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Gesetz

Ferienanspruch – das sollten Sie über Ihre Rechte wissen

Dürfen Sie als Chef Ihren Angestellten Ferientage streichen? Können Sie als Mitarbeiter Ferien horten? Was das Schweizer Arbeitsrecht vorschreibt.

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Die Grundlagen zum Anspruch auf Ferien:
Schweizer Beschäftigte haben per Gesetz mindestens vier Wochen Urlaub im Dienstjahr. Der Einfachheit halber gleichen die meisten Arbeitgeber die Berechnung aber dem Kalenderjahr an.
Die Grundlagen zum Anspruch auf Ferien: Schweizer Beschäftigte haben per Gesetz mindestens vier Wochen Urlaub im Dienstjahr. Der Einfachheit halber gleichen die meisten Arbeitgeber die Berechnung aber dem Kalenderjahr an.RMS
Die Grundlagen zum Anspruch auf Ferien:
Schweizer Beschäftigte haben per Gesetz mindestens vier Wochen Urlaub im Dienstjahr. Der Einfachheit halber gleichen die meisten Arbeitgeber die Berechnung aber dem Kalenderjahr an.
Die Grundlagen zum Anspruch auf Ferien: Schweizer Beschäftigte haben per Gesetz mindestens vier Wochen Urlaub im Dienstjahr. Der Einfachheit halber gleichen die meisten Arbeitgeber die Berechnung aber dem Kalenderjahr an.RMS

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Wer jünger ist als 20 Jahre, hat sogar Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien. Allerdings...
Wer jünger ist als 20 Jahre, hat sogar Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien. Allerdings...RMS
Wer jünger ist als 20 Jahre, hat sogar Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien. Allerdings...
Wer jünger ist als 20 Jahre, hat sogar Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien. Allerdings...RMS
...bestimmt der Vorgesetzte, wann die Ferien genehmigt wird. Er sollte dabei die Bedürfnisse des Mitarbeiters und des Unternehmens berücksichtigen. Er könne Ferien auch in das nächste Dienstjahr verschieben, sagt Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen. «Allerdings besteht die Gefahr von Gesundheitsschäden, wenn das zu häufig und zu massiv geschieht. Dann kann die Arbeitgeberin für diese Schäden haften.»
...bestimmt der Vorgesetzte, wann die Ferien genehmigt wird. Er sollte dabei die Bedürfnisse des Mitarbeiters und des Unternehmens berücksichtigen. Er könne Ferien auch in das nächste Dienstjahr verschieben, sagt Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen. «Allerdings besteht die Gefahr von Gesundheitsschäden, wenn das zu häufig und zu massiv geschieht. Dann kann die Arbeitgeberin für diese Schäden haften.»RMS
...bestimmt der Vorgesetzte, wann die Ferien genehmigt wird. Er sollte dabei die Bedürfnisse des Mitarbeiters und des Unternehmens berücksichtigen. Er könne Ferien auch in das nächste Dienstjahr verschieben, sagt Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen. «Allerdings besteht die Gefahr von Gesundheitsschäden, wenn das zu häufig und zu massiv geschieht. Dann kann die Arbeitgeberin für diese Schäden haften.»
...bestimmt der Vorgesetzte, wann die Ferien genehmigt wird. Er sollte dabei die Bedürfnisse des Mitarbeiters und des Unternehmens berücksichtigen. Er könne Ferien auch in das nächste Dienstjahr verschieben, sagt Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen. «Allerdings besteht die Gefahr von Gesundheitsschäden, wenn das zu häufig und zu massiv geschieht. Dann kann die Arbeitgeberin für diese Schäden haften.»RMS
Sind die Ferien einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis nicht zurückziehen. Auch muss er seinen Entscheid angemessen im Voraus treffen, damit der Angestellte seine Ferien planen kann. Was das bedeutet, da besteht ein Ermessensspielraum.
Sind die Ferien einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis nicht zurückziehen. Auch muss er seinen Entscheid angemessen im Voraus treffen, damit der Angestellte seine Ferien planen kann. Was das bedeutet, da besteht ein Ermessensspielraum.RMS
Sind die Ferien einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis nicht zurückziehen. Auch muss er seinen Entscheid angemessen im Voraus treffen, damit der Angestellte seine Ferien planen kann. Was das bedeutet, da besteht ein Ermessensspielraum.
Sind die Ferien einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis nicht zurückziehen. Auch muss er seinen Entscheid angemessen im Voraus treffen, damit der Angestellte seine Ferien planen kann. Was das bedeutet, da besteht ein Ermessensspielraum.RMS

