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Politisches Ringen

Höhere Lohnabzüge für AHV – was auf dem Spiel steht und wer draufzahlt

Der Konsens, dass die Arbeitskosten nicht erhöht werden sollen, bröckelt. Die Löhne scheinen die Milchkuh der Mitte-links-Allianz zu sein.

Valda

Andreas Valda

<p>Die Löhne der Angestellten und Lohnkosten der Arbeitgeber sind die neue Milchkuh der Politik.
(Diese Illustration wurde von einem KI-Modell generiert und von einem Menschen überprüft und finalisiert.)</p>

Die Löhne der Angestellten und Lohnkosten der Arbeitgeber sind die neue Milchkuh der Politik.(Diese Illustration wurde von einem KI-Modell generiert und von einem Menschen überprüft und finalisiert.)

RMS Visuals - Julie Body / GPT 4

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Für die einen war sie eine notwendige soziale Massnahme, für die anderen ein politischer Beutezug: die 13. AHV-Rente. Am 5. März 2024 stimmte die Schweizer Bevölkerung ihrer Einführung zu – ein Ja zu einem monatlichen Zustupf für Pensionierte. Doch der Preis ist hoch. 5 Milliarden Franken pro Jahr kostet die Extrarente.

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Den Begriff «Beute» in der Politik prägte der Luzerner Ökonom Christoph Schaltegger. Für ihn ist die Zusatzrente ein klassischer Fall von «gemeinsamer Beute» auf Kosten der Bundeskasse – erlegt durch eine Allianz aus Mitte-Partei, SP und Grünen. Ihr Credo: Je mehr Umverteilung zulasten Vermögender, desto besser.

Das Geld soll den Werktätigen genommen und Pensionierten zugeführt werden. Das erfolgt überwiegend durch Lohnabzüge. Im Juni beschloss der Ständerat, die Löhne mit 0,4 Prozentpunkten zusätzlich zu belasten. Parallel ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte vorgesehen, vergleichsweise bescheiden.

In welchem Mass damit aber die Umverteilung in Gang gesetzt wird, veranschaulicht Ständerat Hannes Germann. «Pensionierte zahlen 550 und erhalten 3000 Franken. Erwerbstätige zahlen nicht 550, sondern 1350 Franken und erhalten null und nichts.» Dies sagte er im Parlament, und sein Satz hallte nach.

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<p>SVP-Ständerat Hannes Germann kämpft im Ständerat gegen neue Lohnabzüge.</p>

SVP-Ständerat Hannes Germann kämpft im Ständerat gegen neue Lohnabzüge.

Keystone
<p>SVP-Ständerat Hannes Germann kämpft im Ständerat gegen neue Lohnabzüge.</p>

SVP-Ständerat Hannes Germann kämpft im Ständerat gegen neue Lohnabzüge.

Keystone

Doch die Mitte-links-Mehrheit in der kleinen Kammer gab sich ungerührt und konterte: «Es ist sozialer, wenn höhere Einkommen stärker zur Finanzierung beitragen», so der Wortführer der Allianz, Ständerat Erich Ettlin.

Der Mitte-Partei-Vertreter nannte zwei weitere Gründe für die höheren Lohnabzüge: Sie bringen mehr ein als die Mehrwertsteuer und haben gleichzeitig ein geringeres politisches Risiko bei einer allfälligen Volksabstimmung als die Mehrwertsteuer. Anders gesagt: In den Augen der Mehrheit ist es einfacher, ergiebiger und sicherer, höhere Lohnbeiträge einzufordern, als die Mehrwertsteuer zu erhöhen.

<p>Mitte-Ständerat Erich Ettlin will höhere Lohnabzüge, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren.</p>

Mitte-Ständerat Erich Ettlin will höhere Lohnabzüge, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren.

Keystone
<p>Mitte-Ständerat Erich Ettlin will höhere Lohnabzüge, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren.</p>

Mitte-Ständerat Erich Ettlin will höhere Lohnabzüge, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren.

Keystone

Der höchste Anstieg seit 50 Jahren

So also zeichnet sich das Beuteschema der Mitte-links-Allianz ab. Der Nationalrat wird als Nächstes darüber befinden. Sollte er der Linie des Ständerats folgen, würde es die stärkste Erhöhung der AHV-Lohnabgaben seit 1975 bedeuten.

