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Steuerzahltag: Wer wie lange für «Vater Staat» arbeitet

Der Wohnsitz hat erheblichen Einfluss auf die Steuerlast. Reiche aus Zug können so bereits nach 70 Tagen ihre Steuern abbezahlen. Wo Ärmere, Familien und Ehepaare am besten wegkommen.

Die 25 besten Steuertipps:Lohnt sich ein Steuerberater?Für Privatpersonen kostet der Steuerberater schnell 200 bis 400 Franken. Für Angestellte mit Lohnausweis und einfachen Vermögensverhältnissen lohnt sich das kaum, ausser nach einer schwierigen Scheidung, nach Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wenn man geerbt hat. Für eine Einzelfirma muss für den Steuerberater mit Kosten von 1000 bis 2000 Franken gerechnet werden. Das lohnt sich meist, erst recht für einen Kleinbetrieb.
VelozusatzPendler können für ihren Arbeitsweg nicht nur das Abonnement für die SBB abziehen. Wenn für den Weg zum Bahnhof auch noch das Velo benötigt wird, kann die Velopauschale zusätzlich geltend gemacht werden.
UmziehenMit dem Umzug in eine steuergünstigere Gemeinde kann unter Umständen viel gespart werden. Allerdings sind die Mieten in den steuergünstigen Kantonen auch oft höher. Wer etwa von Neuenburg nach Zug umzieht, kann schnell fast 20'000 Franken sparen, zahlt aber auch eine deutlich höhere Mieten – mindestens ein Teil des Steuervorteils ist damit wieder weg.
Arbeitszimmer zu HauseEin Home Office kann von der Steuer abgesetzt werden. Am glaubwürdigsten ist das, wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit eines solchen Büros bestätigt, Es muss ein wesentlicher Teil der Arbeit dort erledigt und es darf für nichts anderes genutzt werden. Folgende Berechnung für den Abzug ist gängig: Eigenmietwert oder Miete, getrennt durch Anzahl Zimmer plus 2 (Häuser) oder plus 1 (Wohnungen). Mobiliar, Computer, Drucker etcetera können auch abgezogen werden.
Aus der Kirche austretenDie Kirchensteuer ist je nach Konfession und Kanton unterschiedlich hoch. Beispielsweise können mit dem Austritt aus der katholischen Kirche bei einem Familieneinkommen von 150 000 Franken in Wil im Kanton St. Gallen rund 2330 Franken Steuern gespart werden.
GrundstückgewinnsteuerWer eine Liegenschaft kauft, sollte sich zum Voraus dagegen absichern, dass die Grundstückgewinnsteuer bezahlt werden muss. Grundsätzlich geht diese zu Lasten des Verkäufers, ist dieser aber zahlungsunfähig, kann die Schuld am Käufer hängen bleiben. Der Käufer kann zur Absicherung darauf bestehen, dass der Verkäufer die voraussichtliche Kosten auf ein Treuhandkonto überweist oder direkt die provisorische Rechnung beim Steueramt begleicht.
ErbenErblasser sollten in den Kanton Schwyz ziehen, so können auf legale Weise Erbschaftssteuern vermieden werden. Allerdings: Wenn nur direkte Nachkommen, die Ehefrau oder der Ehemann erben, ist das gar nicht nötig, weil diese in den meisten Kantonen von den Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgenommen sind.
Auszeit über NeujahrEine berufliche Auszeit sollte am besten über den Jahreswechsel erfolgen. So kann in beiden Jahren ein Lohnausfall geltend gemacht werden. Die tieferen Einkommen führen wegen der verminderten Progression zu Steuereinsparungen.
EinspracheEs sollte Einsprache erhoben werden, wenn der Steuerkommissar etwas abändert. Die Einsprache auch persönlich auf dem Steueramt zu begründen, ist möglich. Das Verfahren ist kostenlos, kann aber Monate dauern.
WochenaufenthaltSie können für auswärtiges Essen 3200 Franken pro Jahr abziehen. Zudem auch die ortsüblichen Kosten für ein Zimmer zur Übernachtung. Dafür muss aber belegt werden, dass eine Heimfahrt nicht zumutbar ist.
NebenerwerbWer neben dem Hauptberuf noch einen Nebenerwerb hat, kann in den meisten Kantonen pauschal 20 Prozent der Einnahmen abziehen, mindestens 800 und maximal 2400 Franken.
Trennung Anfang JahrEhepaare sollten aus steuerlicher Sicht bei einer Trennung mit der Meldung am neuen Wohnort bis Anfang des Folgejahres warten. Wenn die Trennung Mitte oder Ende Jahr gemeldet wird und die Kinder bei der Ehefrau bleiben, kann der Ehemann nur wenig Unterhaltsbeiträge abziehen, weil er ja nicht das ganze Jahr getrennt war. Für die Ehefrau sind Abzüge zwar möglich, bewirken aber eher wenig, wenn sie weniger verdient als er.Pixabay
StiefkinderSchenkungen an Stiefkinder sind in den meisten Kantonen steuerfrei, wenn diese mindestens zwei Jahre beim Steuerpflichtigen gelebt haben.
