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Die Gesetzesrevision sieht deutlich mehr Aufklärungspflichten für Versicherungen vor.
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Seit fünf Jahren wird an einem neuen Versicherungsrecht gebastelt. Einige Neuerungen sind bereits in Kraft:
Eine ganze Reihe neuer Bestimmungen wurden 2008 mit den Richtlinien für Lebensversicherungen eingeführt. Sie treten zum Teil aber erst jetzt in Kraft:
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Mit der Revision des mittlerweile 100 Jahre alten Versicherungsvertragsgesetzes steht nun ein weiterer Ausbau der Rechte für die Versicherten an. Allerdings liegt erst der Entwurf vor, der im Parlament noch einige Änderungen erfahren dürfte:
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