Guten Tag,
Wegen des Frusts über gekürzte oder weggefallene Überschüsse oder wegen Liquiditätsbedarfs fragen sich die Besitzer von Einmalprämienversicherungen, ob sie diese vorzeitig kündigen sollen.
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Gegen einen Rückkauf spricht:
Ein Rückkauf kann ins Auge gefasst werden, wenn
Haben Sie Mittelbedarf, ist die Belehnung der Police eine attraktive Variante. Gegen Verpfändung gewährt Ihnen jede Bank ein Policendarlehen bis zu 90 Prozent des aktuellen Rückkaufwerts. Beträgt die Restlaufzeit zum Beispiel drei Jahre, erhalten Sie einen Vorschuss zum Zinssatz von rund 2,5 Prozent. Auf ein Jahr beträgt der Zins sogar nur etwa 1,8 Prozent. Da Zinszahlungen steuerlich abzugsfähig sind, reduzieren sich die Netto-Zinszahlungen auf etwa 1,6 respektive 1,2 Prozent. Die Belehnung ist also weit vorteilhafter als der Rückkauf.
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