Guten Tag,
Frohe Botschaft für Lindt & Sprüngli: Die Schweizer Schokoladenfirma erzielt im Rechtsstreit gegen die österreichische Firma Hauswirth einen wichtigen Teilerfolg. Diese darf keine Hasen mehr verkaufen, die dem "Goldhasen" von Lindt & Sprüngli ähnlich sind.
Werbung
Die Firma Franz Hauswirth darf keine Goldhasen mehr produzieren und verkaufen, wie Lindt & Spüngli mitteilt. Die in Goldfolie eingewickelten und mit einer roten Schleife versehenen Schokoladehasen aus Österreich könnten mit der Marke "Goldhase" von Lindt & Spüngli verwechselt werden. Deshalb habe das Handelsgericht Wien dem Klageantrag stattgegeben. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Hauswirth könne Berufung einlegen.
Das hat der österreichische Schokoladenverarbeiter auch vor. Hauswirth liess über die österreichische Nachrichtenagentur APA verlauten, dass "alle Möglichkeiten des Rechtsstaates" ausgeschöpft würden.
Den in Goldfolie eingewickelten, mit einer roten Schleife versehenen Schokoosterhasen produziert Lindt & Sprüngli seit 1953. Hergestellt wird er in Deutschland. Der Schoggihase von Hauswirth sieht dem Schweizer Produkt ähnlich. Das Gericht in Wien habe eine Verwechslungsgefahr festgestellt, hiess es.
Werbung
Lindt & Sprüngli zeigte sich kurz vor Ostern erfreut über das Gerichtsurteil. Es bestätige, dass der österreichische Konkurrent das Markenrecht verletzt habe.
Auch in Deutschland tobt der Goldhasenstreit
Neben dem Prozess in Österreich ist in Deutschland ein weiteres Verfahren hängig, das sich mit der Marke "Goldhase" befasst. Lindt & Sprüngli streitet mit dem deutschen Konkurrenten Riegelein.
Zuletzt hat der deutsche Bundesgerichtshof eine mögliche Verwechslungsgefahr geortet und den Fall im Sommer 2010 an die Vorinstanz zurückgewiesen, die Riegelein zuvor recht gegeben hatte. Die Verhandlungen dürften laut Lindt & Sprüngli im Herbst wieder aufgenommen werden.
Ebenfalls noch offen bleibt die Frage, ob der "Goldhase" einen EU-weiten Markenschutz geniessen soll. Lindt & Sprüngli wehrt sich rechtlich gegen den Negativentscheid eines EU-Gerichts vom Dezember 2010. Mit der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke könnte ein EU-weiter Markenschutz erlangt werden, ohne dass sich Lindt & Sprüngli in jedem Land einzeln darum bemühen müsste.
Werbung
(cms/tno/sda)
Werbung