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Pension: Versicherte zahlen drauf

Angst vor massiven Rentenkürzungen brauchen Sie nicht zu haben – aber vor höheren Beiträgen.

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Die Auswirkungen der eingebrochenen Finanzmärkte und der permanent steigenden Lebenserwartung treffen die Versicherten 2004 direkt. Zwar haben sie die Konsequenzen der veränderten Rahmenbedingungen im Vorsorgebereich zu tragen, beeinflussen können sie diese jedoch nicht. Viele Versicherte werden angesichts ihres neuen Vorsorgeausweises ihren Augen kaum trauen: weniger Leistungen bei höheren Prämien! Dank dem «Winterthur»-Modell, das nun die meisten Versicherungen anwenden, muss rund eine Million Versicherte eine Kürzung ihrer Altersrente von 20 Prozent im überobligatorischen Teil in Kauf nehmen. Die überobligatorische Vorsorge umfasst alle Einzahlungen vor 1985, die versicherten Lohnteile unter 25 320 Franken und über 75 960 Franken. Will man das Niveau seiner Altersvorsorge auf gleichem Niveau halten, muss man privat zusätzlich sparen.

Unmittelbar betreffen etwa jeden zweiten Versicherten die Erhöhungen der Risikoprämien und Verwaltungskosten durch die Versicherungen sowie die Zusatzprämien für Pensionskassen in Unterdeckung. Die Mehrbelastung reicht in vielen Fällen für Versicherte und Arbeitgeber bis zu je einem AHV-Lohnprozent. Die Senkung des BVG-Mindestzinssatzes von 3,25 auf 2,25 Prozent ist zwar optisch gravierend, realökonomisch aber nicht. Bei einer Inflationsrate nahe null verbleibt noch ein positiver Realzins von rund zwei Prozent, der das Alterskapital effektiv vermehrt.

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Dank der leichten Börsenerholung hat sich die Situation der Pensionskassen mit Unterdeckung etwas entspannt. So wird sich die Anfang 2003 verkündete Hiobsbotschaft von massiven Kürzungen der laufenden Renten wohl nicht bewahrheiten, mit Sanierungsbeiträgen müssen einzelne Rentner aber rechnen.

Für die Versicherten in Beitragsprimatskassen, die ihre Rentenumwandlungssätze noch nicht gesenkt haben, gilt nach wie vor: Rette sich, wer kann, in die vorzeitige Pensionierung! Auch die zwei grossen Gesellschaften Rentenanstalt und Basler Versicherung haben ihre Umwandlungssätze noch nicht gesenkt, sodass sich auch hier die vorzeitige Pensionierung lohnt. Insbesondere, wenn man viel überobligatorisches Kapital besitzt. Versicherte dieser Gesellschaften müssen ab 2005 mit einer monatlichen Rentenkürzung von 20 Prozent im überobligatorischen Bereich rechnen. Wie sieht dies nun in der Praxis für einen Versicherten mit 5000 Franken Monatsrente aus, die sich aus 1000 Franken im obligatorischen und 4000 im überobligatorischen Bereich zusammensetzt? Die Kürzung beträgt für ihn monatlich 800 Franken – hochgerechnet auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 20 Jahren, verliert er also 150 000 Franken. Und eine spätere allfällige Witwenrente ist auch von dieser Kürzung betroffen.

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Generell ergibt sich bei einer vorzeitigen Pensionierung eine Rentenkürzung von rund sieben Prozent pro Jahr. Die Reduktion setzt sich zusammen aus der längeren Rentenbezugsdauer, den weniger eingezahlten Beiträgen und verminderten Zinsen. Im Beispiel erhält der Versicherte aber lebenslang noch rund neun Prozent mehr Rente. Rechnen muss man trotzdem genau, denn die vorzeitige Pensionierungsrente ist immer kleiner als das entgangene Einkommen. Deshalb ist es eine ideale Kombination, wenn man die vorzeitige Pensionierung in Anspruch nimmt und gleichzeitig weiterarbeitet – im Auftragsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber. Legitimiert haben dies all jene Firmen, die ihre Angestellten vorzeitig in Pension geschickt und später als Berater wieder angestellt haben.

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