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Die Schweizer Privatbank Wegelin ist in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt. Nun hat sie sich schuldig bekannt und kauft sich von weiterer Strafverfolgung frei.
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Schuldeingeständnis der Bank Wegelin: Das St. Galler Finanzinstitut hat in einer Anhörung vor dem Bezirksgericht in Manhattan zugegeben, Amerikanern dabei geholfen zu haben, Geld vor den US-Steuerbehörden zu verstecken. Die Privatbank willigte in eine Millionenbusse eine und erzielte so eine Einigung mit den US-Justizbehörden.
«Die gerichtliche Erklärung beinhaltet, dass Wegelin eingesteht, durch Eröffnung von Konti und Depots und deren Betreuung für amerikanische Steuerpflichtige US-Recht verletzt zu haben», schreibt Wegelin in einer Mitteilung. «Dafür wird die Bank einen Betrag von 57,8 Millionen Dollar an die USA zahlen.» Im Gegenzug stellten die US-Justiz- und Steuerbehörden die Strafverfolgung gegen die Bank ein.
Der Betrag von 57,8 Millionen Dollar setze sich zusammen aus der Wiedergutmachung für mutmasslich entgangene Steuereinahmen (20 Millionen Dollar), der Übergabe der durch die Bank zwischen 2002 und 2010 mit US-Kunden erzielten Gewinne (15,8 Millionen Dollar) sowie einer Busse (22 Millionen Dollar), heisst es.
Mittel für Rechtsrisiken bereitgestellt
«Die Bank verpflichtet sich zudem, für die Aufbewahrung von amerikanischen Kunden- und Bankdaten und die allfällige Herausgabe auf Anweisung schweizerischer Behörden im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens besorgt zu sein», schreibt Wegelin weiter. Nach Abschluss des US-Verfahrens werde man das Bankgeschäft einstellen.
«Die Kosten des Vergleichs werden aus eigens für Rechtsrisiken bereitgestellten Mitteln beglichen», so die Bank. Dazu, wie hoch die Rückstellungen sind, die Wegelin gebildet hat, wollte sich Sprecherin Albena Björck auf Anfrage von «Handelszeitung Online» nicht äussern. Unterzeichnet wurde die Einigung von Wegelin-Teilhaber Otto Bruderer.
Die traditionsreiche Privatbank mit Sitz in St. Gallen war Ende Januar 2012 auseinandergebrochen, nachdem drei Mitarbeiter in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt worden waren. Wegelin verkaufte alles ausser dem US-Geschäft an die Raiffeisen-Gruppe.
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Wenig später reichte das amerikanische Justizministerium auch gegen Wegelin selbst Klage ein. Laut der Anklage hat sich die Bank an einer Verschwörung beteiligt, durch die über 1,2 Milliarden Dollar vor den Steuerbehörden IRS verborgen wurden. Die Privatbank hatte offenbar Kunden der UBS übernommen, die ihr Geld vor dem Fiskus versteckten und fürchteten, von den US-Behörden ertappt zu werden.
Werbung mit fehlender Niederlassung
Das Justizdepartement erklärte damals in Washington, es sei das erste Mal, dass eine Bank, die keine Vertretung in den USA betreibt, in Sachen Steuersünden angeklagt werde. Gleichzeitig mit der Einreichung der Klage wurden bei der Korrespondenzbank der Wegelin in den USA, der UBS, 16 Millionen Dollar beschlagnahmt.
Banker, wie die zuvor angeklagten Wegelin-Mitarbeiter, hätten verschiedenen US-Kunden gesagt, dass die undeklarierten Konten dem amerikanischen Steueramt nicht preisgegeben würden, weil Wegelin eine lange Tradition des Bankgeheimnis pflege, heisst es in der Klage.
US-Kunden der UBS seien mit dem Argument angelockt worden, Wegelin habe keine Niederlassung in den USA und sei darum dem Druck der IRS weniger ausgesetzt. Teile des Managements der Bank hätten sich persönlich mit den US-Kunden getroffen.
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Wegelin bleibt Anhörungen fern
Im Februar und im Mai 2012 erschien zu Anhörungen vor einem New Yorker Gericht kein Vertreter oder Anwalt von Wegelin. Richter Jed Rakoff und der Staatsanwalt befanden im Mai dann, die Bank gelte als flüchtig vor der US-Justiz. Das zweimalige Fernbleiben zeuge von Respektlosigkeit nicht nur gegenüber dem amerikanischen Recht, sondern auch gegenüber den Schweizer Behörden, die die Vorladung und die Klage korrekt zugestellt hätten, sagte Rakoff.
Wegelin veröffentlichte nach dem Gerichtstermin eine Medienmitteilung. Den Verzicht auf die Teilnahme an der Anhörung begründet die Bank damit, dass sie laut Schweizer Gesetz nicht verpflichtet sei, der Vorladung Folge zu leisten.
Man lehne eine Teilnahme insbesondere deshalb ab, weil die Gefahr bestehe, dass das US-Gericht Befehle erlassen könnte, die Wegelin zur Verletzung von schweizerischem Recht verpflichten würden, so die Bank damals.
Am Anfang stand die UBS
Die Anklage ist Teil eines US-Feldzugs gegen Steuerhinterziehung. Insgesamt sind in den USA bisher Dutzende Schweizer Banker und US-Kunden angeklagt worden. Neben Wegelin stehen weitere rund ein Dutzend Schweizer Banken im Visier der Amerikaner, darunter sind die Credit Suisse, Julius Bär sowie die Zürcher und Basler Kantonalbanken.
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Die Aktionen gegen die Schweizer Banken begannen 2007 mit einer Untersuchung gegen die UBS. Das Verfahren, in das sich dann auch der Bundesrat einschalten musste, endete damit, dass die UBS 780 Millionen Dollar Strafe zahlte und mit dem Segen des Bundes die Namen von 4'450 US-Kunden herausgab. Andere Banken, darunter Wegelin, boten den Kunden Zuflucht an.
(tno/aho/sda/awp)
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