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Bank am Bellevue rekurriert gegen Finma-Entscheid

Die Bank am Bellevue wehrt sich: Sie zieht einen Entscheid der Finanzmarktaufsicht (Finma) ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Die Bank wehrt sich gegen den Vorwurf, sie habe dem Investor Giorgo Behr bei seinem Einstieg bei sia Abrasives in unzulässiger Weise geholfen.

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Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte der Bank Mitte März eine schwere Verletzung ihrer Organisations- und Gewährspflichten vorgeworfen. Der Vorwurf fiel im Zusammenhang mit der Untersuchung gegen den Industrieinvestor Giorgo Behr wegen einer möglichen Verletzung der Meldepflichten.

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Der Investor hatte Anfang April 2008 mitgeteilt, er besitze gut einen Fünftel der Aktien des Schleifmittelherstellers sia Abrasives. Nach seinen Angaben hatte seine Investorengruppe den Anteil innerhalb weniger Tagen erworben. Gemäss Börsengesetz müssen Anleger melden, wenn sie bei einem Unternehmen gewisse Stimmrechtsschwellen überschreiten.

Aus Sicht der Finma hatte die Bank am Bellevue aber bereits seit mindestens Januar 2008 Aktien des Thurgauer Unternehmens gekauft. Die Bank habe die Titel auf Rechnung ihrer Kunden erworben und bei diesen "parkiert", obwohl geplant gewesen sei, die Aktien an Behr weiter zu verkaufen.

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Nun wehrt sich die Bank am Bellevue beim Bundesverwaltunggericht gegen diese "unzutreffende" Vorwürfe, wie sie am Abend mitteilte. Sie gab bereits Mitte März bekannt, dass sie eine entsprechende Beschwerde prüfe.

Gegen Giorgio Behr hatte die Finma in der gleichen Angelegenheit Strafanzeige eingereicht. Behr hat bereits angekündigt, er werde Beschwerde erheben.

Das Thurgauer Unternehmen sia Abrasives gehört seit Ende 2008 der deutschen Bosch-Gruppe. Behr konnte seine Beteiligung von schliesslich 40 Prozent aber mit grossem Gewinn verkaufen.

(cms/sda)

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