Guten Tag,
Wer mit der Lufthansa fliegt, braucht in den nächsten Tagen starke Nerven: Was passiert beim Streik? Was sind Ihre Rechte? Die richtigen Antworten auf die drängendsten Fragen.
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Zwar plant die Lufthansa-Tochter Swiss, die Kapazitäten auf den Flügen von und nach Deutschland zu erhöhen. Dennoch ist zumindest mit grösseren Verspätungen zu rechnen. Und wer einen Lufthansa-Weiterflug von Deutschland aus nach Europa oder Übersee gebucht hat, wird von den Folgen des Streiks um höhere Löhne ganz direkt betroffen sein.
Unsere Schwesterzeitschrift «Beobachter» beantwortet die drängendsten Fragen.
Welche Rechte haben Passagiere, wenn der Flug annulliert wird?
Die Fluggesellschaft muss laut der zuständigen EU-Verordnung, die auch für ab der Schweiz abfliegende Passagiere gilt, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung sorgen – egal ob mit dem Zug, mit einem nächsten Flug oder sogar mit einer anderen Airline.
Lufthansa verspricht, dass Passagiere, deren Flüge streikbedingt ausfallen, kostenlos umbuchen oder stornieren können, und zwar „unabhängig vom jeweiligen Tarif“, also auch dann, wenn der Billigtarif eigentlich keinerlei Umbuchung oder Rückerstattung vorsieht. Der Flugpreis muss in diesem Fall vollständig, also inklusive aller Zuschläge und Steuern, zurückerstattet werden, und zwar innert sieben Tagen.
Können Fluggäste ihren Flug stornieren, wenn er verspätet ist, aber nicht annulliert wird?
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Grundsätzlich erst, wenn der Flug fünf Stunden oder mehr verspätet ist – es lohnt sich aber, mit der Fluggesellschaft auch in weniger schlimmen Fällen darüber zu verhandeln, beispielsweise wenn für den Passagier ein drei Stunden verspäteter Flug sinnlos ist, weil er eine wichtige Sitzung verpasst.
Gibt es eine finanzielle Entschädigung für streikbetroffene Passagiere?
Das EU-Recht sieht zwar vor, dass Passagieren von annullierten Flügen grundsätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zusteht. Allerdings hat das oberste deutsche Gericht erst unlängst entschieden, dass ein Streik für eine Fluggesellschaft ein unabwendbares Ereignis sei, das nicht zu beeinflussen sei. Deshalb stehe Flugpassagieren keine zusätzliche Entschädigung zu – selbst dann nicht, wenn es sich wie im Fall von Lufthansa um einen Streik der eigenen Mitarbeiter handelt. Lufthansa hat denn auch klargemacht, dass sie keine Entschädigungen zahlen will.
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Weitere Tipps gibts im Artikel «Ihre Rechte, wenn der Lufthansa-Flug annulliert wird» des «Beobachters».
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