Abfindungen als Renten günstiger versteuernWenn einem Kadermitarbeiter gekündigt und eine Abfindung erhält, kann dieser Betrag zu einem günstigeren Satz versteuert werden. Beispiel: Ein CFO wird entlassen und erhält eine Abfindung von 600'000 Franken (drei Jahreslöhne). Findet er keinen neuen Job, könnten die 600'000 zum günstigeren Steuersatz von 200'000 (anstatt für 600'000) Franken versteuert werden, weil dies einer Lohnausfallzahlung für drei Jahre entspricht.
Kapital statt RenteViele Pensionskassen sehen neben der Rente die Möglichkeit vor, das Pensionskassenkapital ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Steuerlich bringt der Kapitalbezug Vorteile, da Renten in sämtlichen Kantonen zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden müssen.
Rechtzeitiger EinkaufWer sich einen Teil des Pensionskassengeldes nach der Pensionierung auszahlen lassen will, muss sich spätestens drei Jahre vorher einkaufen, sonst sind die Steuern nachzuzahlen, die durch den Einkauf gespart wurden.
Einkauf in die PensionskasseDie meisten Erwerbstätigen haben erhebliche Lücken in der Pensionskasse. Die genaue Höhe der Lücke lässt sich bei der Pensionskasse erfragen. Es können Einzahlungen im Umfang der Lücke gemacht werden, die vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden dürfen. Das lohnt sich vor allem gegen Ende des Arbeitslebens, muss aber rechtzeitig erfolgen.
ImmobilienbesitzerEs lohnt sich, die Amortisation der Hypothek alle fünf Jahre über die Säule 3a zu finanzieren. Denn so wird bei der Auszahlung der Säule 3a die Progression gebrochen.
GeschäftsübergabeWer eine Personengesellschaft weitergeben will, sollte sie in eine AG oder eine GmbH umwandeln. Das muss mindestens fünf Jahre vor Geschäftsübergabe geschehen, dann gelten stille Reserven als Kapitalgewinne und sind steuerfrei.
Auswärtige VerpflegungDer Pauschalabzug für jede auswärtige Hauptmahlzeit beträgt 15 Franken. Wenn der Arbeitgeber die Mahlzeit verbilligt, ist nur der halbe Abzug, also 7.50 Franken, zulässig. Bei geringer Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort akzeptiert der Fiskus den Abzug jedoch nicht. Die mögliche Mittagspause zu Hause (abzüglich des Hin- und Rückweges vom Arbeits- zum Wohnort) darf eine halbe Stunde nicht übersteigen, damit der Abzug geltend gemacht werden kann.
AutoleasingLeasingraten können im Gegensatz zu den Schuldzinsen für einen Privatkredit nicht von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Finanzierung eines Autos über einen Privatkredit ist also steuerlich attraktiver.
GewerkschaftsbeiträgeIn der Mehrzahl der Kantone können Mitgliederbeiträge an Gewerkschaften als Berufsausgaben abgezogen werden (Ausnahmen: AI, FR, NE, NW, OW, SZ, UR, VD, ZG).
VermögensverwaltungDie Kosten für die Vermögensverwaltung können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dazu gehören fast alle Bankgebühren, wie etwa Depot- und Safegebühren, Spesen für die Kontoführung und Kontoeröffnungs- und - saldierungsspesen. Viele Kantone akzeptieren auch einen Pauschalabzug von 0,5 bis 3 Promille des Vermögens. Nicht abzugsfähig sind Vermögensverwaltungshonorare, die einem Berater bezahlt werden.
KrankheitskostenIn den meisten Kantonen können selbst getragene Krankheitsausgaben inklusive Selbstbehalten bei der Krankenversicherung vom steuerbaren Vermögen abgezogen werden, wenn sie fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen. Die Kosten müssen belegt werden.
ZahnarztkostenZahnarztkosten können abgezogen werden, wenn es nicht eine Behandlung kosmetischer Art ist. Zudem müssen die Kosten den kantonal bestimmten Selbstbehalt für Krankheitskosten übersteigen ( Beispiele: SG zwei Prozent, ZH und BE fünf Prozent des Einkommens).Bilder: Keystone/Flickr
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Die 25 besten Steuertipps:Lohnt sich ein Steuerberater?Für Privatpersonen kostet der Steuerberater schnell 200 bis 400 Franken. Für Angestellte mit Lohnausweis und einfachen Vermögensverhältnissen lohnt sich das kaum, ausser nach einer schwierigen Scheidung, nach Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wenn man geerbt hat. Für eine Einzelfirma muss für den Steuerberater mit Kosten von 1000 bis 2000 Franken gerechnet werden. Das lohnt sich meist, erst recht für einen Kleinbetrieb. RMS