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Und dabei soll es nicht bleiben: Zwei weitere Vorhaben, die ebenfalls über höhere Lohnabzüge finanziert werden sollen, sind bereits in Planung.

Zum einen die AHV-Sanierung ab 2030: Da die Rentnerzahlen steigen und der Nachwuchs im Arbeitsmarkt geringer wird, fehlen bald weitere Milliarden in der Rentenkasse. Mitte-links schlägt einen zweiten Lohnabzug vor – erneut 0,4 Prozentpunkte und parallel dazu eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Zum andern die Kita-Betreuungszulage: Künftig sollen Arbeitgeber Betreuungszulagen finanzieren – laut Ständerat mit 0,17 Prozentpunkten zusätzlich. Die genaue Zahl ist offen, doch sie lässt sich nach dem bisherigen Verlauf der Debatte abschätzen.

Insgesamt steht also eine Erhöhung der Lohnabzüge um rund 0,97 Prozentpunkte im Raum, knapp 1 Prozent. Das entspricht rund 5 Milliarden Franken jährlich – oder etwa einem Drittel der von Privaten bezahlten direkten Bundessteuer. Ein Anstieg in dieser Grössenordnung wäre in der jüngeren Geschichte der Schweizer Sozialwerke beispiellos.

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Die Finanzierung der Betreuungszulage zeigt exemplarisch, wie trickreich die Mitte-links-Allianz vorgeht. Eine direkte Bundesbeteiligung an der Betreuungszulage für Kindertagesstätten lehnt sie zwar ab. Stattdessen macht sie es im Parlament indirekt und schreibt den Kantonen die Auszahlung einer Betreuungszulage vor, zum Beispiel 500 Franken pro Kind und Monat. Dies erfolgt über die Revision des Familienzulagengesetzes.

Als Folge beauftragen die Kantone die 222 Familienausgleichskassen des Landes mit der Ausführung. Um keine Verluste zu erleiden, bestimmen die Kantone, dass die Arbeitgeber mehr Lohnbeiträge an die Kassen abzuführen haben.

Laut Parlament könnte die Summe dieser Betreuungszulagen im ersten Jahr 600 bis 800 Millionen Franken betragen. Um das Geld hereinzuholen, müssten die Lohnabzüge erhöht werden. Die kantonalen Abzüge der Familienausgleichskassen variieren heute je nach Kanton zwischen 0,85 und 2,75 Prozentpunkten.

Selbst wenn die 0,17 Prozent Lohnabzüge als klein erscheinen, zwackt man damit den Unternehmen noch einmal rund 600 Millionen Franken ab. Kumuliert mit den vorgenannten Beträgen zur AHV-Sanierung wächst und wächst der Lohnabzug.

Wirtschaftsverbände sind entsetzt

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Wenig überraschend zeigen sich die Wirtschaftsverbände alarmiert. Arbeitgeber- und Gewerbeverband sowie Economiesuisse kritisieren die Finanzierung über Löhne als «unhaltbar». Höhere Lohnkosten gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit, verteuerten Arbeitskräfte und erschwerten Investitionen, warnen sie.

Schon in jüngerer Vergangenheit griff der Staat zu höheren Lohnabgaben. 2020 wurde der AHV-Abzug um 0,3 Prozentpunkte erhöht (Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung). Ein Jahr später, 2021, kam der Vaterschaftsurlaub hinzu – finanziert über die Erwerbsersatzordnung (EO), deren Abgabe um 0,05 Prozentpunkte stieg.

In Prozenten der Bruttolöhne:

  • Plus 0,4 Prozent für die 13. AHV-Rente*
  • Plus 0,4 Prozent für die Sanierung der AHV ab 2030 wegen Überalterung*/**
  • Plus 0,17 Prozent für die neue Kinderbetreuungszulage***
  • Total plus 0,97 Prozent

Bereits kürzlich wurden die Lohnabzüge erhöht:

  • Plus 0,3 Prozent für die Sanierung seit 2020
  • Plus, 0,05 Prozent für den Vaterschaftsurlaub seit 2021

* Gemäss Vorschlag des Ständerats vom Juni 2025. ** Schätzung gemäss Eckwerten der Mehreinnahmen des Bundesrats vom März 2025, plus 4 Milliarden Franken bis 2040. *** Schätzung gemäss Beschluss beider Räte 2025, neu 150 bis 200 Millionen Franken pro Jahr.

