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Andreas Ita fordert eine neue Lösung für die UBS-Kapitalfrage.
Andreas Ita ist Gründer und Managing Partner der Beratungsfirma Orbit36 mit Sitz in Pfäffikon SZ. Sie ist auf strategische Planung sowie Risiko- und Kapitalmanagement für Finanzinstitute spezialisiert.
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Der Bundesrat hat im April 2024 seinen Bericht zur Bankenstabilität veröffentlicht und einen Strauss von Massnahmen verkündet. Doch die Vorlage schiesst bei der Unterlegung der ausländischen Beteiligungswerte weit über die festgelegte Zielsetzung hinaus.
Wir begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats. Der Bericht legt aber auch fest, dass sich die Anforderungen an der internationalen Praxis orientieren und der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung tragen. Dies ist nicht erfüllt.
Der volle Abzug der ausländischen Beteiligungen vom harten Kernkapital ist wenig effizient. Dadurch erhöht sich der Kapitalbedarf auf Gruppenebene in einem Ausmass, das die Konkurrenzfähigkeit gefährdet.
Die Vorlage ist auf ein zu enges Ziel ausgerichtet. Sie zielt darauf ab, die Eigenmittel im Stammhaus komplett gegen Einflüsse von ausländischen Beteiligungen zu immunisieren. Das würde dazu führen, dass selbst nach Extremverlusten die Kernkapitalquote im Stammhaus unverändert bliebe. Das ist praxisfern und kommt einer Überversicherung gleich.
Wir schlagen vor, die ausländischen Beteiligungen zum Nettoinventarwert zu bewerten, das hätte bei der CS zu deutlich tieferen Werten geführt. Auf diesem Wert ist eine Unterlegung von 60 Prozent hartem Kernkapital ausreichend. Der restliche Betrag würde mit verlustabsorbierenden Mitteln – Bail-in-Anleihen – abgedeckt.
Ja. Kunden, Gläubiger des Stammhauses sowie die Steuerzahlenden in der Schweiz wären im unwahrscheinlichen Fall einer Abwicklung voll gegen die Wertverluste der Auslandsbeteiligungen geschützt, ohne dass damit das Bankgeschäft im Normalbetrieb übermässig belastet wird.
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