Guten Tag,
Die BVG-Strukturreform bringt den Versicherten die Möglichkeit, auch nach Erreichen des Pensionsalters weiter in die Pensionskasse einzuzahlen.
Jörg Odermatt
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Spielregeln:
Beispiel: Lohnreduktion um 50 Prozent ab Alter 60.
AHV-Lohn vor der Reduktion: 100 000 Franken.
- ordentliche Sparbeiträge: 18 Prozent = 18 000 Franken
AHV-Lohn nach der Reduktion:
50 000 Franken
- ordentliche Sparbeiträge:
9000 Franken
- freiwillige Sparbeiträge: 9000 Franken.
Neuerung 2:
Sparbeiträge und Einkäufe auch im AHV-Alter.
Versicherte, die auch nach dem ordentlichen AHV-Alter erwerbstätig bleiben möchten, können bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weiter Beiträge in ihre Pensionskasse einzahlen. Auch freiwillige Einkäufe müssen neu vom Fiskus akzeptiert werden, wenn weiterhin Beitragslücken bestehen.
Spielregeln:
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