Dabei ist die EO eigentlich nicht für solche Wohltaten gedacht. Sie wurde eingeführt, um den Einkommensverlust aus dem Militärdienst zu kompensieren. Zählt man die kürzlich erfolgten und die geplanten Lohnabzüge zusammen, könnten Arbeitnehmende und Unternehmen innerhalb eines Jahrzehnts um 1,2 Prozentpunkte zusätzlich belastet werden. Der jahrzehntelange Konsens, Arbeit nicht zu verteuern, scheint passé.

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Für Mitte-links waren Lohnabzüge früher heilig

Warum war dieser Konsens so lange tragfähig? Kurz gesagt: weil Lohnabgaben wachstumshemmend wirken. Sie drücken auf die Löhne, bremsen Investitionen und verteuern den Faktor Arbeit – was ein Anreiz zum Jobabbau ist. Höhere Arbeitgeberkosten werden zudem auf die Preise überwälzt, was wiederum die Inflation anheizt. Das war der Politik lange Jahre klar.

Das zeigte sich etwa bei der Sanierung der Invalidenversicherung (IV), die in den Jahren 2007 bis 2009 angegangen wurde. Das Umlagedefizit des Sozialwerks betrug 13 Milliarden Franken, hatte also ähnliche Dimensionen, wie sie der AHV in ein paar Jahren drohen. Auf dem Tisch lag damals die gleiche Frage wie heute: Lohnbeiträge oder Mehrwertsteuer erhöhen?

Das Parlament entschied sich damals fast einhellig für Letzteres. Die Mehrwertsteuer wurde in der Folge befristet um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vier Bundesratsparteien zogen am selben Strick. Das Volk stimmte mit 54,5 Prozent Stimmenanteil und einer knappen Mehrheit der Kantone zu.

Die damalige FDP-Ständerätin Erika Forster fasste den Konsens wie folgt zusammen: «Mit einer Besteuerung über die Mehrwertsteuer werden sämtliche Einkommen belastet, also auch jene der Nichtbeitragspflichtigen.» Die Mehrwertsteuer habe zudem den Vorteil, dass sie weder unmittelbar die Löhne noch Investitionen oder Exporte belaste. Das wusste Forster aus eigener Anschauung: Ihr Mann war Textilunternehmer und Präsident von Economiesuisse. Das Resultat im Ständerat fiel fast einstimmig aus.

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<p>FDP-Ständerätin Erika Forster-Vannini erreichte, dass für die IV-Revision die Lohnbeiträge zur Sanierung nicht angetastet werden.</p>

FDP-Ständerätin Erika Forster-Vannini erreichte, dass für die IV-Revision die Lohnbeiträge zur Sanierung nicht angetastet werden.

Keystone
<p>FDP-Ständerätin Erika Forster-Vannini erreichte, dass für die IV-Revision die Lohnbeiträge zur Sanierung nicht angetastet werden.</p>

FDP-Ständerätin Erika Forster-Vannini erreichte, dass für die IV-Revision die Lohnbeiträge zur Sanierung nicht angetastet werden.

Keystone

Ähnlich formulierte es der frühere Nationalrat Felix Gutzwiller, der damals Kommissionssprecher der grossen Kammer war: «Wir wollen keine Lohnprozente; wir wollen die Arbeit in diesem Land nicht noch mehr verteuern, sondern wir wollen eine Lösung, die alle Altersgruppen und Generationen einbindet und die nachfolgenden Generationen entlastet.» Er erwähnte Deutschland, Frankreich und Italien, die sich mit Reformen schwertaten und deswegen stagnierten. Lohnabgaben würgten die Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder ab. Und er mahnte: «Wir sollten diesen Vorteil, den die Schweiz aufweist, nicht aufgeben; diesen Fehler dürfen wir nicht machen.»

