Wegelin bekennt sich schuldig und zahlt fast 58 Millionen
Die Schweizer Privatbank Wegelin ist in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt. Nun hat sie sich schuldig bekannt und kauft sich von weiterer Strafverfolgung frei.
Wegelin & Co. in St. Gallen: Vertreter der Bank erschienen nicht zu AnhΓΆrungen in den USA. (Bild: Keystone) RMS
SchuldeingestΓ€ndnis der Bank Wegelin: Das St. Galler Finanzinstitut hat in einer AnhΓΆrung vor dem Bezirksgericht in Manhattan zugegeben, Amerikanern dabei geholfen zu haben, Geld vor den US-SteuerbehΓΆrden zu verstecken. Die Privatbank willigte in eine Millionenbusse eine und erzielte so eine Einigung mit den US-JustizbehΓΆrden.
Β«Die gerichtliche ErklΓ€rung beinhaltet, dass Wegelin eingesteht, durch ErΓΆffnung von Konti und Depots und deren Betreuung fΓΌr amerikanische Steuerpflichtige US-Recht verletzt zu habenΒ», schreibt Wegelin in einer Mitteilung. Β«DafΓΌr wird die Bank einen Betrag von 57,8 Millionen Dollar an die USA zahlen.Β» Im Gegenzug stellten die US-Justiz- und SteuerbehΓΆrden die Strafverfolgung gegen die Bank ein.
Der Betrag von 57,8 Millionen Dollar setze sich zusammen aus der Wiedergutmachung fΓΌr mutmasslich entgangene Steuereinahmen (20 Millionen Dollar), der Γbergabe der durch die Bank zwischen 2002 und 2010 mit US-Kunden erzielten Gewinne (15,8 Millionen Dollar) sowie einer Busse (22 Millionen Dollar), heisst es.
Mittel fΓΌr Rechtsrisiken bereitgestellt
Β«Die Bank verpflichtet sich zudem, fΓΌr die Aufbewahrung von amerikanischen Kunden- und Bankdaten und die allfΓ€llige Herausgabe auf Anweisung schweizerischer BehΓΆrden im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens besorgt zu seinΒ», schreibt Wegelin weiter. Nach Abschluss des US-Verfahrens werde man das BankgeschΓ€ft einstellen.
Β«Die Kosten des Vergleichs werden aus eigens fΓΌr Rechtsrisiken bereitgestellten Mitteln beglichenΒ», so die Bank. Dazu, wie hoch die RΓΌckstellungen sind, die Wegelin gebildet hat, wollte sich Sprecherin Albena BjΓΆrck auf Anfrage von Β«Handelszeitung OnlineΒ» nicht Γ€ussern. Unterzeichnet wurde die Einigung von Wegelin-Teilhaber Otto Bruderer.
Die traditionsreiche Privatbank mit Sitz in St. Gallen war Ende Januar 2012 auseinandergebrochen, nachdem drei Mitarbeiter in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt worden waren. Wegelin verkaufte alles ausser dem US-GeschΓ€ft an die Raiffeisen-Gruppe.
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Wenig spΓ€ter reichte das amerikanische Justizministerium auch gegen Wegelin selbst Klage ein. Laut der Anklage hat sich die Bank an einer VerschwΓΆrung beteiligt, durch die ΓΌber 1,2 Milliarden Dollar vor den SteuerbehΓΆrden IRS verborgen wurden. Die Privatbank hatte offenbar Kunden der UBS ΓΌbernommen, die ihr Geld vor dem Fiskus versteckten und fΓΌrchteten, von den US-BehΓΆrden ertappt zu werden.
Werbung mit fehlender Niederlassung
Das Justizdepartement erklΓ€rte damals in Washington, es sei das erste Mal, dass eine Bank, die keine Vertretung in den USA betreibt, in Sachen SteuersΓΌnden angeklagt werde. Gleichzeitig mit der Einreichung der Klage wurden bei der Korrespondenzbank der Wegelin in den USA, der UBS, 16 Millionen Dollar beschlagnahmt.
Banker, wie die zuvor angeklagten Wegelin-Mitarbeiter, hΓ€tten verschiedenen US-Kunden gesagt, dass die undeklarierten Konten dem amerikanischen Steueramt nicht preisgegeben wΓΌrden, weil Wegelin eine lange Tradition des Bankgeheimnis pflege, heisst es in der Klage.
US-Kunden der UBS seien mit dem Argument angelockt worden, Wegelin habe keine Niederlassung in den USA und sei darum dem Druck der IRS weniger ausgesetzt. Teile des Managements der Bank hΓ€tten sich persΓΆnlich mit den US-Kunden getroffen.
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Wegelin bleibt AnhΓΆrungen fern
Im Februar und im Mai 2012 erschien zu AnhΓΆrungen vor einem New Yorker Gericht kein Vertreter oder Anwalt von Wegelin. Richter Jed Rakoff und der Staatsanwalt befanden im Mai dann, die Bank gelte als flΓΌchtig vor der US-Justiz. Das zweimalige Fernbleiben zeuge von Respektlosigkeit nicht nur gegenΓΌber dem amerikanischen Recht, sondern auch gegenΓΌber den Schweizer BehΓΆrden, die die Vorladung und die Klage korrekt zugestellt hΓ€tten, sagte Rakoff.
Wegelin verΓΆffentlichte nach dem Gerichtstermin eine Medienmitteilung. Den Verzicht auf die Teilnahme an der AnhΓΆrung begrΓΌndet die Bank damit, dass sie laut Schweizer Gesetz nicht verpflichtet sei, der Vorladung Folge zu leisten.
Man lehne eine Teilnahme insbesondere deshalb ab, weil die Gefahr bestehe, dass das US-Gericht Befehle erlassen kΓΆnnte, die Wegelin zur Verletzung von schweizerischem Recht verpflichten wΓΌrden, so die Bank damals.
Am Anfang stand die UBS
Die Anklage ist Teil eines US-Feldzugs gegen Steuerhinterziehung. Insgesamt sind in den USA bisher Dutzende Schweizer Banker und US-Kunden angeklagt worden. Neben Wegelin stehen weitere rund ein Dutzend Schweizer Banken im Visier der Amerikaner, darunter sind die Credit Suisse, Julius BΓ€r sowie die ZΓΌrcher und Basler Kantonalbanken.
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Die Aktionen gegen die Schweizer Banken begannen 2007 mit einer Untersuchung gegen die UBS. Das Verfahren, in das sich dann auch der Bundesrat einschalten musste, endete damit, dass die UBS 780 Millionen Dollar Strafe zahlte und mit dem Segen des Bundes die Namen von 4'450 US-Kunden herausgab. Andere Banken, darunter Wegelin, boten den Kunden Zuflucht an.