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Wer vor oder in den Ferien krank wird, darf die verlorene Ferienzeit nachholen. Wenn allerdings ein Mitarbeiter für mehr als einen Monat ausfällt, darf der Arbeitgeber den Anspruch um ein Zwölftel kürzen, schreibt die Weka.
Wer vor oder in den Ferien krank wird, darf die verlorene Ferienzeit nachholen. Wenn allerdings ein Mitarbeiter für mehr als einen Monat ausfällt, darf der Arbeitgeber den Anspruch um ein Zwölftel kürzen, schreibt die Weka.RMS
Wer vor oder in den Ferien krank wird, darf die verlorene Ferienzeit nachholen. Wenn allerdings ein Mitarbeiter für mehr als einen Monat ausfällt, darf der Arbeitgeber den Anspruch um ein Zwölftel kürzen, schreibt die Weka.
Wer vor oder in den Ferien krank wird, darf die verlorene Ferienzeit nachholen. Wenn allerdings ein Mitarbeiter für mehr als einen Monat ausfällt, darf der Arbeitgeber den Anspruch um ein Zwölftel kürzen, schreibt die Weka.RMS
Schwierig ist die Berechnung von Ferienansprüchen bei Teilzeitangestellen. Grundsätzlich haben diese ebenfalls auf vier Wochen Urlaub Anspruch. Wie diese berechnet werden, ist Auslegungssache. Wer vier Stunden am Tag arbeitet und frei nimmt, der kann einen halben oder ganzen Ferientag dafür einsetzen müssen.
Schwierig ist die Berechnung von Ferienansprüchen bei Teilzeitangestellen. Grundsätzlich haben diese ebenfalls auf vier Wochen Urlaub Anspruch. Wie diese berechnet werden, ist Auslegungssache. Wer vier Stunden am Tag arbeitet und frei nimmt, der kann einen halben oder ganzen Ferientag dafür einsetzen müssen.RMS
Schwierig ist die Berechnung von Ferienansprüchen bei Teilzeitangestellen. Grundsätzlich haben diese ebenfalls auf vier Wochen Urlaub Anspruch. Wie diese berechnet werden, ist Auslegungssache. Wer vier Stunden am Tag arbeitet und frei nimmt, der kann einen halben oder ganzen Ferientag dafür einsetzen müssen.
Schwierig ist die Berechnung von Ferienansprüchen bei Teilzeitangestellen. Grundsätzlich haben diese ebenfalls auf vier Wochen Urlaub Anspruch. Wie diese berechnet werden, ist Auslegungssache. Wer vier Stunden am Tag arbeitet und frei nimmt, der kann einen halben oder ganzen Ferientag dafür einsetzen müssen.RMS
Ferienansprüche verfallen nach fünf Jahren. Allerdings muss immer der ältere Urlaub zuerst genommen worden, so dass Mitarbeiter ihre Ferien in der Realität stets weiter mitnehmen können. Ausbezahlt werden darf Urlaub nur in Ausnahmefällen - etwa, wenn bei einem Jobwechsel noch Ansprüche bestehen, die nicht erfüllt werden können. Während der Ferien erhalten Mitarbeiter vollen Lohn.
Ferienansprüche verfallen nach fünf Jahren. Allerdings muss immer der ältere Urlaub zuerst genommen worden, so dass Mitarbeiter ihre Ferien in der Realität stets weiter mitnehmen können. Ausbezahlt werden darf Urlaub nur in Ausnahmefällen - etwa, wenn bei einem Jobwechsel noch Ansprüche bestehen, die nicht erfüllt werden können. Während der Ferien erhalten Mitarbeiter vollen Lohn.RMS
Ferienansprüche verfallen nach fünf Jahren. Allerdings muss immer der ältere Urlaub zuerst genommen worden, so dass Mitarbeiter ihre Ferien in der Realität stets weiter mitnehmen können. Ausbezahlt werden darf Urlaub nur in Ausnahmefällen - etwa, wenn bei einem Jobwechsel noch Ansprüche bestehen, die nicht erfüllt werden können. Während der Ferien erhalten Mitarbeiter vollen Lohn.
Ferienansprüche verfallen nach fünf Jahren. Allerdings muss immer der ältere Urlaub zuerst genommen worden, so dass Mitarbeiter ihre Ferien in der Realität stets weiter mitnehmen können. Ausbezahlt werden darf Urlaub nur in Ausnahmefällen - etwa, wenn bei einem Jobwechsel noch Ansprüche bestehen, die nicht erfüllt werden können. Während der Ferien erhalten Mitarbeiter vollen Lohn.RMS

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Damit eine wirkliche Erholung eintritt, müssen Vorgesetzte darauf achten, dass Mitarbeiter einmal im Jahr mindestens zwei Wochen zusammenhängend Ferien nehmen.
Damit eine wirkliche Erholung eintritt, müssen Vorgesetzte darauf achten, dass Mitarbeiter einmal im Jahr mindestens zwei Wochen zusammenhängend Ferien nehmen.RMS
Damit eine wirkliche Erholung eintritt, müssen Vorgesetzte darauf achten, dass Mitarbeiter einmal im Jahr mindestens zwei Wochen zusammenhängend Ferien nehmen.
Damit eine wirkliche Erholung eintritt, müssen Vorgesetzte darauf achten, dass Mitarbeiter einmal im Jahr mindestens zwei Wochen zusammenhängend Ferien nehmen.RMS
Die gesetzlichen Grundlagen zum Ferienanspruch sind
im Obligationenrecht geregelt, Artikel 329 a,b,d und 345a. 
Keystone/Pixabay CC
Die gesetzlichen Grundlagen zum Ferienanspruch sind im Obligationenrecht geregelt, Artikel 329 a,b,d und 345a. Keystone/Pixabay CCRMS
Die gesetzlichen Grundlagen zum Ferienanspruch sind
im Obligationenrecht geregelt, Artikel 329 a,b,d und 345a. 
Keystone/Pixabay CC
Die gesetzlichen Grundlagen zum Ferienanspruch sind im Obligationenrecht geregelt, Artikel 329 a,b,d und 345a. Keystone/Pixabay CCRMS

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