<p>Felix Gutzwiller, früherer FDP-Ständerat des Kantons Zürich</p>

Felix Gutzwiller, früherer FDP-Ständerat des Kantons Zürich

Keystone
<p>Felix Gutzwiller, früherer FDP-Ständerat des Kantons Zürich</p>

Felix Gutzwiller, früherer FDP-Ständerat des Kantons Zürich

Keystone

Bemerkenswert ist aus heutiger Perspektive, dass damals die CVP und die BDP, die heutige Mitte, und selbst die linke Ratsseite für die Erhöhung der Mehrwertsteuer votierten. Ein CVP-Vertreter sagte im Namen seiner Partei: «Eine Finanzierung über die Erhöhung der Lohnbeiträge, wie es die Minderheit vorschlägt, schadet der Schweizer Wettbewerbsfähigkeit und belastet die exportierende Industrie.»Und die Grünen argumentieren mit Fairness für Mehrwertsteuerprozente. Der damalige Nationalrat Hugo Fasel erklärte: «Da die Mittelbeschaffung über die Mehrwertsteuer auch die Pensionierten mit in die Finanzierung einbezieht, ist dies sozialpolitisch wesentlich besser als eine ausschliessliche Finanzierung über Lohnprozente.»

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Die SP zierte sich zunächst. Sie verlange anfangs die Finanzierung über Lohnprozente, es ging ihr dabei um die Umverteilung von oben nach unten. Der frühere Gewerkschaftsboss und St. Galler Ständerat Paul Rechsteiner stellte im Rat unverblümt fest: «Für die unteren Einkommen schneiden die Lohnbeiträge besser ab als die Mehrwertsteuerbeiträge. Und vor allem ist es so: Bei den hohen und höchsten Einkommen schenkt es eben ein, ob man Lohnbeiträge bezahlen muss, die nicht plafoniert sind.»

<p>Paul Rechsteiner, der frühere St. Galler National- und Ständerat sowie Gewerkschaftsboss, erreichte nicht, dass die Lohnbeiträge zur IV-Sanierung herangezogen werden.</p>

Paul Rechsteiner, der frühere St. Galler National- und Ständerat sowie Gewerkschaftsboss, erreichte nicht, dass die Lohnbeiträge zur IV-Sanierung herangezogen werden.

Lukas Lehmann
<p>Paul Rechsteiner, der frühere St. Galler National- und Ständerat sowie Gewerkschaftsboss, erreichte nicht, dass die Lohnbeiträge zur IV-Sanierung herangezogen werden.</p>

Paul Rechsteiner, der frühere St. Galler National- und Ständerat sowie Gewerkschaftsboss, erreichte nicht, dass die Lohnbeiträge zur IV-Sanierung herangezogen werden.

Lukas Lehmann

SP, SVP und Gewerkschaften isolierten sich

Doch im Verlauf der zweijährigen Ratsdebatte isolierte sich der Gewerkschaftsführer mit seiner Position. Und seine Partei, die SP, schwenkte deutlich auf eine Mehrwertsteuererhöhung ein. Es gab in der Schlussabstimmung der Vorlage nur sieben Abweichlerstimmen.

Neben der SP fremdelte auch die SVP zunächst mit der Vorlage. Sie verweigerte eine Finanzierung und taktierte in unheiliger Allianz mit der SP, um die Vorlage zu Fall zu bringen. Im Verlauf der zweijährigen Debatte fand sie aber zurück zum Konsens der Bürgerlichen. Der heutige Ständerat und frühere Nationalrat Pirmin Schwander sagte damals für seine Partei: «Unsere Wirtschaft darf nicht mit zusätzlichen Lohnprozenten belastet werden.»

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Die Lösung kam schliesslich aus der Wirtschaft: Der Kompromiss zur IV-Sanierung wurde vom damaligen Gewerbeverbandsdirektor Pierre Triponez geschnürt – unterstützt von bürgerlichen Unternehmern und Freisinnigen wie Ignazio Cassis, dem heutigen Bundesrat. Triponez, FDP-Mitglied, war ein allseits geachteter Gewerbeverbandsvertreter, der sachlich und nur selten ideologisch argumentierte.

