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«Die Vorlage ist praxisfern»

Andreas Ita fordert eine neue Lösung für die UBS-Kapitalfrage.

Dirk Schütz

<p>Andreas Ita ist Gründer und Managing Partner der Beratungsfirma Orbit36 mit Sitz in Pfäffikon SZ. Sie ist auf strategische Planung sowie Risiko- und Kapitalmanagement für Finanzinstitute spezialisiert.</p>

Andreas Ita ist Gründer und Managing Partner der Beratungsfirma Orbit36 mit Sitz in Pfäffikon SZ. Sie ist auf strategische Planung sowie Risiko- und Kapitalmanagement für Finanzinstitute spezialisiert.

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Herr Ita, die Vorlage über die Verschärfung der UBS-Eigenkapitalregeln geht im Parlament in die heisse Phase. Ihre Firma Orbit36 kritisiert in einem 37-seitigen Papier die Forderungen des Bundes als zu weitreichend. Was stört Sie?

Der Bundesrat hat im April 2024 seinen Bericht zur Bankenstabilität veröffentlicht und einen Strauss von Massnahmen verkündet. Doch die Vorlage schiesst bei der Unterlegung der ausländischen Beteiligungswerte weit über die festgelegte Zielsetzung hinaus.

Wie bitte? Die Regulatoren behaupten, sie hätten die Vorgaben korrekt umgesetzt.

Wir begrüssen die Stossrichtung des Bundesrats. Der Bericht legt aber auch fest, dass sich die Anforderungen an der internationalen Praxis orientieren und der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung tragen. Dies ist nicht erfüllt.

Wo genau zeigt sich das?

Der volle Abzug der ausländischen Beteiligungen vom harten Kernkapital ist wenig effizient. Dadurch erhöht sich der Kapitalbedarf auf Gruppenebene in einem Ausmass, das die Konkurrenzfähigkeit gefährdet.

Laut UBS um bis zu 50 Prozent.

Die Vorlage ist auf ein zu enges Ziel ausgerichtet. Sie zielt darauf ab, die Eigenmittel im Stammhaus komplett gegen Einflüsse von ausländischen Beteiligungen zu immunisieren. Das würde dazu führen, dass selbst nach Extremverlusten die Kernkapitalquote im Stammhaus unverändert bliebe. Das ist praxisfern und kommt einer Überversicherung gleich.

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Wie lautet Ihr Vorschlag?

Wir schlagen vor, die ausländischen Beteiligungen zum Nettoinventarwert zu bewerten, das hätte bei der CS zu deutlich tieferen Werten geführt. Auf diesem Wert ist eine Unterlegung von 60  Prozent hartem Kernkapital ausreichend. Der restliche Betrag würde mit verlustabsorbierenden Mitteln – Bail-in-Anleihen – abgedeckt.

Das wäre sicher genug?

Ja. Kunden, Gläubiger des Stammhauses sowie die Steuerzahlenden in der Schweiz wären im unwahrscheinlichen Fall einer Abwicklung voll gegen die Wertverluste der Auslandsbeteiligungen geschützt, ohne dass damit das Bankgeschäft im Normalbetrieb übermässig belastet wird.

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Dirk Schütz

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