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Schwere Versäumnisse und unnötige Verzögerungen: Laut Ems-Chefin Magdalena Martullo wurde im Strafverfahren gegen drei ehemalige Mitarbeiter und eine aussenstehende Person das Vertrauen in die Schweizer Rechtssicherheit massiv untergraben.
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Ems-Chemie wirft der Bundesanwaltschaft in einem Strafverfahren gegen drei ehemalige Mitarbeiter und einer aussenstehenden Person wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen schwere Versäumnisse vor.
Bei einem der Angeklagten sei wegen unnötiger Verschleppung, gravierenden Führungs- und Organisationsmängeln und einer falschen Einschätzung eine Verjährung eingetreten, teilte das Unternehmen anlässlich einer Medienkonferenz mit.
Ems-Chemie habe im Januar 2007 Strafanzeige gegen Dritte sowie damalige und ehemalige Mitarbeiter eingereicht. Dank einer frühzeitigen Aufdeckung der Straftaten sei damals ein wesentlicher Schaden für Ems vermieden worden.
Im März 2012 habe die Bundesanwaltschaft Strafbefehle gegen die drei ehemaligen Mitarbeiter und dem externen Hauptverdächtigten gestellt. Im ersten, zeitkritischsten der vier Fälle sei am 2. April 2012 Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht worden.
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Verjährung als Streitpunkt
Der zuständige Bundesstrafrichter kündigte nun an, dass er die Verjährung anders beurteile als die Bundesanwaltschaft. Die aus den Jahren 2003 und 2004 stammenden Haupttatbestände seien demnach bereits 2010 und 2011 verjährt.
Die Staatsanwälte seien von einer Frist von sieben Jahren ausgegangen, der Richter geht von einer Frist von drei bis vier Jahren nach der Strafanzeige aus. Der Prozesstermin für diesen Angeklagten sei für den 6. Juni angesetzt. Bei einer Verzögerung würde auch der übriggebliebene Tatstrafbestand verjähren.
«Man glaubt es nicht, wenn man es nicht erlebt hat», sagte Ems-Chemie-CEO Magdalena Martullo an der Medienkonferenz in Zürich-Oerlikon. «Bei dem Verfahren kam es über einen Zeitraum von 5 Jahren und 2 Monaten wiederholt zu unnötigen Verzögerungen.» Akten seien verlegt worden und ein Gutachten, dass ursprünglich innert zwei Wochen hätte vorliegen sollen, brauchte viereinhalb Monate, nannte sie als Beispiele.
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Als gravierend schätzt sie weiter ein, dass die Verdächtigten, aufgrund der Entscheidungen von Untersuchungsrichter und Bundesanwaltschaft ihnen Akteineinsicht zu gewähren, weiter Zugriff auf die Geschäftsinformationen von Ems hatten.
Mach Meinung von Martullo schädige die Praxis der Strafverfolgungsbehörden den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz und untergrabe das Vertrauen in die Rechtssicherheit massiv.
Auf Beschleunigung gedrängt
Ems betont, man habe bereits seit 2009 wiederholt - insgesamt 17 Mal - auf eine Verfahrensbeschleunigung gedrängt. Das Unternehmen erachtet das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes als stossend und die sich abzeichnende Straflosigkeit eines der Beschuldigten als «höchst unbefriedigend».
Die Bundesanwaltschaft habe gegenüber Ems mitgeteilt, dass gegen die anderen drei Beschuldigten in Kürze Anklagen eingereicht werde. Ob und wann es hier zu Prozessen oder Verurteilungen komme, sei offen, sagte die Ems-Chefin. «Auch weitere Verfahrenseinstellungen wegen Verjährung sind möglich.»
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Das Unternehmen nannte zudem Details zu den Positionen der Mitarbeiter im Unternehmen. Die Beschuldigten, die ihre Informationen an einen externen Metallunternehmer weitergegeben hatten, waren als Leiter Qualitätskontrolle, Leiter Produktion sowie Leiter Forschung und Entwicklung bei Ems beschäftigt.
(vst/rcv/tno/awp)
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