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Pensionskasse: Garantiert besser

Beim Eintritt in eine neue Pensionskasse muss das gesamte ­Freizügigkeitsguthaben eingebracht werden. Das ist in erster Linie zum Wohl der Versicherten.

Martin Wechsler

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«Ist mein Vorsorgekapital bei der neuen Pensionskasse überhaupt sicher?», fragte kürzlich eine BILANZ-Leserin. Nach einer Phase ohne Erwerbstätigkeit hatte sie wieder eine Arbeitsstelle ­gefunden. Um ihr Freizügigkeitsguthaben in die künftige Pensionskasse einzubringen, liess ihr der neue Arbeitgeber lediglich einen Einzahlungsschein zukommen.

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Nähere Informationen zur neuen Pensionskasse erhielt sie nicht. Dadurch verun­sichert, wollte Frau M. wissen, ob sie tatsächlich ihr ­ge­samtes Pensionskassengeld einbringen müsse. Ebenso ­interessierte sie, ob ihre neue Pensionskasse sicher sei.

Das Gesetz sieht beim Stellenwechsel vor, dass die ganze Freizügigkeitsleistung in die neue Pensionskasse eingebracht werden muss. Die einzige Ausnahme davon ist in der Praxis nicht relevant und besteht praktisch nur bei Leistungsprimatskassen: Ist der eingebrachte Betrag ­höher als die erforderliche Einkaufssumme, kann der Rest auf ein Freizügigkeitskonto übertragen werden.

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Hinsichtlich möglicher Gesundheitsvorbehalte ist ­diese Regelung für die Ver­sicherten vorteilhaft. Indem sie ihre volle Freizügigkeits­leistung einbringen, erwerben sie darauf einen Vorsorgeschutz, auf dem die neue Pensionskasse keine gesundheitlichen Vorbehalte anbringen darf. Davon profitieren vor allem ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer.

Besser aufgehoben als auf einem Freizügigkeitskonto ist das Vorsorgekapital bei einer Pensionskasse in jedem Fall. Pensionskassen unterliegen umfassenden Kontrollmechanismen. Insolvenzen sind sehr selten – und wenn es dennoch so weit kommt, haftet der eidgenössische Sicherheitsfonds für die Vorsorgegelder bis zu Lohnbestandteilen in Höhe von 123  000 Franken.

Für Freizügigkeitsstiftun­gen indes übernimmt der ­Sicherheitsfonds keine Garan­tie. Jüngst ging in St.  Gallen die Fina Freizügigkeitsstiftung in Konkurs. Dadurch verlieren die rund 350 Versicherten etwa die Hälfte ihrer Vorsorgegelder.

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Frau M. darf hingegen wie alle Versicherten beim Stellenwechsel darauf vertrauen, dass ihr Vorsorgekapital bei der neuen Pensionskasse ebenso sicher ist wie zuvor.

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