Guten Tag,
Amnesty International hält Konzerne dazu an, weltweit gleich hohe ethische Standards einzuhalten.
Werbung
Seit der Delegiertenversammlung im August 2001 in Senegal hat Amnesty International das Aktionsgebiet rapide ausgeweitet. Die Organisation versucht nun, auch auf dem Gebiet der Wirtschaft die in der Uno-Deklaration von 1948 definierten Menschenrechte zu schützen. Im Visier hat AI vor allem die so genannten Multinationals, die global tätigen Konzerne. Die nationalen Sektionen sowie die internationale Zentrale suchen vermehrt den Dialog mit den Konzernleitern. In der Schweiz beispielsweise treffen sich Vertreter von Novartis und AI regelmässig.
AI glaubt, dass die Wirtschaftsgemeinschaft eine rechtliche und moralische Verantwortung habe, sich für den Schutz von Menschenrechten einzusetzen. Gestützt auf ähnliche Tipps der Uno, ist ein Katalog für Unternehmen entstanden. Er umfasst neun Punkte. Nachfolgend eine gekürzte Fassung:
1. Unternehmensregeln schaffen, die das Einhalten der Menschenrechte garantieren.
2. Sicherheit schaffen: Alle Mitglieder von betriebseigenen Sicherheitsdiensten sollten die Uno-Menschenrechtsdeklara-tion kennen und ihr nachleben.
3. Gesellschaftliches Engagement: Die Unternehmen sollten gewährleisten, dass ihre Aktivitäten sich nicht negativ auf das gesellschaftliche Umfeld auswirken. Sie sollten umgekehrt Organisationen unterstützen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen.
4. Keine Diskriminierungen: Alle Unternehmen sollten garantieren, dass bei ihnen keine Diskriminierungen aus sprachlichen, nationalen, sozialen, religiösen, wirtschaftlichen oder Geschlechtsgründen stattfinden. Dieser Rat bezieht sich auf alle Unternehmensteile und -aktivitäten.
5. Keine Sklaverei: Die Unternehmen sollten Leibeigenschaft verbieten, unterbinden oder sogar anprangern.
6. Gesundheit und Sicherheit: Alle Unternehmen sollten in und mit allen ihren Aktivitäten die Gesundheit und die Sicherheit ihrer Angestellten, Kunden und Partner garantieren.
7. Gewerkschaftsfreiheit: Arbeitnehmer müssen sich gewerkschaftlich organisieren dürfen.
8. Faire Arbeitsbedingungen: Diese Empfehlung schliesst Saläre und Arbeitsabläufe ebenso ein wie Ferienkonditionen oder Rücksicht auf individuelle Lebensumstände.
9. Menschenrechte überprüfen: Die Unternehmen sollten ein Monitoring einrichten, das alle unternehmerischen Abläufe überprüft. Die Stakeholder sollten das Verhalten von Unternehmen immer wieder nachvollziehen können.
Werbung