Guten Tag,
Eine stete Kontrolle ist unumgänglich.
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Wer für die Verwaltung seines Vermögens weder über Zeit noch Anlagekenntnisse verfügt, betraut damit einen Spezialisten. Doch damit ist es nicht getan. Bei einem Vermögensverwaltungsauftrag müssen Sie auf folgende Punkte achten:
- Fassen Sie einen Auftrag schriftlich ab. Halten Sie Risikobereitschaft, Anlagepolitik, Gebühren sowie Lieferung von Konto- und Depotauszügen fest.
- Diktieren Sie, mit welchen Anlageinstrumenten gehandelt werden darf.
- Unbedingt nachfragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Der Richter akzeptiert den Einwand nicht, man habe zwar Ja gesagt zu Derivaten, jedoch nicht gewusst, was das sei.
- Legen Sie über alle Gespräche mit Ihrem Vermögensverwalter eine Dokumentation an. Nur eine lückenlose Dokumentation ist prozesstauglich.
- Überprüfen Sie Ihren Vermögensverwalter laufend, ob er die ihm erteilten Instruktionen auch einhält. Dazu dienen vor allem Konto- und Depotauszüge, die periodisch zugestellt werden müssen.
- Sind Sie mit Handlungen Ihres Verwalters nicht einverstanden, vor allem wenn er von der Anlagepolitik abweicht, dann reklamieren Sie unverzüglich.
- Ist durch die Abweichung zur festgelegten Anlagepolitik ein Schaden entstanden, verlangen Sie die Wiederherstellung des vorherigen finanziellen Zustandes. Wird Ihrem Ansinnen nicht entsprochen, entziehen Sie dem Vermögensverwalter sofort das Mandat, und suchen Sie rechtlichen Beistand.
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- Lassen Sie sich nicht von Versprechungen hinhalten, wonach man die Verluste schon wieder hereinholen werde.
- Stellen Sie Ihrem Vermögensverwalter nie, nie und nochmals nie eine Verfügungsvollmacht aus. Denn mit dieser verfügt er über die totale Kontrolle. Nicht selten hat der nette Geldverwalter das Vermögen eingesackt und ward nie mehr gesehen.
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