Mehrwertsteuer belastet Arme und Reiche in etwa gleich stark

Doch jetzt ist alles anders. Die ideologische Streitfrage heisst erneut: Lohnprozente oder Mehrwertsteuer? Im Kern geht es um eine wirtschaftliche Abwägung. Vergrösserung des Kuchens oder eine gerechte Verteilung? Laut Ökonom Marius Brülhart, Wirtschaftsprofessor an der Uni Lausanne, verteuern Lohnabzüge die Arbeit, hemmen die Beschäftigung und verringern das Wachstumspotenzial. Mehrwertsteuern hingegen seien neutraler und weniger wachstumshemmend. Allerdings seien solche Wachstumseffekte im Schweizer Kontext wohl eher gering – angesichts der faktischen Vollbeschäftigung.

<p>Marius Brülhart, Wirtschaftsprofessor der Uni Lausanne</p>

Marius Brülhart, Wirtschaftsprofessor der Uni Lausanne

Darrin Vanselow / Blick
<p>Marius Brülhart, Wirtschaftsprofessor der Uni Lausanne</p>

Marius Brülhart, Wirtschaftsprofessor der Uni Lausanne

Darrin Vanselow / Blick

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Politisch rückt daher die Verteilungswirkung in den Vordergrund. Mitte-links argumentiert, die Mehrwertsteuer sei regressiv, sie belaste Geringverdiener stärker als Grossverdiener. Doch Brülhart widerspricht: Über den Lebenszyklus betrachtet sei die Mehrwertsteuer ungefähr proportional. Doch warum?

Richtig ist, dass Haushalte mit tieferen Einkommen anteilsmässig stärker belastet werden als solche mit hohem Einkommen, denn sie geben mehr von ihrem Einkommen für Konsum aus, während Reichere mehr sparen. Brülhart hebt eine Studie von 2022 des Weltbankökonomen Alastair Thomas hervor. Sie bezieht sich auf 27 OECD-Staaten, darunter die Schweiz, und zeigt, dass die unterste Bevölkerungsschicht rund 5,4 Prozent ihres Haushalteinkommens über die Mehrwertsteuer an den Bund abliefert, während die oberste Bevölkerungsschicht rund 3 Prozent abgibt, wenn man die Population in zehn Schichten (Dezile) unterteilt.Doch innerhalb ihres Konsumbudgets verwenden ärmere Haushalte einen höheren Anteil auf steuerbefreite und steuerbegünstigte Leistungen als Gutverdiener. Dazu gehören insbesondere Mieten, Krankenkassenprämien und Nahrungsmittel. Berechnet als Anteil der Konsumausgaben zahlen Reichere daher im Schnitt mehr Mehrwertsteuern als Ärmere.

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Thomas’ Studie zeigt dies auf: Das unterste Bevölkerungsdezil bezahlt 3,6 Prozent seiner Konsumausgaben an die Mehrwertsteuer, während das oberste Dezil 4,9 Prozent abliefert. Einfach zusammengefasst: Zwar geben ärmere Haushalte relativ zum Einkommen mehr für die Mehrwertsteuer aus als reichere, doch gemessen an ihren Konsumausgaben zahlen reichere Haushalte im Schnitt mehr.

Brülhart: «Die Mehrwertsteuer belastet Arme und Reiche in der Summe wohl ähnlich hoch.» Damit widerspricht der Steuerforscher der im Parlament von Mitte-links bisweilen erhobenen Behauptung, die Mehrwertsteuer wirke zum Nachteil der ärmeren Haushalte.

Falls Umverteilung trotzdem gewünscht wäre

Will die Politik ernsthaft von oben nach unten umverteilen, empfiehlt Experte Brülhart, die direkte Bundessteuer zu erhöhen – oder Vermögens-, Erbschafts- oder Immobiliensteuern auf Bundesebene einzuführen. Doch politisch ist das schwer durchsetzbar.

Auch der Bundesrat hat sich für die Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen – um 0,7 Prozentpunkte.

<p>Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider will die 13. AHV-Rente per Mehrwertsteuer finanzieren.</p>

Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider will die 13. AHV-Rente per Mehrwertsteuer finanzieren.

Keystone
<p>Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider will die 13. AHV-Rente per Mehrwertsteuer finanzieren.</p>

Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider will die 13. AHV-Rente per Mehrwertsteuer finanzieren.

