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Zusammengefasst

Die wichtigsten Elemente der Reform der Altersvorsorge

Am 24. September wird über die Reform der Altersvorsorge abgestimmt. Ein Überblick über die wichtigsten Elemente der Reform.

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Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird ab 2019 schrittweise von 6,8 auf 6 Prozent reduziert. Künftige Renten sinken dadurch um 12 Prozent: 100'000 Franken Altersguthaben ergeben nur noch eine Rente von 6000 Franken statt 6800 Franken pro Jahr.

Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird ab 2019 schrittweise von 6,8 auf 6 Prozent reduziert. Künftige Renten sinken dadurch um 12 Prozent: 100'000 Franken Altersguthaben ergeben nur noch eine Rente von 6000 Franken statt 6800 Franken pro Jahr.

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Zur Kompensation werden ab 2019 neue AHV-Renten um 70 Franken pro Monat erhöht. Der Plafond der Ehepaar-Renten wird von 150 auf 155 Prozent einer Maximalrente erhöht. Ehepaare erhalten zwischen 140 Franken und 226 Franken zusätzlich. Zur Finanzierung werden ab 2021 0,3 Lohnprozente zusätzlich erhoben, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. 2030 halten sich Einnahmen und Ausgaben mit rund 1,4 Milliarden Franken etwa die Waage.

Zur Kompensation werden ab 2019 neue AHV-Renten um 70 Franken pro Monat erhöht. Der Plafond der Ehepaar-Renten wird von 150 auf 155 Prozent einer Maximalrente erhöht. Ehepaare erhalten zwischen 140 Franken und 226 Franken zusätzlich. Zur Finanzierung werden ab 2021 0,3 Lohnprozente zusätzlich erhoben, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. 2030 halten sich Einnahmen und Ausgaben mit rund 1,4 Milliarden Franken etwa die Waage.

Der Koordinationsabzug von heute 24'675 Franken wird gesenkt. Er beträgt neu 40 Prozent des Jahreslohnes, mindestens jedoch 14'100 Franken und höchstens 21'150 Franken. Das führt dazu, dass ein grösserer Teil des Lohns versichert wird, was höhere Spareinlagen zur Folge hat.

Der Koordinationsabzug von heute 24'675 Franken wird gesenkt. Er beträgt neu 40 Prozent des Jahreslohnes, mindestens jedoch 14'100 Franken und höchstens 21'150 Franken. Das führt dazu, dass ein grösserer Teil des Lohns versichert wird, was höhere Spareinlagen zur Folge hat.

Die Altersgutschriftensätze werden leicht erhöht. Sie betragen zwischen 25 und 34 Jahren 7 Prozent, zwischen 35 und 44 Jahren 11 Prozent, zwischen 45 und 54 Jahren 16 Prozent und danach bis zur Pensionierung 18 Prozent.

Die Altersgutschriftensätze werden leicht erhöht. Sie betragen zwischen 25 und 34 Jahren 7 Prozent, zwischen 35 und 44 Jahren 11 Prozent, zwischen 45 und 54 Jahren 16 Prozent und danach bis zur Pensionierung 18 Prozent.

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Mit dem Alterssparen wird mit 25 Jahren begonnen. Versicherte, die im Jahr 2019 45 Jahren alt sind, müssen nicht mit Einbussen rechnen. Ihre Rentenausfälle werden aus dem Sicherheitsfonds ausgeglichen.

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Mehr Zeit für Fitness: Pensionierte im Karatekurs

Die AHV wird durch diese Massnahmen für die nächsten Jahre stabilisiert. Gemäss Projektionen der Bundesverwaltung ist das Umlageergebnis bis 2026 positiv. Der Stand des AHV-Fonds sinkt erst 2030 unter eine Jahresausgabe.

Rodtmann / Laif / Keystone
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Zur Erhöhung der Mehrwertsteuer muss die Verfassung geändert werden. Weil die Räte die Verfassungsänderung und die Gesetzesreform verknüpft haben, muss das Volk beiden Vorlagen zustimmen. Die Mehrwertsteuererhöhung muss zusätzlich das Ständemehr schaffen.Bilder: Keystone

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