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Ehepaare mit zwei Kindern und zwei Einkommen, die in Neuenburg wohnen, arbeiten am längsten, bis sie ihre Steuern verdient haben. Das hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) errechnet. Ehepaare in der gleichen Lage im Kanton Zug arbeiten am kürzesten.
Je nach Bruttoeinkommen müssen die Ehepaare auch in der Stadt Neuenburg länger oder kürzer für «Vater Staat» arbeiten. Paare mit einem Bruttoeinkommen von 125'000 Franken arbeiteten letztes Jahr 31 Tage, bis sie die Steuern erarbeitet hatten.

130 Tage für Einkommensmillionäre

Wer deutlich mehr verdient, muss wegen der Steuerprogression viel länger arbeiten für die Steuern: In der Stadt Neuenburg mussten 2016 die Einkommensmillionärspaare mit zwei Kindern 120 Tage dafür arbeiten.
Noch länger arbeiteten diese Paare aber in Lausanne. In der Kantonshauptstadt der Waadt mussten die Zweikind-Doppelverdiener-Ehepaare mit einem Bruttoeinkommen von einer Million im Durchschnitt 130 Tage oder bis zum 10. Mai 2016 für die Steuerrechnung arbeiten.
Auf Rang zwei in der Statistik der ESTV folgte mit Liestal BL (124 Tage) schon der erste Deutschschweizer Kantonshauptort, gefolgt von der jurassischen Hauptstadt Delémont (123 Tage) und Bern (123) sowie Genf (122).

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Acht bis 14 Tage für arme Familien

Anders gingen die Behörden mit den armen Familien um: Die Ärmsten zahlen keine oder kaum Steuern, so lautet der Solidaritätsgedanke. Doch selbst jene Ehepaare mit zwei Kindern, die nur ein Bruttoeinkommen von 20'000 Franken im Jahr 2016 versteuerten, mussten in Neuenburg acht Tageslöhne dem Staat abliefern.
Neuenburg befand sich damit im statistischen Mittelfeld, zusammen mit der Stadt Zürich und Delémont. Mit 14 Tagen am längsten mussten die ärmsten Familien in der Stadt Solothurn arbeiten.

Belastendes Solothurn

Solothurn schöpfte gemäss den Erhebungen der ESTV die unteren bis mittleren Einkommen ebenfalls meistens am stärksten ab. Erst ab 250'000 Franken wurde Solothurn 2016 von anderen Städten wie Bern, Genf oder Delémont ein- oder überholt bei Doppelverdienern mit zwei Kindern.
Am anderen Ende der Skala stand Zug: Bei der Belastung der tiefsten Familieneinkommen (zwei Tage) liegen nur noch Aarau, Lausanne, Genf Sitten und Chur mit null Tagen tiefer.

Steuerparadies Zug

Ehepaare mit zwei Kindern, die beide mit ihrer Arbeit ein Einkommen von 100'000 Franken brutto im Jahr erzielen, mussten in Zug letztes Jahr ganze zwei Tage für Stadt, Kanton und Bund arbeiten. Dann war die Sache erledigt.

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Bei den Reichen griff die Steuerbehörde auch in Zug zu: 70 Tage musste ein Ehepaar dafür arbeiten – nur knapp halb so lange wie in Lausanne.
(sda/jfr)

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