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Übernachtungsportale

«Versicherungen ­sollten sich den Bedingungen anpassen»

Übernachtungsportale wie Airbnb forderten die ­Versicherungen, sagt deren Ombudsmann Martin Lorenzon. Wer bei Schäden aufkommt, erklärt der Anwalt im Interview.

Philipp Albrecht

Philipp Albrecht

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Martin Lorenzon ist Ombudsmann von Privatversicherungen und Suva. Der 54-jährige Anwalt vermittelt bei Streitigkeiten über Policen, Schadenhöhen oder Schuldfragen. Im Interview erklärt er, wer für Schäden bei einer Untervermietung über Airbnb aufkommt und wann er eine Geschäftsversicherung empfiehlt.

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Herr Lorenzon, Sie beschäftigten sich kürzlich mit einem ­spannenden Fall: Zahlt die Hausratversicherung eines Airbnb-Gastgebers, wenn die Wohnung Schaden nimmt?
Bei einem ­Einbruch ging eine Fensterscheibe kaputt, und es wurden 1800 Franken sowie 2800 Euro gestohlen. Der Versicherer zahlte die Scheibe. Beim Bargeld gab es Probleme, weil es sich um Geschäftsvermögen handle, das nicht zum Hausrat zählt. Der Gastgeber war anderer Meinung. Doch bei rund 500 Logiernächten pro Jahr und Bruttoeinnahmen von mehr als 18'000 Franken betrifft ein Teil der Gelder den Geschäftsbetrieb. Darum empfahlen wir, dass die Ver­sicherung einen Teilbetrag rückvergütet.

Die Frage ist also, ab wann ein Airbnb-Gastgeber professionell tätig ist. Wo ist da die Grenze?
Das ist schwierig zu sagen. Bei Gastgebern, die manchmal ein Zimmer vermieten, kann man beim Bargeld in der Wohnung nicht von Geschäftsvermögen sprechen. Aber wer das Objekt auf ­einer Plattform aufschaltet, muss sich fragen, ob die Gegenstände darin noch privat sind. Die Hausratversicherung zahlt nur bei Gegenständen des privaten Gebrauchs.

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Empfehlen Sie Gastgebern, eine Geschäftsversicherung abzuschliessen?
Nur wenn sie Zimmer oder Wohnung regelmässig vermieten. Wenn es in der Versicherung Zusatzbausteine für solche Aktivitäten gibt, bei denen Räume nur kurzzeitig vermietet werden, brauchts keine Geschäftsver­sicherung.

Wie bitte? Eine Airbnb-Hausratver­sicherung? Gibts das?
Nach meinem Wissen noch nicht. Aber ­Angebote und Plattformen wie Airbnb führen dazu, dass sich ­Ver­sicherungen den neuen Gegebenheiten anpassen müssen.

Was würden solche Zusatzbausteine kosten?
Das kommt aufs ­Volumen an. Ich schätze, zwischen 500 und 1000 Franken pro Jahr.

Wer zahlt, wenn ein Gast ein Airbnb-Zimmer verwüstet? 

Die Haftpflichtversicherung des Gastes. Die Plattformen verlangen für ­solche Fälle auch Kautionen. Airbnb hat beispielsweise eine Gast­gebergarantie. Sie kommt für Mieterschäden auf.

Wie ist Ihr Streitfall ausgegangen?
Die Versicherung erklärte sich bereit, rund 1000 Franken mehr zu vergüten, sofern der Gastgeber künftig eine Geschäftsversicherung abschliesst. Doch der lehnte ab und hielt daran fest, dass dies ein Hausratfall sei. Wir haben ihm nicht empfohlen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Wie luxuriös man bei Airbnb übernachten kann, sehen Sie in der Bildergalerie:

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