Guten Tag,
So holen Sie Verluste wieder herein.
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Gerade Banken, aus Erfahrung gewitzt, sichern sich gegen allfällige Klagen gut ab. Und dennoch: Sind Sie überzeugt, dass Ihr Vermögen nicht nach Ihren Vorgaben verwaltet worden ist, sollten Sie sich wehren. Sprechen Sie zuerst mit dem Vermögensverwalter. Oft lassen sich so Irrtümer aufklären. Bei klaren Schnitzern seitens der Bank werden dem Kunden meistens Kompensationszahlungen angeboten.
Kommt es nicht zur Einigung, legen Sie einem Rechtsanwalt alle Unterlagen vor. Der Schweizerische Anwaltsverband (www.swisslawyers. com) hat im Internet ein System zur Suche von Juristen aufgeschaltet. Der Spezialist soll Rechtslage und Chancen kurz einschätzen. Die Schutzvereinigung Schweizer Anleger bietet für 200 Franken eine Voruntersuchung an (Telefon 043/499 99 33, Internet: www.svsa.ch). Für Bankkunden ist der kostenlose Weg über den Bankenombudsmann angezeigt (Telefon 01/213 14 50, Internet: www.bankingombudsman.ch). Dort überprüfen Fachleute das Dossier; ist
etwas nicht in Ordnung, nimmt der Ombudsmann direkt Kontakt mit der Bank auf. Bei Problemen mit einem Vermögensverwalter hilft der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (Telefon 01/228 70 10, Internet: www.vsv-asg.ch).
Überlegen Sie sich sehr gut den letzten Schritt, nämlich die Bank oder den Vermögensverwalter vor den Kadi zu zerren. Denn das Prozessieren ist eine langwierige und teure Angelegenheit. Auf der Site des Zürcher Anwaltsverbands (www.zav.ch) lässt sich kalkulieren, wie hoch die Grundgebühr für die erste Verhandlung zu stehen kommt. Verlangen Sie vom Anwalt einen verbindlichen Kostenvoranschlag sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse.
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Holen Sie bei einem hohen Streitwert die Meinung eines zweiten Juristen ein.
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