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Sackgasse

«Souvenir-König» Bögli macht Swissness-Gesetz zu schaffen

«Souvenir-König» Jean-Luc Bögli soll gegen 
das Swissness-Gesetz verstossen haben. Der Zoll 
hält seine Ware zurück. Die Situation ist verfahren.

Ivan Aeschbacher

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Dem grössten Souvenir-Unternehmer des Landes, Jean-Luc Bögli, macht das neue Swissness-Gesetz zu schaffen. Die Zollverwaltung hält eine Souvenir-Lieferung im Wert von 30'000 Franken zurück. Bei den Produkten handelt es sich um Karabineruhren und Kombiwerkzeuge. Auf ihnen prangt das Schweizerkreuz. Produziert wurde die Ware in Asien.

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Bögli betreibt unter dem Namen Edelweiss Shops sieben Läden und beliefert bis zu 300 Geschäfte und Hotels mit seinen Eigenmarken ­Alpine Club, Milky Family und Swiss Military. «Bei mir steht nirgends, dass das Produkt in der Schweiz hergestellt worden ist», so der ­Jurassier. Er weise klar aus, dass die Produkte «Swiss designed» seien. «Swiss made verwenden wir nur dort, wo es auch zutrifft, wie bei Uhren oder Sackmessern.»

Bögli muss den Nachweis erbringen

Trotzdem: Bögli muss jetzt den Nachweis erbringen, dass bei den Produkten nicht der Eindruck entstehen könne, sie seien in der Schweiz hergestellt worden. Bögli wusste genau, was mit der neuen Swissness-­Gesetzgebung auf ihn zukommen wird, und äusserte sich mehrmals negativ zum Thema. Hat der «Souvenir-König» einfach gepokert? Er weicht aus: «Ich mache doch nichts Unmoralisches. Im Gegenteil, ich schaffe Arbeitsplätze, und meine Souvenirs sind in der ganzen Welt Werbebotschafter für unser Land.»

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Er fühle sich von den Behörden schikaniert. Sollte das Gesetz bei seinen Produkten buchstabengetreu angewendet werden, sehe er keine Alternative für seine Läden. Die Standorte, die Einrichtung und das ganze Geschäftsmodell seien auf den Verkauf von Souvenir-Artikeln ausgerichtet. Im schlimmsten Fall gebe es ihn in zwei bis drei Jahren nicht mehr. «Aber kampflos gebe ich nicht auf», so Bögli.

Seit Anfang Jahr in Kraft

Das heiss umstrittene Swissness-Gesetz entstand unter Justizminis­terin Simonetta Sommaruga und ist seit Anfang Jahr in Kraft. Die ­Anwendung ist nicht ganz einfach. Solange das Schweizerkreuz oder die Bezeichnung «Schweiz» rein dekorativ als Ornament auf Produkten an­gebracht ist, besteht kein Problem. Sobald allerdings bei der Käuferschaft durch die Gesamtpräsentation die Erwartung entsteht, es handle sich um ein Schweizer Produkt, müssen die Swissness-Kriterien ­erfüllt werden.

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Für Industrieprodukte muss der wesentliche Fabrikationsschritt in der Schweiz stattfinden, und mindestens 60 Prozent der Produktionskosten haben hier anzufallen. «Im Prozessfall muss sich neu nicht mehr der Kläger, sondern der Beklagte erklären», sagt Alexander Pfister, Swissness-Experte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). «Die Abgrenzung, wann welcher Fall ­vorliegt, ist heikel und in jedem Fall einzeln aufgrund sämt­licher Umstände zu beurteilen», führt er aus.

Diese zehn Marken sind weltweit am wertvollsten:

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