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Sie biete «ein hohes Potenzial ohne starke ökonomische Verzerrungen», steht in der Botschaft. Das Wirtschaftswachstum könne sich zwar nach der Erhöhung «leicht temporär verlangsamen», das Wachstumspotenzial der Wirtschaft werde aber «nicht nachhaltig beeinträchtigt». Zwar werde der Konsum etwas gedrosselt und steige die Inflation leicht. Doch die Beeinträchtigung sei nur «vorübergehend».

Die 13. AHV-Rente wird 4,2 bis 5 Milliarden Franken jährlich kosten, ab 2040 gar 5,6 Milliarden. Sollte sich das Parlament isoliert nur auf die Finanzierung dieser Zusatzrente über Lohnbeiträge und eine Mehrwertsteuererhöhung einigen, wäre die AHV aber noch nicht saniert. Bis ins Jahr 2040 droht ein Defizit von jährlich 4 Milliarden. Dafür sind ab 2030 zusätzliche Lohn- und Mehrwertsteuerbeiträge vorgesehen. Denn immer mehr Leute gehen in Rente: Heute sind es 2,5 Millionen, ab 2030 werden es 2,8 Millionen und 2035 gar 3 Millionen sein. Gleichzeitig wächst die Erwerbsbevölkerung kaum. Deshalb fordern Teile des Parlaments eine Gesamtschau von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, um die Finanzierung gesamthaft zu lösen. Sie aber verweigert dies und will zwei gesonderte Finanzierungsbeschlüsse. Deshalb wird ihr Salamitaktik vorgeworfen. Parallel plant der Ständerat die Finanzierung von Betreuungszulagen über einen Zuschlag der EO-Lohnbeiträge. Offen ist, wie die nicht beschlossene AHV-Ehepaarrente finanziert werden soll.

Eine Lohnbeitragserhöhung sei dagegen weit schädlicher. Die Zusatzkosten würden auf Arbeitnehmende überwälzt und die Nachfrage nach Jobs reduziert. Auch fände eine Umverteilung von Beitragszahlern zu Anspruchsberechtigten statt. Vereinfacht gesagt also nicht von Reich zu Arm, sondern von Jung zu Alt. Das sieht auch Ökonom Brülhart so.

Staatsliebhaber wollen Mittelstand abhängig machen

Ob aber der Beutezug der Alten an den Jungen noch zu stoppen ist, scheint fraglich. Politökonom Christoph Schaltegger sieht die Ursache in der Coronakrise. Sie habe die Hemmschwellen gesenkt, neue Subventionen zu schaffen und breite Bevölkerungsschichten in staatliche Abhängigkeit zu führen. Die «Etatisten in allen Parteien» bewirtschafteten zunehmend den Mittelstand – mit neuen Leistungen wie dem Vaterschaftsurlaub, der 13. AHV-Rente, einer Vollrente für Ehepaare und Kinderbetreuungszulagen. «Die Politik sucht nach Argumenten, um die staatlichen Aufgaben wachsen zu lassen und die Umverteilung zu stärken», sagt Schaltegger.

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<p>Christoph Schaltegger, Professor für Politische Ökonomie an der Universität Luzern </p>

Christoph Schaltegger, Professor für Politische Ökonomie an der Universität Luzern 

ZVG
<p>Christoph Schaltegger, Professor für Politische Ökonomie an der Universität Luzern </p>

Christoph Schaltegger, Professor für Politische Ökonomie an der Universität Luzern 

ZVG

Am Anfang stand die Coronakrise, dann das Sparpaket

Doch dieser Trend hat einen Gegentrend ausgelöst. FDP und SVP verlangen harte Einsparungen statt Steuererhöhungen, Ausgaben von 3 bis 4 Milliarden Franken des Bundeshaushalts sollen gestrichen werden. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat ein Sparpaket vorgestellt, das die Subventionen des Bundes in vielen Bereichen leicht reduzieren will. Bei der Bahn, den Strassen, in der Umwelt- und in der Bildungspolitik, im Asylwesen und so weiter. Doch wie weit sie damit kommt, steht in den Sternen. Die Chance, dass das Paket verabschiedet wird, ist klein.

