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Die gestutzten Überbrückungsleistungen gefährden das Rahmenabkommen

Wer von einem Rahmenabkommen mit der EU träumt, sollte etwas weiter denken als nur bis zum Abstimmungssonntag vom 17. Mai.

Florence Vuichard

Florence Vuichard

[Symbolic Image, Staged Picture] The reception of the regional employment agency RAV in Thun, Canton of Berne, Switzerland, on April 28, 2017. (KEYSTONE/Gaetan Bally)[Symbolbild, Gestellte Aufnahme] Empfang des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums RAV, aufgenommen am 28. April 2017 in Thun. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Ausgesteuerte Arbeitslose über 60 sollen künftig Anrecht auf Überbrückungsleistungen haben – aber weniger lange als vom Bundesrat geplant.

Keystone

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Gut sechs Jahre nach dem für viele traumatischen 9. Februar 2014 steht die SVP wieder am Start. Und diesmal spielt sie mit offenen Karten: Ein Ja zu ihrer Begrenzungsinitiative ist das Ende der Personenfreizügigkeit und folglich des bilateralen Weges. Diesmal dürfte die Europa-Allianz aber als Siegerin vom Platz gehen.

Doch für alle, die mehr wollen als den prekären Status quo, für alle, die verstanden haben, dass dieser ohnehin nicht mehr zu halten ist, und die deshalb mit einem institutionellen Abkommen die bilateralen Verträge absichern wollen, sollte klar sein: Ein simples Nein reicht nicht, es braucht am 17. Mai ein möglichst deutliches Nein, eines mit einem Puffer.

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Denn wie sonst soll die Abstimmung zum Rahmenabkommen gewonnen werden? Eine magere Mehrheit gegen eine Initiative, die indirekt den Totalabbruch der Beziehungen zur EU fordert, reicht jedenfalls nicht, um danach eine Mehrheit für einen Ausbau hinter sich zu scharen.

Überbrückungsleistungen sind ein Teil des Massnahmenpakets

Zum Puffer-Aufbau beitragen soll das Massnahmenpaket, das die Sozialpartner ausgehandelt haben – mit dem Ziel, inländische Arbeitslose ins Erwerbsleben zu führen und den Menschen die Angst vor der Altersarbeitslosigkeit zu nehmen.

Eine der sieben Massnahmen sieht Überbrückungsleistungen für Personen vor, die nach 60 ausgesteuert werden. Doch nun hat der Ständerat den Kompromiss zurechtgestutzt. Die Skeptiker, zu denen auch Teile der Wirtschaft gehören, wären gut beraten, zum Taschenrechner zu greifen und bis zur Märzsession nochmals zu prüfen, ob sich ihr Eingriff, mit dem die Kosten für den Bund von 230 auf 70 Millionen Franken pro Jahr reduziert werden sollen, auch wirklich auszahlt.

Das Manöver gefährdet die wiederbelebte Sozialpartnerschaft

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Ihr Modell basiert auf der Verkürzung der Bezugsdauer, sodass die Zahl der Nutzniesser von 4600 auf 1700 sinkt. Nicht klar aber ist, wie viele der 2900 Personen, die gezwungen werden sollen, ihre AHV früher zu beziehen und dafür eine lebenslange Renteneinbusse in Kauf zu nehmen, während ihres ganzen Rentnerdaseins auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein werden.

Die Einsparungen dürften jedenfalls tiefer ausfallen als erhofft. Vor allem aber gefährdet das Manöver die wiederbelebte Sozialpartnerschaft und damit die Basis, auf der ein Rahmenabkommen abgeschlossen werden kann. Und das könnte dann richtig teuer werden.

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