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Keine 333-Millionen-Busse gegen Swisscom

Die grösste jemals in der Schweiz ausgesprochene Kartellbusse ist aufgehoben: Laut Bundesgerichtsurteil muss Swisscom die 333 Millionen Franken für überhöhte Gebühren nicht bezahlen. Eine klare Niederlage für die Wettbewerbskommission.

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Keine Rekordstrafe für die Swisscom: Die 333-Millionen-Busse, die die Wettbewerbskommission (Weko) Anfang 2007 ausgesprochen hatte, ist nun druch ein Bundesgerichtsurteil aufghoben worden.

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Aus ihrer Sicht der Weko hatte die Swisscom von seinen Konkurrenten während 14 Monaten zu hohe Terminierungsgebühren verlangt. Terminierungsgebühren werden für Anrufe von fremden Festnetz- oder Handyanschlüssen auf das eigene Mobiltelefonnetz erhoben.

Laut den Richtern des Bundesgerichts in Lausanne gab es keine gesetzliche Grundlage für das Urteil der Weko, wonach die Swisscom eine marktbeherrschende Stellung gehabt habe. Gemäss dem Entscheid vom 11. April 2011 muss Swisscom die Busse nicht bezahlen.

(tno/rcv/sda)

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