweit sind das etwas 20, darunter Russland und China.
Es gibt auch näher gelegene, wie Italien und Liechtenstein.
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Wenn man es in Relation zu den Summen setzt, um die es geht, ist allein das Restrisiko sehr gross. Bei der Familie Blocher geht es beispielsweise um einen Milliardenbetrag.
Allerdings. Das Gefühl der Geringschätzung der unternehmerischen und staatsbürgerlichen Leistung spielt eine grosse Rolle. Die Betroffenen haben in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen und sehr viel Steuern gezahlt.
Natürlich nicht. Man muss sich bewusst sein: Das Steuersubstrat würde wegen der Erbschaftssteuer höchstwahrscheinlich nicht steigen, sondern sinken und zu höheren Steuern für den Mittelstand führen.
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Ja, in der Schweiz betrifft es vermutlich nicht mehr als 3000 Personen. Das ist rechtsstaatlich heikel. De facto wäre es eine Enteignung und verfassungsrechtlich schwierig.
Es sind gleich mehrere Grundrechte betroffen. Durch eine 50-Prozent-Steuer ist die Wirtschaftsfreiheit ebenso in Frage gestellt wie etwa die Eigentumsfreiheit.
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