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Seit Ende März 2002 sind im EU-Raum neue Direktiven über Regeln für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen in Kraft. Diese Regeln zwingen die Akteure, die Sachlage präziser abzuklären, bevor sie Beschränkungen geltend machen.
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Die Schweiz und die EU haben die neuen Direktiven nicht in den Anhang ihres Luftverkehrsrechte-Abkommens aufgenommen. Im Dezember 2002 hätte dieser Schritt in einer Sitzung in Brüssel eigentlich getan werden müssen, wurde jedoch verschoben.
Voraussichtlich wird der so genannte «gemischte Ausschuss» in Brüssel mit Kommissionsdirektor Michel Ayral und mit dem Direktor des Bundesamt für Zivilluftfahrt, André Auer, die Regelung im Juni traktandieren. Das ist wichtig für Unique. Mit der Anwendung der im EU-Raum geltenden neuen Direktiven würde Deutschland auf einen Schlag unter erhöhten Rechtfertigungsdruck geraten, wenn es um Lärmabwägungen zwischen dem süddeutschen und dem Zürcher Lebensraum geht.
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