Selbst innerhalb der selbst ernannten Wirtschaftspartei SVP bröckelt die Front. Die sozialkonservativen Mitglieder der SVP votierten für die 13. AHV-Rente. Etliche SVP-Sektionen sprachen sich offen für mehr Renten aus. Parteipräsident Marcel Dettling, als Bauer auch Subventionsempfänger, zeigte nach der verlorenen Abstimmung Verständnis für den Ausbau der AHV-Rente.

<p>SVP-Ständerätin Esther Friedli stimmte mit den Linken für höhere Lohnabzüge.</p>

SVP-Ständerätin Esther Friedli stimmte mit den Linken für höhere Lohnabzüge.

Keystone
<p>SVP-Ständerätin Esther Friedli stimmte mit den Linken für höhere Lohnabzüge.</p>

SVP-Ständerätin Esther Friedli stimmte mit den Linken für höhere Lohnabzüge.

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Im Ständerat stimmte die St. Galler SVP-Vertreterin Esther Friedli gar mit der Mitte und der Linken für die Finanzierung über Lohnprozente. Hintergrund: Im Verborgenen bearbeiten die SVP, die Mitte und die SP eine ähnliche politische Klientel – den unteren Mittelstand. Denn dieser fühlt sich benachteiligt und wünscht neuerdings einen Staatsausbau wie die minderbemittelten Bevölkerungsschichten. So zumindest lautet die Einschätzung Schalteggers.

SP und Gewerkschaften treiben die Umverteilung von Reich zu Arm und von Werktätigen zu Pensionierten. Sie werden vom Waadtländer Ständerat und Gewerkschaftsführer Pierre-Yves Maillard sowie vom SP-Co-Präsidium Mattea Meyer und Cédric Wermuth angeführt, die bei der Juso Karriere machten. Sie lancieren regelmässig Volksinitiativen zum Ausbau des Sozialstaates. Als Finanzierung bevorzugen sie Lohnbeiträge und eine bundesweite Erbschaftssteuer. Sparpakete lehnen sie ab. Seit die klassische Arbeiterschaft verschwunden und Armut ein Randphänomen geworden ist, hofieren sie den städtischen Mittelstand.

Mitte und SVP haben sozialkonservative Pole, die stark sind und ein ähnliches Ziele verfolgen: dem eher traditionellen Mittelstand auf dem Land in Bern Gehör zu verschaffen. Prägend sind Ex-Mitte-Präsident Gerhard Pfister und der aktuelle SVP-Präsident Marcel Dettling. Sie fördern den Ausbau von Subventionen für Landwirtschaft und Tourismus und befürworten Sozialleistungen für den Mittelstand, solange sie daraus Kapital schlagen können. Zwar bilden die Wirtschaftsflügel beider Parteien ein Korrektiv. Doch im Parlament stimmen sie nicht selten für Ausgaben.

Die FDP ist die einzige Partei, die sich konsequent für weniger Subventionen, Steuern und einen Rückbau des Staates ausspricht. Beim Mittelstand, der sich benachteiligt fühlt, macht sich die Partei damit aber keine Freunde. Neue Lohnbeiträge zur Finanzierung für Sozialwerke lehnt die FDP ab, was ihr neue Zustimmung bringen dürfte. Angeführt wird sie vom Aargauer Thierry Burkart, der Ende Oktober abtritt.

Die letzte Hoffnung

Im Nationalrat hat die Mitte-links-Allianz zwar keine Mehrheit, sie kommt auf 94 von 200 Sitzen. Mit den elf Stimmen der Grünliberalen könnte aber die Allianz gewinnen. Es wäre die gleiche Allianz, die schon die Betreuungszulage auf Kosten der Arbeitgeber bewilligt hat. Das Stimmverhalten in der Eintretensdebatte zur Finanzvorlage war in der Sozialkommission des Nationalrats äusserst knapp: 13 zu 12. Ein Grünliberaler stimmte dafür. Darüber hinaus könnten auch linke Freisinnige mit der Mitte-links-Allianz stimmen. Sollte sich das gleiche Koalitionsmuster wie im Ständerat zeigen, könnte sich das Beuteschema von Mitte-links dennoch durchsetzen. Und für die Beschäftigten würde es dann teuer. Sehr teuer.

