Guten Tag,
Die Feinheiten der Fiskalsprache bergen manchen Stolperstein. Eine Erklärung der wichtigsten Begriffe.
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Sie ist politisch umstritten, da sie zu einer wirtschaftlichen Doppelbelastung führt. Der Unternehmer wird zweimal besteuert, erst beim Gewinn und dann bei der Dividende. 20 Kantone und der Bund haben inzwischen Teilbesteuerungsreformen verabschiedet.
Der Betrag, den sich ein Hauseigentümer anstelle der Miete als Einkommen anrechnen lassen muss. Er beträgt rund 60 Prozent der Marktmiete für ein gleichwertiges Mietobjekt.
In der Steuererklärung wird mit den drei folgenden Einkommensbegriffen operiert, die unterschiedliche Bedeutung haben und immer wieder für Verwirrung sorgen:
Total der Einkünfte (Lohn, Zinsen aus Sparkonten oder Obligationen, Dividenden oder Mieterträge) minus Total der persönlichen Abzüge (Berufsauslagen, Fahrkosten, Schuldzinsen, Unterhaltsbeiträge, Weiterbildungskosten, Doppelverdienerabzug, Parteibeiträge, Einzahlung in die Säule 3a oder Einkäufe in die PK, Doppelverdiener- und Nebenerwerbsabzug).
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Dieses berechnet sich aus dem Nettoeinkommen minus «zusätzliche Abzüge» wie Krankheitskosten oder gemeinnützige Zuwendungen.
Der Anteil des Einkommens, der versteuert werden muss. Vom Reineinkommen werden dabei die «steuerfreien Beträge» abgezogen. Diese Beträge, auch Sozialabzüge genannt, umfassen den Kinder- und den Fremdbetreuungsabzug sowie den Abzug für unterstützungsbedürftige Personen.
Die Steuern werden auf Basis des im selben Jahr effektiv erzielten Einkommens entrichtet. Die Steuerperiode dauert dabei nur noch ein Jahr. Die Veranlagung und definitive Rechnungsstellung kann deshalb erst hinterher erfolgen.
Durchschnittlicher Steuersatz, zu dem das gesamte Einkommen versteuert werden muss.
Bei den Unternehmen das Pendant zur Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Neben dem Gewinn wird auf kantonaler Ebene aber auch das Kapital einer AG oder GmbH besteuert.
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Notwendige Ausgaben, die zur Ausübung des Berufs unbedingt nötig sind (Berufsauslagen, Fahrkosten, auswärtige Verpflegung).
Prozentsatz, zu dem ein zusätzlich verdienter Franken besteuert wird. Steigt das Jahressalär um 1000 Franken, so müssen bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent 300 Franken an zusätzlichen Steuern bezahlt werden.
Dies sind Steuern, die dem Fiskus zwar geschuldet sind, aber erst später fällig werden. So kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden, wenn der Gewinn des verkauften Eigenheims in ein neues Haus investiert wird. Wird dieses später verkauft, wird die Steuer definitiv fällig.
Anstieg der Steuerbelastung, der von der Höhe des Einkommens abhängig ist. Ein tiefes Einkommen wird prozentual weniger belastet als ein hohes.
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Es wird auch steuerbares Vermögen genannt. Gemeint sind alle Vermögenswerte (Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge) abzüglich der Schulden (Hypotheken, Kleinkredite, Darlehen, nicht aber Leasingverträge).
Ausnutzen der legalen Möglichkeiten, um die Steuerbelastung zu senken. Nicht zu verwechseln mit der Steuerumgehung, die sich am Rande der Legalität bewegt und von den Steuerbehörden nicht toleriert wird.
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