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Hier das Beispiel einer Lohnabrechnung aus der Sicht einer Arbeitgeberin für eine fünfzigjährige Kaderfrau*. Der Bruttolohn entspricht dem Durchschnitt des oberen Mittelstands. Die Firma bezahlt ihr einen überobligatorischen Beitrag an die berufliche Vorsorge.

Lohnkosten aus der Sicht der Arbeitgeberin 11’886 Fr.

  • AHV, 4,35% 443 Fr.
  • Invalidenversicherung IV, 0,7% 71 Fr.
  • Erwerbsersatzordnung EO, 0,25% 25 Fr.
  • Arbeitslosenversicherung ALV, 1,1% 112 Fr.
  • Berufliche Vorsorge BVG, inkl. überobligat. Anteil 750 Fr.
  • Nichtbetriebsunfall NBU, 0,6% 30 Fr.
  • Betriebsunfall BU, 1% 102 Fr.
  • Familienausgleichskasse, 1,025% 104 Fr.
  • AHV/IV/EO/ALV-Verwaltungskosten, 5% d. Abzüge 65 Fr.

Bruttolohn der Arbeitnehmerin** 10’182 Fr.

  • AHV, 4,35% 443 Fr.
  • Invalidenversicherung IV, 0,7% 71 Fr.
  • Erwerbsersatzordnung EO, 0,25% 25 Fr.
  • Arbeitslosenversicherung ALV, 1,1% 112 Fr.
  • Berufliche Vorsorge BVG, inkl. überobligat. Anteil 750 Fr.
  • Nichtbetriebsunfall NBU, 0,3% 15 Fr.

Nettolohn der Arbeitnehmerin 8750 Fr.

Fazit: Die Arbeitnehmerin bezahlt 1432 Franken Lohnabzüge monatlich. Die Arbeitgeberin zahlt zusätzliche 1704 Franken Lohnabzüge monatlich.

Quelle: HZ, BSV

* Beispiel: Fünfzigjährige, KMU, Büroarbeit, im Kanton Zürich, Abrechnung bei SVA Zürich, private UVG-Versicherung, obligatorische BVG-Versicherung paritätisch finanziert. ** Der schweizerische Medianbruttolohn beträgt 6788 Franken. Der obere Mittelschichtslohn beträgt 150 Prozent des Medianlohns.

Erklärungen zu den Abkürzungen

AHV Sie wird je hälftig von den Angestellten und vom Arbeitgeber finanziert, mit derzeit 8,7 Lohnprozenten. Diesen Beitrag will das Parlament zur Finanzierung der 13. AHV-Rente um 0,4 Prozentpunkte erhöhen.

IV Paritätisch finanziert mit 1,4 Prozent des Lohns.

Erwerbsersatzordnung (EO) Paritätisch finanziert mit 0,5 Prozent des Lohns. Der Beitrag wurde 2021 für den Vaterschaftsurlaub um 0,05 Prozentpunkte erhöht.

Berufliche Vorsorge (BVG) Der Abzug hängt vom Alter ab: Bei der Fünfzigjährigen beträgt er minimal 15 Prozent des BVG-Jahreslohns. In diesem Beispiel wäre der obligatorische Lohnabzug 567 Franken monatlich je Partei. Die Arbeitgeberin zahlt freiwillig rund einen Drittel mehr.

NBU und BU Die Nichtbetriebsunfallversicherung bezahlt bei Unfällen in der Freizeit. Jede Firma versichert sich selber. Der Schnitt beträgt 1,2 Prozent des Lohns, paritätisch finanziert. Die Betriebsunfallprämie bezahlt die Arbeitgeberin allein, im Schnitt 0,76 Prozent (2024).

Familienausgleichskasse Den Abzug für die Kinderzulagen bezahlt die Firma allein. Er variiert je nach Kanton, im schweizerischen Durchschnitt beträgt er 1,7 Prozent. Der Beitrag soll für Betreuungszulagen erhöht werden.

Verwaltungskosten Die Arbeitgeberin finanziert sie allein als Prozentsatz der Lohnabgaben. Jede AHV-Kasse hat einen eigenen Tarif.

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